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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Titel: Patientenverfügung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Schuldzinski und Nordmann
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Insbesondere wenn es um die Verwaltung größerer Geldsummen oder Vermögen geht oder wenn der Bevollmächtigte eines von mehreren Familienmitgliedern oder einer der Erben ist, ist eine solche Bestätigung empfehlenswert, um späteren Zweifeln oder Streitigkeiten vorzubeugen.
    Wenn Sie eine offizielle Bestätigung Ihrer Vollmacht wünschen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Die einfachere – und kostengünstigere – ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift. Dabei wird lediglich festgestellt, dass die Person, die als Verfasser eines Schriftstücks benannt ist, dieses auch selbst unterschrieben hat. Eine solche Beglaubigung kann unter anderem durch einen Notar erfolgen. Seit Juni 2005 können Sie die Beglaubigung der Unterschrift von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch bei der örtlichen Betreuungsbehörde erledigen lassen. Üblicherweise wird dafür lediglich eine Gebühr von 10 Euro fällig. Dies ist deutlich günstiger als die Gebühr beim Notar.
    Die zweite Variante ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht. Hierbei wird nicht nur die Identität des Unterzeichners überprüft. Für eine Beurkundung muss der Notar prüfen, ob der Unterzeichner die Inhalte des Schriftstücks verstanden hat und sich der Konsequenzen seiner Entscheidung bewusst ist. Die notarielle Beurkundung enthält damit die offizielle Bestätigung der Geschäftsfähigkeit. Inwieweit Sie dieses aufwändigere und teurere Verfahren nutzen möchten, hängt vielfach von Ihrer persönlichen Situation ab. Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass es zu Zweifeln an Ihrer Geschäftsfähigkeit oder zum Streit über die Auslegung der Vollmacht bei größeren Vermögenswerten kommt, desto eher sollten Sie die notarielle Beurkundung wählen. Es gibt jedoch auch einige Geschäfte, die der Bevollmächtigte nur tätigen kann, wenn seine Vollmacht notariell beurkundet wurde. Dazu gehören vor allem Grundstücks- und Immobiliengeschäfte.
Ist die Vollmacht nicht notariell beurkundet, wird das Gericht für dieses Geschäft einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Am besten lassen Sie sich wegen der zu beachtenden Einzelheiten von einer Fachstelle ( ››› Beratung und Unterstützung ) beraten.
Inhalte der nach außen wirksamen Vollmacht
    Ihre Vorsorgevollmacht sollte nach außen möglichst umfassend und uneingeschränkt gelten. Daher erteilen Sie am besten eine allgemeine Vollmacht zur Vertretung in allen finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. Sie können zusätzlich die Ihnen wichtigen Bereiche auflisten, zum Beispiel Mietverhältnis, Bank, Immobilienverwaltung, Haushaltsauflösung. Das sollten Sie aber als Beispiel kennzeichnen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass nicht Benanntes nicht von der Vollmacht erfasst wird.
    Spezielle Anweisungen, beispielsweise zur Art und Weise, wie Ihr Vermögen verwaltet werden soll oder welche Wünsche und Vorstellungen Sie zu Ihrer Pflege im Krankheitsfall haben, sollten Sie in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem im Innenverhältnis festlegen ( ››› Inhalte der Vereinbarung mit dem Bevollmächtigten ).
    Sie sollten außerdem dem Bevollmächtigten gestatten, einer weiteren Person für die Erledigung einzelner Aufgaben (z. B. bestimmte Anträge bei Behörden stellen) eine Untervollmacht erteilen zu dürfen. Das kann die Arbeit in der Praxis sehr erleichtern.
    Zusätzlich sollten Sie klarstellen, dass Ihre Vollmacht eine gesetzliche Betreuung ersetzen soll. Zur Sicherheit können Sie auch noch in einem Satz einfügen, wer im Fall einer gesetzlichen Betreuung Ihr Betreuer sein soll. Das kann Ihr Bevollmächtigter, aber auch eine andere Person sein.
    Einige Bereiche müssen jedoch ausdrücklich in der Vollmacht benannt sein, wenn der Bevollmächtigte hier tätig werden soll.
Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten
    Wie für alle anderen Lebensbereiche können Sie auch eine Person bevollmächtigen, Sie in allen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Im Gegensatz zur Patientenverfügung, die sich in erster Linie direkt an den behandelnden Arzt wendet, schafft die Vorsorgevollmacht die Voraussetzungen, dass Dritte über Ihre medizinische Behandlung entscheiden können. Die Vollmacht muss deshalb nicht im Detail verschiedene

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