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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken

Titel: Richtig vererben und verschenken Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Otto N Bretzinger
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täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die Hilfe zur Pflege umfasst unter anderem die häusliche Pflege, bei der darauf hingewirkt werden soll, dass die Pflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahestehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernommen wird.
    Wegen der Nachrangigkeit der Sozialhilfe erhält Hilfe zur Pflege insbesondere nicht, wer die erforderliche Leistung von anderen, vor allem von Angehörigen erhält. Durch die Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann also insgesamt der Pflegebedarf gedeckt sein. Das kann zur Folge haben, dass der sozialhilferechtliche Anspruch auf häusliche Pflege beziehungsweise das Pflegegeld und der Aufwendungsersatz für Pflegepersonen ganz oder teilweise entfallen.
    Tipp
    Lassen Sie sich bei der Festlegung der Pflegeleistungen im Übergabevertrag nicht in erster Linie davon leiten, dass Sie Ihren vertraglichen Anspruch mit Blick auf etwaige gesetzliche Leistungsansprüche möglicherweise begrenzen. Achten Sie vielmehr darauf, dass Ihre Pflege nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gewährleistet ist. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, den vertraglich geschuldeten Pflegeaufwand auf die häusliche Pflege zu beschränken.
    Der sozialhilferechtliche Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht bei einer im Rahmen des Übergabevertrags vereinbarten Pflegeleistung nur insoweit, als der vertraglich vereinbarte Pflegeaufwand geringer ist als der sozialhilferechtlich gedeckte Leistungsanspruch.
Übergang von Versorgungsansprüchen auf das Sozialamt
    Wie bereits oben dargelegt, erhält Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur derjenige, der sich nicht selbst helfen kann. Bevor Leistungen gewährt werden, muss der Betroffene versuchen, alle sonstigen Ansprüche, die ihm gegebenenfalls zustehen, zu realisieren. So sind hier auch Ansprüche gegenüber anderen Personen geltend zu machen. Das Sozialamt hat die Möglichkeit, auf gesetzliche und vertragliche Ansprüche des Hilfeempfängers zurückzugreifen.
    Hierbei können auch Pflegeleistungen, die der Erwerber dem Übergeber nach dem Übergabevertrag schuldet, auf den öffentlichen Hilfeträger übergeleitet werden. Zieht der Übergeber zum Beispiel um, kann er nicht mehr imstande sein, seine vertraglich geschuldeten Pflegeleistungen dort zu erbringen, wo er sie nach dem Übergabevertrag erbringen muss. Dann kann das Sozialamt den Anspruch überleiten und vom Verpflichteten verlangen, dass dieser eine Geldrente (zum Beispiel Pflegegeld nach den sozialhilferechtlichen Ansätzen) zahlt.
    Tipp
    Wahren Sie im Übergabevertrag in erster Linie Ihre Interessen und lassen Sie sich nicht davon leiten, durch entsprechende Vertragsgestaltung zulasten des Sozialamts eine für den Erwerber günstige Versorgungsverpflichtung zu vereinbaren. Nehmen Sie lieber mögliche sozialhilferechtliche Leistungseinschränkungen zugunsten einer gesicherten Versorgung in Kauf.
    Wird im Übergabevertrag vereinbart, dass der Erwerber von vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen freigestellt ist, wenn der Übergeber in einem Pflegeheim untergebracht wird, muss damit gerechnet werden, dass das Sozialamt die entsprechende Klausel als unwirksam ansieht.
Erb- und Pflichtteilsverzicht als Gegenleistung
    Wird den eigenen Kindern zu Lebzeiten Vermögen übertragen, verlieren diese nicht automatisch ihr gesetzliches Erbrecht.
    Unter Umständen kann sich die Konstellation ergeben, eine Person aus dem Kreis der gesetzlichen Erben (vgl. unter → Verwandtschaftsverhältnisse ) auszuschließen, weil diese bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durch eine Verfügung unter Lebenden ihren Erbteil erhalten hat. Häufig wird ein entsprechender Erb- und Pflichtteilsverzicht als Gegenleistung des Erwerbers vereinbart. Es kommen mehrere Motive für eine solche Vereinbarung in Betracht. So können Eltern dem gemeinsamen Kind zum Aufbau einer beruflichen Existenz einen bestimmten Betrag zahlen und mit ihm einen entsprechenden Erbverzicht vereinbaren. Auch um ein über Generationen bestehendes Familienvermögen zu erhalten, kann ein Abfindungs- und Verzichtsvertrag sinnvoll sein.
    Der Erbverzicht erfolgt durch Vertrag, häufig durch eine entsprechende Regelung im Rahmen eines Übergabevertrags. Er bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2348 BGB).
    Mit dem Erbverzicht ist

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