Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Miete mindern - aber richtig!

Miete mindern - aber richtig!

Titel: Miete mindern - aber richtig! Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Börstinghaus
Vom Netzwerk:
Austrocknungszeit nach einem Wasserschaden in einer Einzimmerwohnung (LG Dresden – 27.12.2002 – 4S 152/02 – ZMR 2003, 840)
    100 % Feuchtigkeitsschäden an den Wänden; hohe Luftfeuchtigkeit und Gestank in der Wohnung (LG Berlin – 19.12.1988 – 61S 211/87 – GE 1989, 149)
    100 % dauerhafter hoher Lärmpegel durch ein Trocknungsgerät in der Wohnung, wodurch Feuchtigkeitsschäden beseitigt werden sollen (AG Schöneberg – 10.4.2008 – 109C 256/07 – WuM 2008, 477)
Fläche
    â†’ Wohnfläche
Fliesen
    Rechtsprechungsübersicht:
    0 % nicht vollständige Abdichtung der Fugenverfliesung im Bad (LG Berlin – 20.11.1980 – 61S 200/80 – GE 1981, 673)
    91 0 % andersfarbige Neuverfliesung einer ganzen Wand nach einem Wasserrohrbruch im Badezimmer (AG Köln – 8.9.1994 – 215C 256/93 – WuM 1997, 41)
    3 % fehlende Verfliesung auf dem Balkon (AG Schöneberg – 10.4.2008 – 109C 256/07 – WuM 2008, 477)
    5 % andersfarbige Neuverfliesung nach einem Wasserschaden im Badezimmer (LG Kleve – 5.2.1991 – 6S 285/90 – WuM 1991, 261)
    30 % fehlende Wandfliesen in der Küche und beschädigte Dekoration (AG Pinneberg – 5.2.2002 – 66C 212/01 – ZMR 2002, 603)
Fluglärm
    Rechtsprechungsübersicht:
    0 % Lärm von einem nahe gelegenen Flughafen, soweit Schallschutzvorschriften eingehalten sind (LG Berlin – 29.1.1981 – 62S 191/80 – GE 1981, 391)
    0 % Fluglärm, der bereits bei Beginn des Mietverhältnisses vorhanden war (LG Berlin – 28.8.2001 – 64S 108/01 – GE 2001, 1607)
    10 % Lärmbelästigung durch einen Flugplatz, wobei die Fenster nicht schallisoliert sind (LG Kiel – 8.1.1979 – 1S 144/78 – WuM 1979, 128)
Föderalismusreform
    Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist nicht mehr der Bund, sondern die Länder ausschließlich für die Wohnraumförderung zuständig. Das bedeutet, dass der Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nun in jedem Bundesland anders geregelt werden kann und auch schon wird. So gibt es in einigen Bundesländern noch Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Kostenmiete, während dieses System in anderen Bundesländern bereits abgeschafft worden ist. Hier werden die Vergleichsmieten im Einzelfall nach unterschiedlichen Modellen gedeckelt. Bedeutung hat dies für die Höhe der zulässigen Miete im öffentlich geförderten Wohnungsbau und die Art und Weise, wie Erhöhungen durchzusetzen sind. Die Mietminderung ist nach der preisrechtlich zulässig vereinbarten Miete zu berechnen. Die Höhe der Minderung ist im preisfreien und 92 preisgebundenen Wohnungsbau gleich. Auch die sonstigen Gewährleistungsrechte wie Schadensersatz, Kündigung, Erfüllungsanspruch oder Zurückbehaltungsrecht, unterscheiden sich nicht.
Fogging
    Unter dem Begriff wird das Phänomen des Schwarzwerdens von Wohnungen verstanden. Die genauen Ursachen sind im Einzelfall strittig und nicht immer leicht festzustellen. Überwiegend beruht das Phänomen darauf, dass Weichmacher aus Baustoffen oder Möbeln entweichen und sich mit Staub- und Rußpartikeln in der Luft verbinden, wodurch ein schmieriger schwarzer Film entsteht, der sich auf den Wänden und auch sonst in der Wohnung niederschlägt.
    Für die Frage, wer was im Prozess darzulegen und zu beweisen hat, kommt es darauf an, welche Ansprüche jeweils geltend gemacht werden. Macht der Mieter Schadensersatzansprüche gem. § 536a Abs. 1 BGB geltend, muss er beweisen, dass die Foggingschäden entweder auf einem anfänglichen Mangel beruhen oder dass der Vermieter den Eintritt des Mangels zu vertreten hat, ihm also ein Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH NJW 2006, 1061 = NZM 2006, 258). Das ist wegen der häufig unklaren Ursachen für das Fogging schwierig. Verlangt der Mieter aber Beseitigung der Folgen des Foggings oder macht er den Vorschussanspruch zur Mangelbeseitigung gemäß § 536a Abs. 2 BGB geltend, muss er nur die – offenkundige – Tatsache des Foggings beweisen. Nun ist es Sache des Vermieters zu beweisen, dass ein schuldhaftes Verhalten des Mieters vorliegt (BGH NJW 2008, 2432 = NZM 2008, 607). Dies ist zumindest beim erstmaligen Auftreten von Foggingschäden ebenso schwierig.
    Rechtsprechungsübersicht:
    0 % Feuchtigkeit und Schwarzverfärbung in Kinderzimmer, Küche und Wohnzimmer

Weitere Kostenlose Bücher