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Rausfliegen mit Erfolg

Rausfliegen mit Erfolg

Titel: Rausfliegen mit Erfolg
Autoren: Andreas Nentwich
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am Ende, was er Sie gekostet hat. Und Sie können sicher sein, dass Sie nie wieder einen Job bekommen.
Die Übernahme
Sollten Sie zu den wenigen Menschen auf der Welt gehören, die über genügend Mittel verfügen, um Ihren Arbeitgeber zu übernehmen, wäre dies der sicherste Weg, Ihren Chef für immer loszuwerden. Die Frage ist nur, ob Sie mit dem Geld nicht doch lieber etwas anderes anfangen wollen.
    Wenn Ihnen nun das Arrangement zu unwürdig und der Kampf zu unmenschlich erscheinen, haben Sie immer noch die Flucht. Aber handeln Sie nicht überstürzt. Auch diese will gut geplant und perfekt vorbereitet sein. Natürlich denken Sie nun daran, so viel wie möglich mitzunehmen. Aber dies ist nur ein Aspekt.
    Wenn Sie Ihrem Chef grundsätzlich trauen können und er ein Grundverständnis über Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt besitzt, dann verhandeln Sie mit ihm über den Zeitpunkt und die Kommunikation der Freisetzung. Mit etwas gutem Willen erhalten Sie die Möglichkeit, sich aus einem vermeintlichen fixen Arbeitsverhältnis eine neue Herausforderung zu suchen. Das garantiert Ihnen in jedem Fall eine bessere Verhandlungsposition für Ihren künftigen Job. Je früher Sie mit diesem Ansinnen an Ihren Boss herantreten, desto größer ist die Chance, dass Ihr Nachfolger nicht schon vor der Türe wartet. Sie helfen Ihrem Boss und sorgen damit für ein gutes Gesprächsklima bei der Verhandlung über das Abschiedspaket.
    9. Gebot: Du sollst nichts überstürzen
    Es gibt im Orient ein altes Sprichwort: „Man soll den Tee trinken, solange er heiß ist.“
    Gehört habe ich es von einem Teppichhändler in Istanbul, dessen Cousin mich als Tourist quer durch die Stadt schleppte, um mich danach absolut unverbindlich zu einer Tasse Tee im zufällig nahe gelegenen Geschäft seines Cousins einzuladen. Der Teppichhändler servierte das Sprichwort auf meine angesichts der mit Nachdruck empfohlenen Exponate mehr höfliche als ehrliche Aussage, die da lautete: „Ich werde es mir überlegen.“
    Zur Eile mahnen im Leben alle, die etwas verkaufen wollen.
    So kann der nette Autoverkäufer den hohen Rabatt nur diese Woche aufrecht halten, braucht der vertrauenswürdige Immobilienmakler Ihre Zusage heute, da morgen noch drei andere Interessenten kommen und gibt Ihnen die attraktive Verkäuferin auf dem Home-Shopping-Kanal genau zehn Minuten, um per Anruf das sensationelle Reinigungs-Set zu erstehen.
    Die Eile der Feilbietenden ist durchaus verständlich. Sie haben nur ein begrenztes Zeitkontingent, einen Abschluss zu tätigen. Und Sie sind nicht der einzige potenzielle Käufer. Sie verdienen die Aufmerksamkeit genau so lange wie der Anbieter eine Wahrscheinlichkeit sieht, Sie von einem potenziellen in einen kaufenden Kunden zu verwandeln. Und dies ist nicht einfach. Es ist ein bisschen so wie Hochseefischen. Wer anbeißt, ist noch nicht endgültig gefangen.
    Die Aussage „Ich werde es mir überlegen“ – beim Einkaufen von Männerkleidung vielfach auch in der Form „Ich muss noch meine Frau fragen“ geäußert – ist die beliebteste Art, NEIN zu meinen, ohne es aussprechen zu müssen. Sie ist weder verbindlich noch definitiv und treibt damit jeden Verkaufswilligen zum Wahnsinn.
    Wer jemals ein Verkaufstraining besucht hat, weiß: Der größte Schritt ist immer der vom Angebot zum Abschluss. Vielleicht ist dies einer der Gründe, warum Dienstgeber bei Freisetzungen von Mitarbeitern so aufs Tempo drücken. Während sich Personalverantwortliche beim Rekrutierungsprozess alle Zeit dieser Welt nehmen, um aus den zahlreichen Kandidatinnen und Kandidaten die richtige Person auszuwählen, pflegen sie bei der Auflösung von Dienstverhältnissen den „Unterschreib hier und jetzt“-Stil. Gerne zahlen sie dafür auch den Preis einer freiwilligen Abfertigung und legen einen bunten Strauß an Zugeständnissen drauf. Sie agieren mit Zusagen, die sie jedoch nur dann aufrecht erhalten, wenn Sie in eben diesem Augenblick unterschreiben.

    Es gibt viele Argumente, warum das Angebot, das Ihnen Ihr Arbeitgeber im Rahmen des Trennungsgesprächs unterbreitet, durchaus attraktiv ist. Aber es gibt keinen triftigen Grund, deswegen eine übereilte Entscheidung zu treffen. Sie müssen nichts überstürzen. Es ist keine Gefahr im Verzug. Das ausgedruckte Papier ist noch nicht einmal
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