Richtig vererben und verschenken
und diesen unter Umständen damit in finanzielle Schwierigkeiten bringen (vgl. → Pflichtteilsklauseln ).
Tipp
Das Vermächtnis ist ein flexibles und gutes Instrument, um Ihre Wünsche und Vorstellungen bei der Vermögensübertragung von Todes wegen zu realisieren. Sie können Vermächtnisse in Ihrem Einzeltestament frei widerruflich oder in einem Erbvertrag bindend anordnen. In Ihrem gemeinschaftlichen Testament mit Ihrem Ehegatten kann die Anordnung auch wechselbezüglich erfolgen.
Inhalt
Der Erblasser kann Vermächtnisse inhaltlich in verschiedenen Formen anordnen.
Stückvermächtnis
Gegenstand
Mit einem Stückvermächtnis kann einem Begünstigten ein bestimmter Gegenstand zugewendet werden. Das Stückvermächtnis ist der Regelfall eines Vermächtnisses. Gegenstand des Vermächtnisses ist meist eine Sache, in Betracht kommen aber auch eine Forderung oder ein Recht. So kann der Erblasser seinem Freund seine Briefmarkensammlung oder der Haushälterin sein Auto vermachen.
Musterformulierung: Stückvermächtnis
Meinem Freund ............ vermache ich meine Briefmarkensammlung.
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Stückvermächtnisses ist, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalls zum Nachlass gehört. Gehört der Gegenstand selbst nicht zum Nachlass, stand dem Erblasser aber beim Erbfall ein Anspruch auf Leistung des vermachten Gegenstands zu, so gilt der Leistungsanspruch als vermacht. Gehört der vermachte Gegenstand beim Erbfall nicht mehr zum Nachlass, weil er nach der Anordnung des Vermächtnisses untergegangen oder dem Erblasser entzogen worden ist, so gilt der Wertersatz als vermacht (§ 2169 BGB).
Gattungsvermächtnis
Merkmale beschreiben
Bei einem Gattungsvermächtnis beschränkt sich der Erblasser darauf, den vermachten Gegenstand nur der Gattung nach zu bestimmen und die Gattungsmerkmale zu beschreiben.
Beispiel: Beschreibung von Gattungsmerkmalen
Der Erblasser vermacht seinem Bruder ein Bild des Malers XY.
Beim Gattungsvermächtnis hat der Beschwerte eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten (§ 2155 Abs. 1 BGB). Die konkrete Bestimmung des Gegenstands kann dem Beschwerten, dem Bedachten oder einem Dritten obliegen. Wenn keine Anordnung getroffen wurde, bestimmt der Beschwerte den vermachten Gegenstand.
Vorausvermächtnis
Zuwendung an Erben
Von einem Vorausvermächtnis spricht man, wenn das Vermächtnis dem Erben selbst zugewandt wird (§ 2150 BGB). Damit wendet der Erblasser dem Erben einen bestimmten Gegenstand zu, ohne dass damit eine Anrechnung auf dessen Erbteil verbunden ist. Mit einem Vorausvermächtnis wird die Möglichkeit genutzt, einen einzelnen Miterben gegenüber den anderen Miterben wertmäßig zu begünstigen. Der Vermächtnisnehmer hat bereits vor der Teilung des Nachlasses einen Anspruch gegenüber den übrigen Erben auf Übertragung des vermachten Gegenstands.
Beispiel: Vorausvermächtnis
Der Erblasser setzt seine beiden Kinder A und B jeweils zur Hälfte zu seinen Erben ein. A erhält darüber hinaus ohne Anrechnung auf seinen Erbteil das Wertpapierdepot des Erblassers.
Wahlvermächtnis
Mit einem Wahlvermächtnis begünstigt der Erblasser den Vermächtnisnehmer in der Form, dass der Bedachte von mehreren Gegenständen nur den einen oder den anderen erhalten soll (§ 2154 BGB). Wahlberechtigt ist in erster Linie der mit dem Vermächtnis Beschwerte, also in der Regel der Erbe. Die Wahl kann aber auch einem Dritten übertragen werden. Im Zweifel steht das Wahlrecht dem Beschwerten zu.
Beispiel: Wahlvermächtnis
Der Erblasser vermacht seinem Neffen A eine seiner drei Eigentumswohnungen. A kann zwischen den Wohnungen in der ...straße, der ...straße und der ...straße wählen.
Gemeinschaftliches Vermächtnis
Mehrere Begünstigte
Ein gemeinschaftliches Vermächtnis liegt vor, wenn derselbe Gegenstand mehreren Begünstigten vermacht wurde (§ 2157 BGB), also zum Beispiel die Briefmarkensammlung dem Bruder des Erblassers und dessen Ehefrau vermacht wurde.
Musterformulierung: Gemeinschaftliches Vermächtnis
Ich vermache meine Briefmarkensammlung meinen Brüdern ............ und ............
Verschaffungsvermächtnis
Verschaffung des Gegenstandes
Es kann einer Person auch ein Gegenstand vermacht werden, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört. In diesem Fall spricht man von einem Verschaffungsvermächtnis. Der Beschwerte hat dem Bedachten den Gegenstand zu verschaffen. Ist er zur Beschaffung nicht imstande oder ist die
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