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Pflege daheim oder Pflegeheim

Pflege daheim oder Pflegeheim

Titel: Pflege daheim oder Pflegeheim Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andrea und Justin Westhoff
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mehrere Datenbanken, in denen Sie nach Themen oder Orten eine Selbsthilfegruppe (mit allennötigen Angaben wie Adresse, Ansprechpartner, Zahl der Mitglieder und Ähnliches) suchen können: www.nakos.de/site/datenbanken .
Spezielle Themen
    Die Stärkung der ambulanten Pflege durch Information und Unterstützung hat sich die Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ auf die Fahnen geschrieben. Sie setzt sich für mehr ambulante Pflege ein, nach dem Vorbild in anderen Ländern wie Schweden, Neuseeland oder Kanada, fordert zum Beispiel sogar einen Baustopp für neue Heime und stattdessen mehr Förderung für häusliche Pflege und Pflegedienste: www.bi-daheim.de .
    Der Umgang mit Tod und Sterben ist Thema der Hospizbewegung. Bereits 1992 wurde der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband e.V. ( www.dhpv.de ) als gemeinnütziger Verein gegründet ( siehe auch Kapitel 4 – „Hospize“ und Kapitel 7 „Palliativmedizin“). Er ist die bundesweite Interessenvertretung der zahlreichen Hospiz -und Palliativeinrichtungen in Deutschland und will sich vor allem um die Belange der schwerstkranken und sterbenden Menschen kümmern. Auf der Internetseite finden Sie neben wichtigen Informationen auch einen Wegweiser zu Hospizadressen in Deutschland: www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de .
    Viele Informationen und Serviceangebote bietet auch die Deutsche Hospiz Stiftung, die sich inzwischen um mehr als nur das Thema Sterbebegleitung kümmert: Sie hat sich zu einer Patientenschutzorganisation gewandelt, die vor allem Missstände in der Pflege aufdecken will und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Kostenträgern oder Leistungserbringern behilflich ist. Sie betreibt ein Internetportal ( www.hospize.de ) mit allgemeinem Informationsmaterial, konkreten Tipps und Adressen sowie ein Beratungstelefon ( siehe oben ). Sie können auch an eines der drei Informationsbüros schreiben oder dort hingehen, wenn Sie in Dortmund, München oder Berlin leben ( siehe Adressen ).
Unzufrieden mit der Pflege?
    Fehler können immer und überall passieren – Irren ist menschlich. Es kommt nur darauf an, wie man damit umgeht. Wir gehen an dieser Stelle weniger auf Skandale und allgemeine Pflegemissstände ein. Bei schlimmer Vernachlässigung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen oder gar Gewalttaten durch Pflegepersonal kann es ohnehin nur eines geben: Anwalt nehmen und anzeigen! Im Übrigen kommt es leider auch gelegentlich vor, dass überforderte, verzweifelte pflegende Angehörige zu Gewalt greifen. Wer dies mitkriegt, darf selbstverständlich nicht schweigen. Im Mittelpunkt sollte aber in einem solchen Fall stehen, dass der Pflegende selbst Hilfe bekommt.
    Betrug
    Auch Betrug durch Pflegedienste und in Pflegeheimen kommt vor. So werden zum Beispiel nicht erbrachte Leistungen bei der Pflegekasse abgerechnet. Wenn Ihnen so etwas auffällt, ist – wenn es geht, nach einem klärenden Gespräch mit dem Pflegedienst – ebenfalls juristisches Vorgehen notwendig. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zu solchen Themen eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel: „Schutz vor Gewalt, Betrug und Pflegefehlern“ (siehe Literaturliste ).
    Ansonsten ist vielleicht ein Blick in die „Pflege-Charta“ (siehe Kapitel 1 ) hilfreich, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Angehöriger nicht nach allen ethischen und fachlichen Standards gepflegt wird (es gibt eine Servicestelle Pflege-Charta, die ein Info-Telefon betreibt: 0180-222-00-32 ; 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/pro Minute aus Mobilfunknetzen).
Pflegefehler
    Rechtlich gesehen sind Fehler bei der Pflege ein „Verstoß gegen die pflegerische Sorgfaltspflicht“. Das heißt, Ihr Angehöriger oder Sie in seiner Stellvertretung haben gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Das gilt aber nicht für jeden Fall.
    GUT ZU WISSEN
    Schadensersatz und Schmerzensgeld
    Zunächst muss selbstverständlich ein Schaden auch nachgewiesen werden. Das heißt, dass Sie klären müssen, dass für einen Gesundheitsschaden tatsächlich mangelhafte Pflege die Ursache ist. Nicht genug damit: Der Pflegende oder die Einrichtung muss diesen Fehler auch „schuldhaft“ begangen haben. All dies zu beweisen, ist in der Praxis oft schwierig. Allerdings legt das Rechtssystem sehr großen Wert darauf, dass Menschen bei ärztlichen und auch bei pflegerischen Maßnahmen hinreichend aufgeklärt wurden. Hierzu gilt die „Beweislastumkehr“: Der Behandler muss die ausreichende

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