Pflege daheim oder Pflegeheim
Untersuchungen zeigen immer wieder: Viele Pflegende werden selbst krank, körperlich und seelisch. „Pflege kann nur gut gehen, wenn es dem Pflegenden selbst gut geht“, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin in ihrer (für Hausärzte gedachten) Leitlinie „Pflegende Angehörige“.
Wissen, was notwendig ist
Die meisten Angehörigen wissen nicht, was auf sie zukommt. Die medizinische Behandlung wird heute immer besser, das bedeutet: Wir leben – im Durchschnitt – immer länger, bleiben dabei auch länger gesund, aber wenn Menschen pflegebedürftig werden, dann sind das oft nicht ein paar Wochen oder Monate, sondern Jahre. Das gilt insbesondere für Demenzkranke, die meist körperlich noch sehr fit sind. Und die pflegenden Angehörigen werden in dieser Zeit auch älter und unter Umständen kränker.
Angebote der Kassen
Deshalb sind die Krankenkassen inzwischen gesetzlich verpflichtet, kostenlose Pflegekurse, individuelle Schulungen und auch Gesprächskreise anzubieten, wo Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen können. So gibt es zum Beispiel einen Grundkurs in häuslicher Pflege, den Sie übrigens schon besuchen können, wenn Ihr Angehöriger noch nicht pflegebedürftig ist. Es sind auch individuelle Schulungen zuhause möglich, um auf den Einzelfall besser eingehen zu können: Welche Hilfsmittel sind nötig? Welches sind die richtigen Handgriffe beim Heben aus dem Bett? Wie muss die Pflege im Tagesverlauf organisiert werden? Solche Schulungen sind besonders wichtig und auch kurzfristig möglich, wenn es um den Übergang vom Krankenhaus in die eigene Wohnung geht. Fragen Sie bei der zuständigen Krankenkasse nach Angeboten in Ihrer Nähe.
Besonders schwer: Pflege von Demenzkranken
Als Angehöriger eines Demenzkranken (siehe auch Kapitel 7 ) brauchen Sie besonders viel Unterstützung. Die kann zum Beispiel eine Selbsthilfegruppe bieten. Auch Alzheimer-Gesellschaften, Wohlfahrtsverbände und andere Institutionen bieten Gesprächskreise zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Entlastung an. Als Angehöriger haben Sie Anspruch auf einen Kurs zur richtigen Betreuung des Demenzkranken. Auskünfte dazu gibt die Pflegekasse.
Selbsthilfegruppen und Internet
Aber wohin mit eigener Hilflosigkeit, Trauer, oft auch mühsam unterdrückter Wut? Pflegende Angehörige überschätzen leicht ihre eigenen Kräfte, vor allem die seelischen. Pflege führt an eigene Schamgrenzen, wenn zum Beispiel Vater oder Mutter oder auch der Ehepartner selbst beim Toilettengang Unterstützung braucht oder gewindelt werden muss. Selbstverständlich lautet die Empfehlung für pflegende Angehörige von Demenzkranken, sich selbst seelische Unterstützung zu holen. Doch Untersuchungen haben gezeigt, dass pflegende Angehörige professionelle psychologische Unterstützung für ihre eigene Gesundheit eher selten in Anspruch nehmen. Deshalb ist gerade für sie oft das Internet so wichtig: Zum einen mit seinen Foren, in denen man sich austauschen und – wie in Selbsthilfegruppen – ähnlich Betroffene finden kann ( siehe oben : www.wegweiser-demenz.de ). Zum anderen gibt es hier inzwischen auch professionelle psychologische Hilfe, für die Sie nicht an langwierigen therapeutischen Sitzungen teilnehmen, ja nicht einmal aus dem Haus gehen müssen: Eine neue Internetplattform (initiiert vom Bundesfamilienministerium) bietet eine persönliche psychologische Beratung, und zwar kostenlos und anonym ( www.pflegen-und-leben.de ).
Ersatz- und Verhinderungspflege
Krankheit oder Urlaub
Auch wenn Sie selbst einmal krank werden oder Urlaub machen möchten, gibt es Hilfsmöglichkeiten. Sie können eine „Ersatz- oder Verhinderungspflege“ für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bekommen, die dann von einem Pflegedienst oder von selbständigen Pflegekräften übernommen wird. Die Pflegekasse zahlt für maximal vier Wochen (seit 2012) bis zu 1.550 Euro pro Kalenderjahr dazu. Falls ein naher Familienangehöriger einspringt oder jemand, der mit dem Pflegebedürftigen „in häuslicher Gemeinschaft“ lebt, zahlt die Kasse den Pflegegeld-Betrag aus. Zusätzlich gibt es dann noch Geld zum Beispiel für einen Verdienstausfall der privaten Ersatzpflegekraft bis zum Höchstbetrag.
Dies gilt allerdings erst, wenn Sie mindestens sechs Monate selbst gepflegt haben. Ferner können pflegende Angehörige, um den „leeren Tank“ wieder aufzufüllen, unter Umständen eine Kur beantragen.
TIPP
Wenn Sie zum ersten Mal Ersatzpflege
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