Pflege daheim oder Pflegeheim
die Lichtschalter in Bettnähe sein. Mitunter ist es auch mit pflanzlichen Präparaten wie Hopfen, Melisse und vor allem Baldrian getan. Eine gute Internetseite zum Thema: www.charite.de/dgsm/rat/alter.html .
Einen, wie wir finden, besonders einfachen und guten Hinweis können Angehörige ihren Pflegebedürftigen aber in jedem Fall geben: Selbst hochbetagte Rentner meinen oft, es gehöre sich nicht, am Tag zu schlafen, auch wenn man nachts nicht ausreichend zur Ruhe gekommen ist. Warum eigentlich? Womöglich überzeugt das Argument: „immer noch besser, als wegen Übermüdung zu stürzen“.
Schmerztherapie im Alter
Chronische Schmerzen
Es liegt ja auf der Hand, dass ältere und vor allem pflegebedürftige Menschen mehr und häufiger Schmerzen haben als junge. Oft sind auch schwere Krankheiten Grund für die Pflegebedürftigkeit, und nach Knochenbrüchen oder Krebsoperationen zum Beispiel bleiben Schmerzen über lange Zeit, wenn nicht dauerhaft zurück. Jeder kennt akute Schmerzen, und es kommt darauf an, dass sie möglichst nicht „chronifizieren“. Wenn ein Schmerz aber erst einmal chronisch ist, dann ist er nicht mehr ein „normales“ Warnsignal, sondern ein eigenes Krankheitsbild. Manchmal sind andauernde Schmerzen auch Ausdruck einer Depression (siehe dort). Und in jedem Fall lautet die erste Regel für Sie als Angehörigen: Es gibt kein objektives Maß für Schmerzen, sie können nur die Darstellung des Pflegebedürftigen akzeptieren. In gewisser Weise sollten Sie sogar froh sein, wenn er über seine Schmerzen spricht, denn so kann man wenigstens etwas unternehmen – viele betagte Menschen trauen sich nicht zu klagen oder meinen, Schmerzen gehörten unabänderlich zum Alter.
Vielleicht ist dies mit ein Grund dafür, dass Pflegebedürftige oft nicht ausreichend gegen Schmerzen behandelt werden. Dabei können die richtigen Medikamente – in ausreichender Dosis, Physiotherapie, manchmal Psychotherapie und nötigenfalls sogar Operationen (Schmerzblockade) die Lebensqualität der Betroffenen deutlich bessern. Gymnastik und andere physikalisch-medizinische Maßnahmen haben den positiven Nebeneffekt, dass sie insgesamt die noch vorhandenen Ressourcen des Pflegebedürftigen aktivieren.
Falsche Zurückhaltung
Mit „Analgetika“ (Schmerzmitteln) sind Pflegepersonal und leider auch immer noch viele Ärzte oft zu zurückhaltend. Die Palette ist groß, von Medikamenten bei leichten bis mittelschweren Schmerzen, manchmal in Kombination mit Antidepressiva, bis hin zu Opiaten gegen schwere Knochen-, Nerven- oder Krebsschmerzen. Gerade Opiate werden zu selten verschrieben, weil es offenbar noch nicht zu jedem Arzt durchgedrungen ist, dass sie – richtig eingesetzt – nicht süchtig machen. Oder es werden aus Unkenntnis falsche Substanzen verordnet – Beispiel: Antirheumatika sind angeblich weniger gefährlich, in Wirklichkeit können sie aber als Schmerztherapie gerade bei Betagten schwere Nebenwirkungen – vor allem auf den Magen-Darm-Trakt – haben.
Letztlich muss immer ein Arzt entscheiden. Aber wenn es ein Gebiet gibt, auf dem Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen helfen können, dann ist es eben dies: mit darauf zu achten, dass er nicht mehr Schmerzen hat als unvermeidlich.
Anhang
Formulare und Vertragstexte
Checkliste ambulanter Pflegedienst
Ist mir
wichtig
Wird die Leistung angeboten?
Ja
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Bietet der Pflegedienst ein ausführliches und kostenloses Informationsgespräch bei Ihnen zu Hause an?
Lässt sich das Angebot mit Ihren individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten vereinbaren?
Hat sich der Pflegedienst auf die Versorgung bestimmter Personengruppen (z.B. Demente, Kinder) spezialisiert?
Liegt der Pflegedienst in Ihrer Nähe?
Ist er auch für die medizinische Behandlungspflege zugelassen?
Beschäftigt der Pflegedienst genügend qualifizierte Fachkräfte (Kranken- oder Altenpfleger)?
Ist das Leistungsangebot, inklusive der Preise, übersichtlich und verständlich aufgeschlüsselt und vergleichsweise günstig?
Wird deutlich, welche Kosten Sie selbst tragen müssen?
Werden Nachtzuschläge oder Wegegeld gesondert berechnet?
Ist es möglich, dass Sie nur von ein und derselben Pflegekraft beziehungsweise von einem kleinen Team betreut werden?
Können Sie festlegen, ob Sie von weiblichen oder männlichen Personen gepflegt werden?
Können Sie eine Pflegekraft ablehnen?
Ist der Dienst 24 Stunden sowie am Wochenende erreichbar?
Übernimmt der Pflegedienst kurzfristige Entlastungs- und
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