Leitfaden Homöopathie (German Edition)
Beginn quasi wie akute Erkrankungen behandelt werden, obwohl sie das in ihrem Wesen nicht sind, denn es handelt sich bei diesem Krankheitsbild um die Manifestation einer chronischen Erkrankung im homöopathischen Sinne. Bei rezidivierenden Hörstürzen ist in jedem Fall eine Konstitutionsbehandlung angezeigt.
Befindet sich der Patient bereits in konstitutioneller Behandlung, sollte das Konstitutionsmittel beim Auftreten eines Hörsturzes kritisch überprüft und hinterfragt werden. Häufig muss in diesem Fall auf ein anderes Arzneimittel umgestiegen werden.
Der natürliche Krankheitsverlauf des Hörsturzes erfordert im Therapieverlauf häufig einen Wechsel der Arzneimittel, da beim Hörsturz die Symptome relativ schnell wechseln. Die Qualität des Tinnitus kann sich ebenso ändern wie die Begleitsymptomatik.
Wichtig für die homöopathische Behandlung sind besonders die psychischen Begleitsymptome, da gerade hier die wesentlichen Auslöser und Merkmale dieser meist psychogenen Erkrankung liegen.
Der Hörsturz hat eine hohe Spontanheilungsrate und lässt sich – nicht nur deshalb – gut homöopathisch therapieren. Es ist immer wichtig, schon vor oder während der Behandlung abzuklären, welche Faktoren im Leben des Patienten zu der Symptomatik geführt haben (z.B. beruflicher Stress, Kummer, Schlafmangel etc.) und an ihrer Beseitigung zu arbeiten, da sonst nicht mit einem dauerhaften Behandlungserfolg gerechnet werden kann.
Am Anfang der Behandlung sind wöchentliche Kontrollen beim HNO-Arzt sinnvoll. Sie dienen der Befundkontrolle und helfen dem Patienten, indem sie ihm ein Gefühl von Versorgung in dieser bedrohlichen Situation geben.
Wahl der Symptome
Die Mittelwahl stützt sich u.a. auf die Qualitäten des Tinnitus und auf das Tonschwellenaudiogramm und dessen spezifische Aussage über die auslösenden Momente. Entscheidend bei der Arzneiwahl sind auch konstitutionelle Überlegungen. Besonders wichtig sind folgende Symptome und Zeichen:
Audiogrammkurve: Eine Tieftonschwerhörigkeit spricht für Stressbelastung, eine C-5-Senke spricht für ein Knalltrauma oder Lärmbelastung, eine Mitteltonsenke für eine hereditäre Genese.
Begleittinnitus: Die Qualität des Ohrensausens wichtig, z.B. Zischen, Rauschen, Klack-Klack, Klick-Klick, Bumm-Bumm, bienenartig, maschinenartig, musikartig usw.
Umgang des Patienten mit dem Hörsturz: Panik, Gelassenheit, Negierung, Dramatisierung usw.
Hyperakusis: Ist der Patient auf den Lärm überempfindlich oder nicht?
Miasmatische Zuordnung
Nahezu alle Schwindelarten und Ohrgeräusche sind psorischer Natur.
Repertorium
Im 19. Jahrhundert war die Diagnose „Hörsturz“ nicht bekannt. Es gibt im Repertorium aber zahlreiche Rubriken über Schwerhörigkeit und Ohrgeräusche . Wertvolle Rubriken sind z.B.
Ohren
Geräusche, Tinnitus – allgemein
Geräusche, Tinnitus – abends
Geräusche, Tinnitus – Aufstehen – agg.
Geräusche, Tinnitus – Kauen, beim
Geräusche, Tinnitus – Kopfschmerzen, bei
Geräusche, Tinnitus – Liegen, im – agg.
Geräusche, Tinnitus – Schwindel – mit
Geräusche, Tinnitus – synchron mit dem Puls
Schwerhörigkeit – zunehmend – plötzlich
Schwerhörigkeit – begleitet von – Geräusche im Ohr
Für die Repertorisation möglicher Ursachen für einen Tinnitus sind vor allem die Kapitel „Gemüt“ und „Allgemeines“ geeignet, z.B.:
Gemüt
Beschwerden, durch – Kummer
Beschwerden, durch – Kränkung, Demütigung
Beschwerden, durch – geschäftlichen Misserfolg
Allgemeines
Schlaf – Schlafmangel, durch
Dosierung
Beim akuten Hörsturz reicht in der Regel die Einmalgabe einer C30 oder C200. Ist das Mittelbild sehr eindeutig, haben sich auch Einzelgaben einer M oder XM bewährt und schaffen dabei oft überraschend schnell Beschwerdefreiheit.
Tiefe D- oder C-Potenzen müssen häufiger verabreicht werden, um wirksam zu werden.
Q-Potenzen sind nicht nur in Ausnahmefällen bei chronischen Verläufen angezeigt, die auf die übliche Dosierung nicht reagieren.
Verlaufsbeurteilung
Bei der Verlaufsbeurteilung muss grundsätzlich zwischen der Erstmanifestation eines Hörsturzes/Tinnitus und einem Wiederauftreten unterschieden werden. Außerdem ist die Beurteilung der Arzneimittelwirkung abhängig von der Zeit, die seit dem Beginn der Symptomatik vergangen ist.
Besserung
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