Miete mindern - aber richtig!
7 Vorwort
Neben den Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Kündigungen spielen Verfahren, bei denen es um Mängel geht, im Wohnraummietrecht eine groÃe Rolle. Nicht nur die klassischen Verfahren, in denen der Mieter keine Miete zahlt, beschäftigen die Praxis, sondern immer häufiger auch solche Verfahren, bei denen die Mieter die Initiative ergreifen. Ein regional teilweise sehr hohes Mietenniveau führt dazu, dass Mieter für diesen Preis auch eine Wohnung gebrauchen wollen, die âdas Geld wert istâ.
Für die Mieter und Vermieter genügt dabei fast nie ein Blick ins Gesetz. Die Regelungen sind nur sehr abstrakt. Dort ist lediglich die Rede davon, dass die âGebrauchstauglichkeit der Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zweck aufgehoben oder eingeschränktâ ist. Wann das der Fall ist, ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Mietvertragsparteien.
Hinzu kommt, dass sich jede Wohnung und jede vertragliche Vereinbarung von der anderen unterscheidet. Entscheidend ist daher zunächst, zu ermitteln, welchen Zustand die Wohnung nach dem Vertrag haben sollte. Damit muss dann der tatsächlich vorgefundene Zustand verglichen werden. Ist der tatsächliche Zustand schlechter, liegt ein Mangel vor, der zur Minderung der Miete führt und dem Mieter ggf. noch die Geltendmachung weiterer Rechte ermöglicht.
Generelle Regeln aufzustellen, stöÃt deshalb schnell an die Grenzen der Einzelfallentscheidung. Das vorliegende Buch will hier aber anhand der in der Praxis häufig vorkommenden Mängel eine Hilfestellung geben, indem es für diese darstellt, wie Gerichte bereits 8 entschieden haben. Eine Gewähr, dass diese Quote auch in jedem anderen Fall so ausgeurteilt wird, kann natürlich nicht übernommen werden. Hinzu kommt, dass das Gesetz eine Fülle von Ausnahmeregelungen enthält, bei deren Vorliegen die Minderung generell ausgeschlossen ist, wie z. B. wenn der Mieter den Mangel bei Anmietung kennt oder einen vorhandenen Mangel zu spät anzeigt.
Zum 1. Mai 2013 hat der Gesetzgeber diese Regelungen noch erweitert und das Minderungsrecht im Falle der Beeinträchtigung durch energetische Modernisierungen weiter eingeschränkt.
Das vorliegende Buch will eine für Vermieter und Mieter gleichermaÃen brauchbare Ãbersicht über das bedeutsame Rechtsgebiet geben. Einführend werden die unterschiedlichen Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters zusammenfassend dargestellt. AnschlieÃend finden Sie im Hauptteil sortiert nach wichtigen Schlagworten von A bis Z die in der Praxis häufig vorkommenden Mängel mit einschlägigen Gerichtsentscheidungen und ausgeurteilten Minderungsquoten. Im Anhang sind Muster für Mieter- und Vermieterschreiben sowie eine Auflistung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Rechtsgebiet zusammengestellt.
Ãber Anregungen und kritische Hinweise zu diesem Buch würden wir uns sehr freuen!
Gelsenkirchen/Singapur im Juli 2013
Ulf und Cathrin Börstinghaus
23 Abkürzungsverzeichnis
Â
a. A.
anderer Ansicht
a.a.O.
am angeführten Ort
abl.
ablehnend
Abl
Amtsblatt
Abs.
Absatz
Abschn.
Abschnitt
a. E.
am Ende
a. F.
alte Fassung
AG
Aktiengesellschaft, Amtsgericht, Ausführungsgesetz
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBG
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AIM
AnwaltInfo Mietrecht (Zeitschrift)
AIZ
Allgemeine Immobilienzeitung
Alt.
Alternative
a. M.
anderer Meinung
Anh
Anhang
Anl.
Anlage
Anm.
Anmerkung
AnwBl
Anwaltsblatt
Art.
Artikel
Aufl.
Auflage
Az
Aktenzeichen
B
Bruttomiete
BAnz
Bundesanzeiger
24 BauGB
Baugesetzbuch
BauZuschG
Gesetz zur Ãnderung des 2. Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Erstattung von Baukostenzuschüssen v. 25.7.1961, BGBl I S. 1041
BayObLG
Bayerisches Oberstes Landesgericht
BayObLGZ
Amtliche Sammlung von Entscheidungen des BayObLG in Zivilsachen
BayVBl
Bayerische Verwaltungsblätter
BB
Der Betriebs-Berater
BBauBl
Bundesbaublatt
Bd.
Band
BDSG
Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz)
Beschl.
Beschluss
Betr
Der Betrieb
BetrKV
Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 (BGBl I S. 2346)
BewG
Bewertungsgesetz
BezG
Bezirksgericht
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch v.
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