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Leitfaden Homöopathie (German Edition)

Leitfaden Homöopathie (German Edition)

Titel: Leitfaden Homöopathie (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jan Geißler , Thomas Quak
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Tuberculinum Burnett Nosode
(
Bacillinum Nosode
)“:
Kaverneninhalt von Schlachttieren
    Tuberculinum

AMP-Grundlage:
Sputum eines Tbc-Kranken
Handelspräparate gem. DAB-Monographie
Tuberculinum Koch
:
getrocknete humane oder bovine Stämme von Mycobacterium tuberculosis
    Burnett verwendete ein Präparat aus Kaverneninhalt und angrenzendem Gewebe eines an Tuberkulose verstorbenen Patienten und nannte es
Bacillinum
. Handelspräparate nach der Definition der Kommission D werden aus Kaverneninhalt und angrenzendem Gewebe, allerdings von Schlachttieren, hergestellt und als „
Tuberculinum Burnett Nosode
(
Bacillinum Nosode
)“ bezeichnet. Arzneimittelprüfungen wurden auch mit der Zubereitung aus dem Sputum von Tuberkulosekranken durchgeführt, die als
Tuberculinum
bezeichnet wurde. Das Handelspräparat Tuberculinum Koch nach DAB-Monographie wird aus getrockneten humanen oder bovinen Stämmen von Mycobacterium tuberculosis hergestellt. Beide oben genannten Handelspräparate entsprechen also nicht den geprüften Ausgangssubstanzen.
    Auf weitere Nosoden soll hier nicht eingegangen werden. Generell sollte hinterfragt werden, von welchen Nosoden eine Arzneimittelprüfung vorliegt, um diese dann überhaupt nach dem Ähnlichkeitsgesetz anwenden zu können. Über die verwendeten Ausgangsubstanzen der einzelnen Handelspräparate sollte bei den betreffenden Herstellern Auskunft eingeholt werden.
    Petroleum

AMP-Grundlage (Hahnemann):
rohes, unbehandeltes Petroleum (Erdöl), potenziert als Trituration
Handelspräparate gem. HAB-Monographie:
rectifiziertes Petroleum, potenziert als Dilution

    Das
Petroleum
Hahnemanns war roh, unbehandelt und „dünnflüssig und hellgelb von Farbe“, allerdings unbekannter Herkunft und wurde zur Arzneimittelprüfung durch Verreibung potenziert. Das HAB schreibt die Verwendung eines Petroleums vor, das durch fraktionierte Destillation (Siedebereich zwischen 180 und 220 °C) hergestellt und dann flüssig durch Verschütteln potenziert wird.
    Causticum Hahnemanni

AMP-Grundlage (Hahnemann):
vermutlich Kalilauge
Handelspräparate (früher):
Ammoniaklösung
Handelspräparate gem. HAB-Monographie:
Destillat, frei von Kaliumionen und frei von alkalischen Verunreinigungen
    Causticum
ist zweifellos das umstrittenste Präparat der Materia medica, über dessen Inhaltsstoffe viel spekuliert wurde.
    Experimente des Verfassers, bei denen die Präparation Hahnemanns möglichst originalgetreu nachvollzogen wurde, ergaben, dass Kalilauge, die durch einen Siedeverzug ins Destillat geraten kann, der „geheimnisvolle“ Inhaltsstoff ist. Dies stimmt auch gut mit Hahnemanns Beschreibung seines
Causticum
überein: „[…] riecht wie Aetz-Kalilauge und schmeckt […] brennend […].“ (Chronische Krankheiten, 2. Aufl.). Ammoniumionen (aus einer verdünnten Ammoniaklösung), die in Handelspräparaten (vor Erscheinen einer HAB-Monographie) nachweisbar waren, dürfen nicht vorhanden sein.
    In das neue HAB 2001 ist eine Monographie
Causticum Hahnemanni
aufgenommen worden. Dieses HAB-
Causticum
darf, trotz des Namens, nicht die von Hahnemann beschriebenen Eigenschaften aufweisen: alkalisch reagierende Verunreinigungen – wie z.B. Kalilauge – dürfen nicht anwesend sein (Nachweis durch Grenzwertprüfung).
    Weitere Ausgangssubstanzen , deren historische Herstellungsverfahren von modernen abweichen, sind die folgenden:
    Ammonium carbonicum
stellte Hahnemann durch Sublimation her,
    Silicea
stellte Hahnemann aus zerkleinertem Bergkristall oder weißem Sand her,
    Phosphorus
aus „Knochen-(Phosphor-)Säure“, wobei diese (wie der Name andeutet) wiederum aus Knochen gewonnen wurde.
    Heute werden diese Substanzen durch andere chemische Verfahren gewonnen.
    Zusammenfassung
    Die Beispiele zeigen, dass es z.T. erhebliche Abweichungen zwischen geprüfter Substanz und Arzneimitteln heutiger Herstellung nach HAB-Vorschriften gibt. Weitere Abweichungen ergeben sich durch moderne Synthesen, die sich stark von der historischen Herstellung der Ausgangssubstanzen unterscheiden.
    Die Haltbarkeit homöopathischer Arzneimittel
    Gemäß § 10 AMG (Kennzeichnung der Fertigarzneimittel) muss auf jedem Fertigarzneimittel das Haltbarkeitsdatum mit dem Vermerk „verwendbar bis“ angeben werden. Von den im Geltungsbereich des AMG arzneimittelrechtlich zuständigen Behörden wird zurzeit üblicherweise nur eine maximale Verwendbarkeit von fünf Jahren akzeptiert. Dieser Zeitraum ergibt sich durch die nach dem pharmazeutischen

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