Miete mindern - aber richtig!
erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung. Die Minderung wird so lange erfolgen, wie die Mängel nicht beseitigt sind.
Sie werden nochmals aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Ich behalte mir vor, die Zahlung der weiteren Miete â zumindest teilweise â bis zur Beseitigung des Mangels zurückzubehalten.
Hochachtungsvoll
254 2. Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts
Absender Mieter
Herrn X
Vermieter
Betreff: Mängel an der Mietwohnung
Sehr geehrter Herr X,
aufgrund der Ihnen bekannten und mehrfach angezeigten Mängel mindere ich die Miete bekanntlich schon. Leider musste ich feststellen, dass Sie es bis heute nicht für nötig gehalten haben, die angezeigten Mängel zu beseitigen.
Aus diesem Grund werde ich ab kommendem Monat auch die geminderte Miete zunächst nicht mehr an Sie zahlen. Ich berufe mich ausdrücklich auf ein Zurückbehaltungsrecht. Die geminderte Miete wird von mir erst Zug um Zug nach Beseitigung der Mängel gezahlt werden. Nach Angaben eines Fachmannes soll die Beseitigung der Schäden ca. 4.000 ⬠kosten.
Die Erhebung einer Vorschussklage hinsichtlich der Mängelbeseitigungskosten oder einer Klage auf Beseitigung der Mängel gegen Sie bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Hochachtungsvoll
255 3. Geltendmachung der Mietminderung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
Absender Mieter
Herrn X
Vermieter
Betreff: Mängel an der Mietwohnung
Sehr geehrter Herr X,
wie ich Ihnen bereits mehrfach persönlich mitgeteilt habe, zeigen sich an der AuÃenwand des Schlafzimmers Feuchtigkeitsschäden. Diese haben bereits dazu geführt, dass an mehreren Stellen des Schlafzimmers Stockflecken zu sehen sind.
Ferner ist das Fenster in der Küche undicht. Es zieht erheblich.
Die Raumtemperatur liegt aufgrund der unzureichenden Dimensionierung der Heizung an kalten Wintertagen nicht über 19 °C.
Aufgrund dieser Mängel werde ich ab kommendem Monat nur noch eine um 30 % geminderte Miete überweisen. Bei der Bemessung der Minderungsquote war zu berücksichtigen, dass von den Schimmelflecken eine Gesundheitsgefährdung ausgeht und dass die Wohnung aufgrund der mangelhaften Beheizbarkeit nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann. Auch unter Berücksichtigung des defekten Fensters liegt eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens vor. Auch die Zahlung des Restbetrages erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung. Die Minderung wird so lange erfolgen, wie die Mängel nicht abgestellt sind.
Aber auch die restliche Miete wird zunächst nicht gezahlt werden. Ich berufe mich ausdrücklich auf mein Zurückbehaltungsrecht. Die geminderte Miete wird von meinen Mandanten erst Zug um Zug nach Beseitigung der Mängel nachgezahlt werden. Nach Angaben eines Fachmannes soll die Beseitigung der Schäden ca. 4.000 ⬠kosten.
Die Erhebung einer Vorschussklage hinsichtlich der Mängelbeseitigungskosten oder einer Klage auf Beseitigung der Mängel gegen Sie bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Hochachtungsvoll
256 4. Geltendmachung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung
Absender Mieter
Herrn X
Vermieter
Betreff: Mängel an der Mietwohnung
Sehr geehrter Herr X,
aufgrund der Ihnen bekannten und mehrfach angezeigten Mängel mindere ich die Miete bekanntlich schon. Leider musste ich feststellen, dass Sie es bis heute nicht für nötig gehalten haben, die angezeigten Mängel zu beseitigen. Sie befinden sich aufgrund der zahlreichen Mahnungen auch in Verzug.
Ich werde deshalb eine Fachfirma mit der Beseitigung der Schäden beauftragen. Da Sie mir aufgrund des bestehenden Vertrages und der mietrechtlichen Vorschriften (§ 536 BGB) eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellen müssen und sich mit dieser Verpflichtung auch in Verzug befinden, steht mir ein Anspruch auf Zahlung eines abzurechnenden Vorschusses zu. Nach Auskunft der zu beauftragenden Fachfirma wird die Beseitigung des Schadens insgesamt ca. 4.000 ⬠kosten.
Ich habe Sie deshalb aufzufordern, bis zum ⦠den Betrag von 4.000 ⬠auf mein Konto zu überweisen.
Sollte der Betrag nicht innerhalb der o. g. Frist eingegangen sein, werde ich den Anspruch gerichtlich geltend machen.
Hochachtungsvoll
257 III. Zahlungsklagen des Vermieters
1. Bei Bestreiten des Mangels
An das
Amtsgericht
Klage
des Vermieters
â Kläger
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