Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
MoR 03 - Günstlinge der Götter

MoR 03 - Günstlinge der Götter

Titel: MoR 03 - Günstlinge der Götter Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Colleen McCullough
Vom Netzwerk:
zugeordnet ist. Die Geschworenen werden für jede Verhandlung und jedes Gericht einzeln durch das Los bestimmt, und zwar nachdem der Verhandlungtermin feststeht.«
    »Hervorragend!« rief der jüngere Dolabella.
    »Unmöglich!« brüllte Hortensius. »Was passiert, wenn meine Dekurie die Geschworenen einer Verhandlung stellen soll und ich selbst in einem anderen Prozeß den Angeklagten vertrete?«
    »Dann mußt du eben beides irgendwie unter einen Hut bringen«, sagte Sulla. Er lächelte kalt. »Die Huren können es, Hortensius! Du kannst es auch!«
    Catulus schnaubte verächtlich.
    »Wer legt die Anzahl der Geschworenen für einen bestimmten Prozeß fest?« fragte der jüngere Dolabella.
    »Der Vorsitzende des Gerichtes«, erklärte Sulla. »Allerdings hängt ihre Zahl auch von der Zahl der verfügbaren Dekurien ab. Ideal wären meiner Ansicht nach fünfundzwanzig bis fünfunddreißig Männer. Und es werden nie alle Mitglieder einer Dekurie verpflichtet, denn dann wäre die Anzahl der Geschworenen ja immer gerade.«
    »Sechs der acht Prätoren werden also durch das Los jeweils zum Vorsitzenden eines Gerichtshofes bestimmt«, faßte Metellus Pius zusammen. »Wie wird dann festgelegt, wer Stadtprätor und wer Prätor für Fremdenrecht wird?«
    »Die bisherige Bestimmung, nach welcher der Prätor mit dem besten Wahlergebnis Stadtprätor und der mit dem zweitbesten Prätor für Fremdenrecht wird, ist abgeschafft«, verkündete Sulla. »In Zukunft werden alle acht Aufgaben durch das Los verteilt.«
    Lepidus war es ganz egal, welcher Prätor welches Amt erhielt. Er stellte jetzt eine Frage, deren Antwort er zwar bereits wußte, aber aus Sullas Mund hören wollte. »Beabsichtigst du also, alle Ritter als Geschworene auszuschließen?«
    »Richtig. Seit der Zeit des Gaius Gracchus haben die Ritter die Geschworenengerichte besetzt, von einer kurzen Unterbrechung abgesehen. Das hört jetzt auf! Gaius Gracchus hat es versäumt, in sein Gesetz eine Klausel einzufügen, nach der ein korrupter ritterlicher Geschworener strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Senatoren sind in jeder Beziehung vor dem Gesetz verantwortlich, dafür werde ich sorgen!«
    »Und welche Aufgaben bleiben dann dem Stadtprätor und dem Prätor für Fremdenrecht?« fragte Metellus Pius.
    »Sie sind für alle Zivilprozesse verantwortlich. Und der Prätor für Fremdenrecht ist außerdem für strafrechtliche Prozesse von Nichtrömern zuständig. Allerdings werden diese beiden Prätoren nicht mehr das Recht haben, selbst ein Urteil zu fällen — statt dessen müssen sie den Fall einem Richter übergeben, der unter bestimmten Senatoren und Rittern ausgelost wird. Sein Spruch ist für alle Parteien bindend, auch wenn der Stadtprätor und der Prätor für Fremdenrecht ein Verfahren persönlich überwachen.«
    Hortensius stand wegen Sullas höhnischer Bemerkung noch immer Zornesröte im Gesicht, und er hatte seine Fassung noch nicht wieder gewonnen. Deshalb ergriff Catulus das Wort: »Nach der augenblicklichen Verfassung, Lucius Cornelius, kann ein Todesurteil nur durch eine ordnungsgemäß einberufene Versammlung der Komitien gefällt werden. Wenn du den Komitien die Gerichtsbarkeit entziehst, fällen dann ab jetzt die Gerichte die Todesurteile?«
    »Nein, Quintus Lutatius, im Gegenteil. Es wird überhaupt kein Todesurteil mehr gefällt. Die Strafen beschränken sich in Zukunft auf Exil, Geldbuße und Beschlagnahmung des Vermögens oder eines Teils davon.«
    »Du hast sieben Gerichte benannt«, sagte Mamercus. »Verrat, Wucher, Veruntreuung, Bestechung, Urkundenfälschung, Gewaltverbrechen und Mord. Nun gibt es aber durch die lex Plautia bereits einen ständigen Gerichtshof für Fälle von Gewalt gegen die Allgemeinheit. Dazu habe ich zwei Fragen: Erstens, was geschieht mit diesem Gerichtshof, und zweitens, wo werden Sakrile- gien verhandelt?«
    »Die lex Plautia ist nicht mehr nötig.« Sulla lehnte sich erleichtert zurück. Der Senat schien insgesamt zu begrüßen, daß die strafrechtlichen Verfahren den Komitien aus der Hand genommen waren. »Gewaltverbrechen werden entweder am neuen Gericht für Gewaltverbrechen verhandelt oder in besonders schweren Fällen am Gericht für Verrat. Was Sakrilegien angeht, so sind Verbrechen dieser Art zu selten, um ihretwegen einen ständigen Gerichtshof einzurichten. Bei Bedarf wird ein Sondergericht einberufen, dem ein ehemaliger Ädil vorsitzt. Das Sondergericht arbeitet wie die ständigen Gerichte, also ohne Berufungsrecht

Weitere Kostenlose Bücher