Mitarbeitergespraeche erfolgreich fuehren
oftmals ungehalten und verbindet die Gespräche nicht richtig weiter.
Wie reagieren Sie in dem anstehenden Mitarbeitergespräch? Gut gemeint, aber unglücklich formuliert, wäre der nachfolgende Gesprächseinstieg:
„Frau Meyer, Sie sind nun ja seit einiger Zeit in unserer Abteilung tätig und hatten Gelegenheit, sich einzuarbeiten. Besonders beeindruckt bin ich von Ihren Kenntnissen in Bezug auf unsere PC-Programme. Die Präsentationen, die Sie erstellen, sind wirklich ausgezeichnet und bei der Korrespondenz kann ich mich wirklich voll verlassen …”
Versetzen Sie sich in diese Gesprächssituation einmal hinein. Würden Sie nicht auch automatisch ein „aber” erwarten, mit dem zu den nicht so guten Leistungen übergeleitet wird? Besser ist ein neutraler Gesprächseinstieg, der zugleich einen kleinen Ausblick auf Anlass und Ziel des Gespräches gibt.
„Frau Meyer, Sie sind ja nun seit einiger Zeit in unserer Abteilung tätig und konnten sich bereits einarbeiten. Das heutige Gespräch möchte ich gerne nutzen, um gemeinsam zu besprechen, was aus Ihrer bzw. meiner Sicht gut läuft und an welchen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht...”
Nun sollten Sie das Wort der Mitarbeiterin überlassen, um zunächst ihre Sichtweise zu erfahren. Ihre eigenen Punkte könnten Sie dann wie folgt formulieren:
„Sehr zufrieden bin ich mit Ihrer Bearbeitung der Korrespondenz und dem Erstellen von Präsentationen. Da verlasse ich mich wirklich gerne auf Ihre Unterstützung. Dagegen sehe ich noch Verbesserungsbedarf beim Umgang mit dem Telefon. Also schildern Sie doch selbst erst einmal, wie Sie diesen Teil Ihrer Tätigkeit erleben …”
Rückkehrgespräch/Fehlzeitengespräch
Fehlzeiten kosten das Unternehmen viel Geld. Gerade durch die Diskussion über Veränderungen bei der Lohnfortzahlung und damit verbundene Kostensenkungen ist das Thema „Fehlzeiten” wieder aktuell geworden. Auch wenn sich die Fehlzeitenquote in den Unternehmen in der letzten Zeit verringert hat, sollte sich jedes Unternehmen mit diesem Thema beschäftigen, um ggf. unangemessen hohen Fehlzeiten entgegenzuwirken. Ein wichtiges Instrument dafür ist das Fehlzeiten- oder Rückkehrgespräch.
Achtung
Wichtigstes Gesprächsziel ist der Abbau von Fehlzeiten und die Reduzierung der damit verbundenen Kosten. Gleichzeitig bewirkt das Rückkehrgespräch aber auch eine Verbesserung des Betriebsklimas. So zeigen die Vorgesetzten ihren Mitarbeitern, dass ihre Abwesenheit wahrgenommen worden ist, dass man ihre Mitarbeit im Unternehmen schätzt und dass man sich über ihre Rückkehr freut.
Ein Gespräch über Fehlzeiten verfolgt unterschiedliche Ziele. Auf der einen Seite geht es um die Wiedereingliederung des genesenen Mitarbeiters. Andererseits ist jedes Fehlzeitengespräch auch ein Stück Ursachenforschung, um insbesondere bei ungerechtfertigten Fehlzeiten das Unternehmen vor wirtschaftlichem Schaden zu bewahren.
Tab. 3.10: Leitfaden zum Fehlzeitengespräch
Disziplinar- und Abmahnungsgespräch
Anlass für diese Gesprächsgruppe ist zumeist eine schwere Verfehlung des Mitarbeiters. Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann es zu einer Ermahnung, Abmahnung (mit Androhung der Kündigung) oder sogar direkt zur Kündigung kommen. Zumeist geht einer Kündigung allerdings eine Abmahnung voraus und es kommt zum Kündigungsgespräch nur, wenn die Abmahnung ohne Erfolg geblieben ist.
Wegen der möglichen rechtlichen Konsequenzen ist diese Gesprächsgruppe von besonderer Tragweite. Für den Vorgesetzten bedeutet dies:
genaue Recherche des tatsächlichen Sachverhalts einschließlich der vorliegenden Beweise,
gründliche Vorbereitung auf das Gespräch,
vorherige Rücksprache sowie Abstimmung über die weitere Vorgehensweise mit dem nächst höheren Vorgesetzten und der Personalabteilung, vor allem mit Blick auf die arbeitsrechtlichen Folgen,
Beteiligung des Betriebsrates.
Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ausführungen sollten Disziplinar- und Abmahnungsgespräche nicht unter vier Augen geführt werden. Wichtigster Grund ist die Absicherung durch einen Zeugen. Darüber hinaus steigt für den betroffenen Mitarbeiter die Bedeutung des Gespräches, wenn ihm mehrere Gesprächspartner gegenüber sitzen. Als Vorgesetzter können Sie selbst während des Gesprächs ggf. auf die fachliche Unterstützung der anderen Gesprächsteilnehmer zurückgreifen (z. B. Erläuterung der arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch den Mitarbeiter der Personalabteilung).
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