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Leitfaden Homöopathie (German Edition)

Leitfaden Homöopathie (German Edition)

Titel: Leitfaden Homöopathie (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jan Geißler , Thomas Quak
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Akuterkrankung passende Akutmittel wird dabei in der entsprechenden Potenz verabreicht. Nach Abklingen der Akuterkrankung wird mit der Therapie der chronischen Erkrankung fortgefahren. In jedem Fall sollte das konstitutionell wirksame Medikament nicht sofort wiederholt werden, sondern einige Zeit (meist ein bis zwei Wochen, auf jeden Fall für die Dauer der Mindestwirkzeit des verabreichten Konstitutionsmittels) abgewartet werden. Oft hält die positive Wirkung der „chronischen“ Medikamentes auch nach einer homöopathisch therapierten Akuterkrankung weiter an.
    2. Um den Heilungsverlauf der chronischen Erkrankung zu befördern: Zeigt das verabreichte Konstitutionsmittel nach Ablauf der Mindestwirkzeit keine Wirkung , sollte es – sofern es die Umstände der Erkrankung zulassen – noch einmal wiederholt werden (evtl. in der nächsthöheren Potenz nach der Kent’schen Reihe, Kap. 6.1.2 ). Erst bei erneutem Ausbleiben einer positiven Reaktion sollte ein neues Medikament ausgewählt werden. (Bei positiver Arzneiwirkung wirddas Medikament nach erneuter Verschlechterung der Symptome und frühestens nach Ablauf der Mindestwirkzeit wiederholt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich neue Symptome zeigen, die auf ein anderes Arzneimittel hinweisen.)
    „Never change a winning team“!
    Bleibt eine erneute, positive Arzneimittelwirkung aus, kann nun auf ein anderes Arzneimittel gewechselt werden. Ein solcher Wechsel kann auf jeder Stufe der Kent’schen Skala ( Kap. 7.3.2 ) bzw. im Verlauf einer Therapie mit Q-Potenzen notwendig werden.
    Prinzipiell sind bezüglich des Wechselns von Arzneimitteln sowohl bei C-Potenz-Reihen als auch bei der Behandlung mit Q-Potenzen drei verschiedene Therapieverläufe möglich ( Abb. 7.10 ):
    Der Patient benötigt während des kompletten Therapieverlaufs nur ein einziges Medikament (a). Wie oft und in welchen Zeitabständen das Medikament bis zur Heilung verabreicht werden muss, hängt dabei von der Konstitution des Patienten und dessen Erkrankung sowie von der individuellen Wirkdynamik der verabreichten Arznei ab.
    Während der Therapie der chronischen Erkrankung sind zwei oder mehr Arzneimittel im Wechsel notwendig (b). Dabei kann der Wechsel entweder nach jederVerordnung notwendig sein oder, was deutlich häufiger ist, nach einer längeren Zeitspanne, während der das jeweilige Arzneimittel häufiger wiederholt wurde.
    Während des Therapieverlaufs müssen die unterschiedlichsten Arzneimittel im Wechsel verabreicht werden (c). Auch hier kann der Wechsel nach jeder Verordnung oder nach jeweils mehrmaliger Wiederholung erforderlich sein.
    Abb. 7.10 Arzneimittelwechsel
    Ob und wie häufig Wechsel der Arzneimittel im Therapieverlauf notwendig werden, ist zu Beginn der Therapie einer chronischen Erkrankung prinzipiell nicht vorherzusehen – und vor Behandlungsbeginn nicht von allzu großer Bedeutung, da sich aus dem Therapieverlauf ergibt, wann und wohin eventuelle Wechsel notwendig sind. Einige Hinweise können sich aber trotzdem aus der Anamnese ergeben:
    Kurzzeitig bestehende chronische Erkrankungen mit sonst blander Eigen- und Familienanamnese brauchen meist nur ein Arzneimittel zur Ausheilung.
    Länger bestehende chronische Erkrankungen, die sich über den gesamten Bestehenszeitraum in ihrer Symptomatologie nicht wesentlich verändert haben, benötigen häufig nur ein Medikament.
    Patienten mit verschiedenen chronischen Erkrankungen in der Vorgeschichte, die anamnestisch alle das gleiche Arzneimittel benötigt hätten, werden oft durch dieses eine Arzneimittel geheilt.
    Patienten mit unterschiedlichen chronischen Erkrankungen in der Vorgeschichte, die sich anamnestisch bezüglich der Arzneimittelwahl heterogen darstellen, benötigen meist verschiedene Arzneimittel, um gesund zu werden.
    Zeigt die Familienanamnese schwere Erkrankungen (Krebs, neurologische Erkrankungen, schwere Autoimmunerkrankungen, genetische Erkrankungen etc.), kann davon ausgegangen werden, dass der Patient nicht mit einem einzigen Arzneimittel gesund werden wird. Dies gilt sogar unabhängig von der Eigenanamnese des Patienten.

7.6 Allopathische Therapie und homöopathische Konstitutionstherapie
    Prinzipiell sollte während einer homöopathischen Konstitutionstherapie auf allopathische Zusatzmedikation verzichtet werden. In der Praxis ist diese Prämisse nicht immer einzuhalten, insbesondere dann, wenn es sich um schwer kranke Patienten handelt (Krebserkrankungen etc.), um Patienten mit hohem subjektivem

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