Mitteilungsheft - Leider hat Lukas
Schulfächer entwickelt, leider war dann bald Schluss mit „Entwicklung“. Immer noch gibt es die „Hauptfächer“ Deutsch, Mathematik, Englisch, das tote Latein sowie Französisch, welches zwar lebt, aber außer in Frankreich, der kanadischen Nationalchauvinistenprovinz Quebec und den diversen Filialen des „Sacré Coeur“ oder „Lycée Français“ kaum noch gesprochen wird, dazu je nach Ausrichtung der Schule z. B. Darstellende Geometrie oder Griechisch, das bekanntlich nicht einmal mehr in Griechenland gesprochen wird. Das Schicksal des „Nebenfachs“ teilen sich z. B. „Geschichte und Sozialkunde“(GS), „Biologie und Umweltkunde“ (BU oder BIO), „Geografie und Wirtschaftskunde“ (GW), „Physik und Chemie“ (PH, CH), „Musikerziehung“ (ME), „Bildnerische Erziehung“ (BE), „Bewegung und Sport“ (BS) sowie „Nebennebenfächer“ wie z. B. „Textiles“ bzw. „Technisches Werken“, „Ernährung und Hauswirtschaft“ u. ä.
2010 veröffentlichte die „Kleine Zeitung“ das interessante Ergebnis einer IMAS-Studie über die Bedeutung der Unterrichtsfächer. 1000 Befragten wurde eine Liste mit 14 Lehrstoffen vorgelegt. Frage: Welche unter diesen sollten stärker und ausführlicher als bisher behandelt werden. An erster Stelle mit 51 Prozent stand der Umgang mit Computern und Informatik. Auf den folgenden Plätzen mit Werten über 40 Prozent landeten Englisch, Deutsch und andere lebende Sprachen wie Französisch oder Italienisch. Mathematik wurde von 33 Prozent genannt, Physik und Chemie von 23 Prozent. Das geringste Verlangen nach „Zuschlag“ ernteten Kunsterziehung, Religion, Geschichte sowie Latein und Griechisch.
In diesem Zusammenhang: Im „profil“ (20. Mai 2012) wurde der Hirnforscher Manfred Spitzer so zitiert: „Wissenschaftlich gesehen wären die wichtigsten Schulfächer Musik, Sport, Theaterspielen, Kunst und Handarbeiten.“ Studien hätten eindeutig bewiesen, dass sowohl das Gedächtnis als auch die Intelligenz weniger durch Fachunterricht gefördert würden als durch kreative Betätigung.
Felgeaufschwung
Turnvater Jahn erfand die Turnübung am Reck, bei der die Füße nach Art einer Radfelge zu einem Schwung führen, den er entsprechend „Felgeaufschwung“ nannte. „Der Felgaufschwung (auch: Feldaufschwung, Felgeaufschwung oder Hüftaufschwung) wird am Stufenbarren oder Reck geturnt. Beide Hände liegen auf Hüftbreite an der Stange. Man stößt sich mit beiden Füßen vom Boden ab, lässt die Arme angewinkelt und zieht sich in einer Art Rückwärtssalto in den Stütz.“ (Quelle: Wikipedia) Und aus der Praxis: Man nimmt Schwung, kommt mit den Füßen nicht rauf, die Turnlehrerin schüttelt mitleidig den Kopf und der Nächste ist dran. Den 2er in Turnen kriegt man trotzdem, weil man immer brav seine Turnsachen mitgehabt hat.
Fotograf
Gehört in den Schulherbst wie die Herbstferien in die Gymnasien. Am Ende des meist halbtägigen Prozederes, im Zuge dessen die Schulklassen hintereinander vor die Kamera geführt werden, hängt in der Direktion ein neues Foto des Lehrkörpers, alle Lehrerinnen haben neue Passfotos, an Hand derer sie feststellen, dass der alte Fotograf doch der bessere war, und Hunderttausende von Schülern haben Hunderttausende von Fotos, für die ihre Eltern teuer bezahlen, obwohl sie sie gar nicht brauchen. Beispiel: Schatz, hast du Lukas die 50 Euro schon ins Mitteilungsheft gelegt? – Was, schon wieder? Ich hab doch erst gestern 20 Euro f … – Der Fotograf war da. Rund 50 Euro löhnt man für nutzlose Schein-Ausweise im trendigen Kartenoutfit, die leider zu genau gar nix berechtigen, Porträts als Klebesticker in 20-facher Ausführung und so genannte Freundschaftsfotos von besten Freundinnen, die zum Zeitpunkt der Verteilung bereits beste Ex-Freundinnen sind. Schluss damit! Blöd schauen können wir alle zusammen auch privat.
Frühwarnung
Ist ein Alarmsystem, das sich an die Eltern eines Schülers richtet, physisch in Form eines Formulars, das die Eltern zu unterschreiben haben. Inhalt: Alarm, Ihrem Kind droht im nächsten Zeugnis ein „Nicht genügend“. Tun Sie also etwas! Fragt sich freilich: Was? Der Gesetzgeber sieht das so:
SchUG §19 (3a) Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den
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