Meine geheime Autobiographie - Textedition
vorsprach, vorgaben, nicht zu Hause zu sein. Das gilt als
stillos. Sie befindet sich in einer eigentümlichen Lage. Es ist gut, eine richtige
Adlige zu sein, es ist gut, eine richtige Amerikanerin zu sein, es ist ein Unglück,
weder das eine noch das andere zu sein, in beiderlei Hinsicht ein politisch-sozialer
Bastard.
Welche
kleinen Bosheiten sich diese sauertöpfische Verbannte ausdenken kann! Mein
Bevollmächtigter hier, ein Anwalt, zahlte zweitausendfünfhundert Francs – die Miete
für das erste Vierteljahr –, bevor wir von Amerika aufbrachen, womit unser Einzug am
ersten November gesichert war. An diesem Tag versuchte er, unsere Bediensteten im
Haus einzuquartieren, aber die Gräfin verjagte ihn wie sie, und er nahm es hin wie
ein kleiner Mann! Sie sagte, niemand erhalte Zutritt, bevor nicht das Inventar
erstellt und unterschrieben sei. Dieses Detail schob sie eine Woche lang auf, und
das gab ihr Gelegenheit, das Haus auszurauben. Sie entfernte alle Möbel, die sie in
ihrer Zwölfzimmerwohnung über Pferdestall und Viehställen verstauen und verwenden
konnte. Wir trafen am 7. ein, blieben zwei Tage in der Stadt, damit sich meine
kranke Frau nach der in Genua begonnenen beschwerlichen Bahnfahrt ausruhen konnte;
der Leibdiener der Gräfin und der Anwalt berichteten, das Haus sei in gutem Zustand,
und am 9. traten wir die lange Fahrt an und nahmen es in Besitz, mussten aber
feststellen, dass weder in den Heizkesseln noch sonst wo Feuer gemacht worden war
und das Haus zu nichts anderem taugte als zur Konservierung von
Kühlhausprodukten.
Jean und unsere alte Katy waren eine halbe Stunde vorausgefahren, um
sicherzustellen, dass alles in Ordnung war. Sie trafen die Gräfin an, die in dem
Haus, das bereits bezahlt und übernommen worden war, herumkommandierte; für die
Kranke war kein Bett hergerichtet, die Gräfin weigerte sich, die Schlüssel zu den
Wäscheschränken herauszurücken, und sagte, siewerde nicht
zulassen, dass für irgendjemanden ein Bett hergerichtet werde, ehe nicht das
Inventar geprüft und unterschrieben sei. Sie rückte nicht damit heraus, wo in dem
riesigen Gebäude unsere Reisekoffer versteckt waren; andernfalls hätte man ihnen die
Bettwäsche entnehmen können. Als wir eintrafen, kamen wir bald dahinter, wo unsere
Koffer standen, und schickten die Dienstmädchen an die Arbeit, ein Bett zu bereiten.
Wir wählten für Mrs. Clemens das heilige Zimmer mit den seidenen Wandbehängen; die
Gräfin untersagte die Anwesenheit jedweder kranken Person in diesem Zimmer und
berief sich zur Unterstützung dieses Verbots auf den Mietvertrag und auf meinen
Anwalt, der zugegen war. Mit ihrer Position hatte sie recht. Der Mietvertrag zeigte,
dass dieses Reptil mit der schmutzigen Seele ihr Haus und ihren Körper vor
physischer Verseuchung schützte, indem sie eine Klausel eingebaut hatte, die dem
Mieter verbot, in diesem besonderen Schlafzimmer irgendeine Person unterzubringen,
die an Krankheiten gleich welcher Art litt, ob ansteckend oder nicht, ob »groß oder
klein«, um die Worte aus der Übersetzung des Vertrags zu verwenden; und diesen
strengen Bedingungen hatte sie die Klausel hinzugefügt, dass der Vertrag für den
Fall, dass ich eine ansteckende Krankheit in das Haus einschleppte, ungültig sei.
All diesen Albernheiten hatte mein besoldeter Esel stattgegeben.
In den fünfzehn Monaten,
seit Mrs. Clemens eine hilflose Invalidin war, hatte sie durchweg die sanften
Höflichkeiten und freundlichen Aufmerksamkeiten erfahren, die Menschen jedweder
Stellung oder Nationalität immer und überall der Hilflosigkeit zollen. Diese
amerikanische Gräfin war die Erste der Spezies Mensch, die derartige Umgangsformen
verweigerte und stattdessen körperlichen Schmerz und Schaden zufügte.
Angesichts des bekannten
Charakters dieser Frau war der Vertrag kein Kuriosum, denn er ließ ihr zahllose
Hintertüren für die Befriedigung ihrer Marotten, Kapricen und Bosheiten offen, keine
Schlupflöcher aber für unsere Flucht oder Verteidigung. Ihre Rechte waren darin
ausführlich festgehalten, für jeden Fall, während einige unserer wichtigsten keinen
anderen Schutz genossen als ihre mündlichen Versprechungen. Diese Versprechungen
wurden von Anfang an übergangen und widerrufen, und zwar unumwunden. Ihren
mündlichen Versprechungen zufolge konnten wir von den Stallungenin Anspruch nehmen, so viel wir wollten, der
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