Managementwissen (TaschenGuide)
Mitarbeiterbeteiligung aber auch, sie an den unternehmerischen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen (betriebliche Partnerschaft, s. u.).
Was betriebliche Partnerschaft bedeutet
Als Partnerschaft (Partizipation) wird eine vertraglich festgelegte Form der Kooperation zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft bezeichnet, bei der mit den Beteiligten unterschiedliche Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung bei gleichzeitiger Mitverantwortung vereinbart werden. Zusätzlich sind die Mitarbeiter materiell beteiligt.
Durch die betriebliche Partnerschaft soll der ausschließlichen Fremdbestimmung der Mitarbeiter entgegengewirkt und ein Höchstmaß an Selbstentfaltung aller Beteiligten ermöglicht werden. Die durch Partnerschaft geschaffenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitarbeiter treten neben die gesetzlich festgeschriebenen Rechte.
Wie Mitarbeiter am Erfolg beteiligt werden können
Bei der Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter planmäßig am Erfolg einer Unternehmung beteiligt. Die Erfolgsanteile werden zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt gewährt.
Beteiligt werden können Mitarbeiter
am Gewinn, zum Beispiel an der Ausschüttung, am Substanz- oder Unternehmensgewinn;
am Ertrag, zum Beispiel am Umsatz, der Wertschöpfung oder dem Nettoertrag;
an der Leistung, etwa der Produktion, der Produktivität oder der Kostenersparnis.
Wichtig
Zwar dominiert in der Praxis die Gewinnbeteiligung, doch wird immer wieder eingewendet dass sie nicht genügend Leistungsanreiz für die Mitarbeiter bietet, da der Gewinn in starkem Maße von externen Faktoren beeinflusst wird.
Kapitalbeteiligung
Bei der Kapitalbeteiligung werden die Mitarbeiter direkt oder indirekt am Kapital der Unternehmung beteiligt, entweder
direkt durch das Unternehmen, z. B. durch eine Jubiläumsprämie,
oder durch Eigenleistungen der Mitarbeiter, z. B. durch Erwerb von Vorzugsaktien,
oder durch die sog. laboristische Kapitalbeteiligung, wobei die Erfolgs- und Kapitalbeteiligung kombiniert werden: Die Erfolgsanteile der Mitarbeiter werden im Unternehmen angelegt, so dass sich bei positiven Erfolgen ein ständig steigender Kapitalanteil ergibt.
Mit der Mitarbeiterbeteiligung werden unterschiedliche Ziele verfolgt:
der Abbau des sozialen Konflikts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (sozial-ethische Zielsetzung),
die Erhaltung unseres Wirtschaftssystems sowie Veränderungen der Einkommensverteilung (gesamtwirtschaftliche Zielsetzung),
eine gerechtere Entlohnung sowie eine positive Motivation der Mitarbeiter (einzelwirtschaftliche Zielsetzung).
Betriebliche Sozialpolitik
Die betriebliche Sozialpolitik hat die Aufgabe, die staatliche Sozialpolitik zu ergänzen. Weil Sozialleistungen wie Krankenversicherung und Altersversorgung teils vom Staat getragen werden bzw. gesetzlich oder tariflich festgeschrieben sind, bleibt den Betrieben nur noch eine relativ geringe Marge für freiwillige Sozialleistungen.
Das Schwergewicht der betrieblichen Sozialpolitik richtet sich deshalb auf die individuelle Förderung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter.
Freiwillige Sozialleistungen
Als freiwillige Sozialleistungen werden in Ergänzung zu den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Leistungen alle Sozialleistungen angesehen, die auf freiem Entschluss des Arbeitgebers beruhen. Auf sie haben die Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Rechtsanspruch.
Wichtig
Rechtlich sind solche Sozialleistungen freiwillig, tatsächlich besteht jedoch oft ein mittelbarer oder unmittelbarer Zwang, sie den Arbeitnehmern einzuräumen: aus Gründen der Sozialpolitik, der Konkurrenz- oder Arbeitsmarktsituation, wegen der betrieblichen Übung, des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder aufgrund einzelvertraglicher Verpflichtungen.
Zu den bekanntesten freiwilligen Sozialleistungen zählen:
betriebliche Altersversorgung,
Maßnahmen der Mitarbeiterbeteiligung,
Wohnungshilfe, Belegschaftsverpflegung,
direkte Barzuwendungen (Gratifikationen, Trennungsgeld, Familienhilfe, Darlehen),
Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung.
Die Arbeitsbedingungen gestalten
Als Arbeitsbedingungen im weitesten Sinne werden sämtliche Einflussfaktoren auf die menschliche Arbeitsleistung im Betrieb bezeichnet. Hierzu zählen auch die Höhe und Gestaltung des Arbeitsentgelts sowie das menschliche Umfeld (Führungsstil, Zusammensetzung der Arbeitsgruppen usw.). Die Arbeitsbedingungen im engeren Sinne umfassen die Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel sowie die
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