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P., Thomas

P., Thomas

Titel: P., Thomas Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Der Rache Engel
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und ein Ring mit einem Bandido-Emblem. 2.
Der dringende Verdacht einer Tatbeteiligung des Beschuldigten an der eingangs
geschilderten Tat beruht auf dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen,
insbesondere dem Ermittlungsergebnis in anderer Sache, auf den Aussagen
mehrerer Opfer und dem Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung.
    II.
    1. Es besteht
der Haftgrund der Fluchtgefahr (§112 Abs. 2 Nr. 2 StPO), weil bei Würdigung der
Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem
Strafverfahren entziehen als dass er sich ihm stellen werde. Dafür spricht
neben der Straferwartung - die konkrete Tatausführung des schweren Raubes ist
mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht — der Umstand, dass der
Beschuldigte Absichten hegt, seinen Lebensmittelpunkt in den Iran zu verlegen.
Dem stehen soziale Bindungen und sein berufliches Umfeld - der Beschuldigte ist
arbeitslos - nicht entgegen.
    2. Daneben
besteht der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr (§112 Abs. 2 Nr. 3 StPO), weil
mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, der Beschuldigte werde darauf
ausgehen, in unstatthafter Weise die Beweislage zu verändern, wenn er nicht
verhaftet wird. Diese Gefahr gründet sich in den Lebensumständen des
Beschuldigten, der als Mitglied eines Motorradclubs mit dem Ehrencodex belegt
ist, seine Brüder über neue Situationen, insbesondere auch über aktuelle
Ermittlungsverfahren der Ermittlungsbehörden, sofort zu unterrichten, damit
sich seine Brüder hierauf einstellen können.
    Unterzeichnet von einem Oberstaatsanwalt XY«
    So gerne ich über die komplizierten und umständlichen
Formulierungen dieses Haftbefehls gelacht hätte, das alles war nun wirklich
nicht mehr lustig. Natürlich fand ich es beachtenswert, dass davon gesprochen
wurde, ich wolle in den Iran auswandern. Das war eine blöde Drohung meiner
Exfrau gegenüber gewesen, mehr nicht. Und doch fand es Eingang in meinen
Haftbefehl. Die Jungs vom LKA hatten also in der Tat sehr sorgfältig
recherchiert.
    Unzählige Fragen kreisten mir beständig durch den Kopf.
Was wussten die noch? War ich der Einzige, der aufgeflogen war, oder saßen die
anderen auch schon hinter Gittern? Antworten auf diese Fragen erhielt ich
natürlich keine. Ich war nun ein Häftling, wurde in eine Zelle gebracht und
konnte mich dort, nach Tagen und Wochen der Aufregung, endlich ein wenig
ausschlafen. Und eines war mir damals auch sofort klar geworden: In dieser
Sache musste ich in jeder Hinsicht ausgeschlafen sein!
     
    3.
     
    Am folgenden Tag standen wieder die Beamten des
Landeskriminalamtes in meiner Zelle. Sie fragten mich erneut, ob ich zu den
Vorwürfen irgendwelche Angaben machen wolle, und als ich dies natürlich
verneinte, zogen die Beamten die Zellentür hinter sich zu, setzten sich auf
meine Pritsche und begannen ein ernstes Gespräch.
    Es sah in der Tat nicht gut für mich aus. Offenbar gab es
stichhaltige Beweise für meine Beteiligung an dem Überfall auf die Tacos. Und
mir drohten mindestens fünf Jahre Bau. Wir hatten damals tatsächlich unter
strafrechtlichen Gesichtspunkten einen entscheidenden Fehler gemacht: Wir
hätten weder den Taco-Scheiß wie die Patches und den Computer mitnehmen und
schon gar nicht einen der Hüte zwingen dürfen, den Tresor zu öffnen. Das war
dumm, denn räuberische Erpressung und schwerer Raub wurden in Deutschland deutlich
härter bestraft als eine gefährliche Körperverletzung. Fünf Jahre aufwärts! Das
waren nun wirklich keine schönen Aussichten.
    Die Beamten klärten mich auf. Ich war als Einziger in
dieser Sache verhaftet worden, und notfalls würde man dieses Verfahren auch
gegen mich alleine durchziehen. Mit allen Konsequenzen. Es sei denn — und nun
wurde die Sache delikat —, ich würde als Kronzeuge arbeiten. Man könne mich in
ein Zeugenschutzprogramm aufnehmen, hieß es, und ich würde fortan ein neues
Leben beginnen dürfen.
    Ich sagte zunächst einmal gar nichts. Was ich da gehört
hatte, musste ich erst sacken lassen. Die Beamten waren wieder draußen, und ich
saß allein in meiner Zelle und grübelte. Ich war noch nie ein Verräter gewesen.
In meinem ganzen Leben stand ich immer zu den Dingen, die ich getan hatte.
Schleimscheißer, Opportunisten oder gar Verräter waren mir immer verhasst. Und
ganz egal, wie ich am Ende durch mein Leben ging: Ich tat es immer aufrecht!
    Kronzeuge. Verräter. Zeugenschutz. Grauenhafte Begriffe
allesamt, die ich in den folgenden Stunden nicht mit mir in Einklang

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