Patientenverfügung
Sie eventuell eine weitreichende Vollmacht für In-Sich-Geschäfte erteilen, ohne es zu wollen. Andere Formulare enthalten überhaupt keine Regelung hierzu, sodass Ihre Vollmacht unter Umständen nicht weit genug gefasst ist.
Geltung der Vollmacht über den Tod hinaus
Eine Vollmacht gilt zunächst nur zu Lebzeiten des Vollmachtgebers. Verstirbt dieser, kann sie nicht mehr eingesetzt werden â es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Vollmacht erwähnt. Es ist durchaus sinnvoll, die Vollmacht über den Tod hinaus gelten zu lassen. Die Erben können erst tätig werden, wenn sie ein Testament oder einen Erbschein vorlegen können. Bis dahin kann einige Zeit verstreichen, in der wichtige Dinge, z. B. die Beerdigungsvorbereitungen, zu erledigen sind.
Wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, müssen die Erben die Vollmacht widerrufen. Wichtig ist, dass alle Erben die Vollmacht widerrufen. Sofern einige Erben die Vollmacht nicht widerrufen, kann der Bevollmächtigte im Namen dieser Erben weiter tätig werden.
Bankvollmachten und andere Sonderfälle
Nicht bei allen Rechtsgeschäften wird die Vorsorgevollmacht von den Geschäftspartnern anerkannt. Sie fordern eine Vollmacht auf ihren eigenen Formularen. Diese Vollmachten sollten Sie zusätzlich zu Ihrer eigenen erteilen. Schwierigkeiten mit Vorsorgevollmachten haben sich unseres Wissens besonders bei Bankgeschäften ergeben. Mit dem Hinweis, dass sie die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gültigkeit der Vollmacht nicht prüfen könnten, verlangen viele Banken eine Bankvollmacht auf den institutseigenen Formularen. Diese Vollmachten sind ab dem Unterschriftsdatum gültig und nicht erst im Bedarfsfall. Auch hier können Sie (wie schon beschrieben ) zusätzlich im âInnenverhältnisâ zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem festlegen, dass die Bankvollmacht erst genutzt werden darf, wenn die Voraussetzungen, die für die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht genannt sind, erfüllt sind. Andere Banken akzeptieren wiederum nur Vollmachten, die im Beisein von Mitarbeitern unterschrieben oder notariell beglaubigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank nach den dort gültigen Regelungen.
Verstirbt der Kontobesitzer, sperrt die Bank das Konto in der Regel, bis ein Erbschein vorgelegt werden kann. Laufende Zahlungen wie Mieten werden aber aufrechterhalten. Welche Möglichkeiten es gibt, den Bevollmächtigten auch im Todesfall handlungsfähig zu machen, besprechen Sie am besten mit Ihrer Bank. Die Regelungen dazu sind sehr unterschiedlich.
Damit andere Personen an Ihrer Stelle Post, auch Einschreiben und Warensendungen, in Empfang nehmen dürfen, ist häufig eine Vollmacht notwendig. Ehegatten, Eltern und Kinder, die unter gleicher Adresse wie der Vollmachtgeber wohnen, benötigen eine Postvollmacht allerdings nur für Sendungen mit dem Zusatz âeigenhändigâ. Es reicht aus, wenn Sie Postangelegenheiten in der Vollmacht benennen . Aus praktischen Gründen sollten Sie jedoch besser eine gesonderte Postvollmacht erstellen. So muss der Bevollmächtigte nicht immer das gesamte Vollmachtsdokument bei der Post vorlegen. Eine Postvollmacht kann formlos erstellt werden. Enthalten muss sie Namen, Vornamen und Adressen von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem sowie die Art der Postsendungen, die empfangen werden dürfen, vor allem Einschreiben, Nachnahmesendungen und Sendungen mit dem Zusatz âeigenhändigâ.
Sorgerechtsverfügung für Kinder
Wer minderjährige Kinder hat, macht sich sicher irgendwann Gedanken, wer sich um sie kümmert, wenn einem selbst ein Unglück geschieht. Ist ein Elternteil nicht in der Lage, sein Sorgerecht auszuüben, tritt in der Regel der andere Elternteil ein. Komplizierter wird es, wenn die Eltern getrennt leben und nur ein Elternteil, häufig die Mutter, das Sorgerecht hat. Verstirbt ein Elternteil, muss das Betreuungsgericht prüfen, ob âes dem Wohl des Kindes dientâ, wenn der überlebende Elternteil das Sorgerecht erhält. Auf jeden Fall muss eine Vormundschaft eingerichtet werden, wenn beide Eltern versterben. Haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt, gilt die des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Durch eine Sorgerechtsverfügung können Sie Einfluss darauf nehmen, wer als Vormund für Ihre Kinder bestimmt wird. Wie solche Verfügungen im Todesfall
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