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Römer im Schatten der Geschichte

Römer im Schatten der Geschichte

Titel: Römer im Schatten der Geschichte Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Robert Knapp
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so weit erdreistet, daß sie den Gegner (ihres Mannes) an seinen Geschlechtsteilen packt; denn sie soll, weil sie anscheinend zur Unterstützung ihres Mannes solches getan, darum keineswegs straflos ausgehen, sie soll vielmehr in ihrer das Maß überschreitenden Dreistigkeit dadurch gehemmt werden, dass sie eine Strafe zu erleiden hat, die sie an der nochmaligen Ausübung der gleichen Missetat, falls sie danach Lust trägt, hindern und zugleich die anderen, die frecheren Sinnes sind, abschrecken und in ihre Schranken weisen wird. (Philo von Alexandria,
De specialibus legibus

Über die Einzelgesetze
3,172 – 175)
     
    Natürlich war das Erlebnis der Öffentlichkeit den jeweiligen Gewohnheiten entsprechend sehr unterschiedlich. Einige Frauen waren häuslicher als andere, auch die Kleidersitten variierten: Wir wissen, dass dieFrauen an einigen Orten verschleiert aus dem Haus gingen (Petron,
Satyrica
14,16) und dass an anderen sogar die vollständige Verhüllung des Körpers üblich war. In jedem Fall aber mussten Frauen besorgt sein, die Grenzen des »Anstands« einzuhalten. So konnten Frauen zwar zusammen mit ihren Männern an religiösen Versammlungen teilnehmen, doch weist Paulus sie an, in der Gemeinde zu schweigen und ihre Fragen erst daheim zu stellen (1. Korinther 14,34 f.). Letzten Endes aber war es in den zahlreichen Haushalten, die ohne oder mit nur wenigen Sklaven auskommen mussten, ganz einfach unpraktisch, die Frauen von der Welt abzukapseln. Sie mussten ja auf dem Markt einkaufen und vielleicht sogar Verkäufe tätigen und sich um die Hauswirtschaft kümmern. Sogar im eigenen Haus waren sie nicht abgesondert. Der Verfasser des Timotheusbriefs spricht von falschen Priestern der letzten Tage, »die hin und her in die Häuser schleichen und führen die Weiblein gefangen, die mit Sünden beladen sind und von mancherlei Lüsten umgetrieben, und lernen immerdar und können nimmer zur Erkenntnis der Wahrheit kommen« (2. Timotheus 3,2 – 7). Offenbar bot das Leben den Frauen ein recht breites Spektrum an Erfahrungen.
    Grundsätzlich lebte die große Mehrheit der Frauen für das Gedeihen von Familie und Hauswesen. Das oft erwähnte Ideal der Frau an Herd und Spinnrad entspricht der Norm vorindustrieller Gesellschaften. Zwar boten sich einige wenige Optionen darüber hinaus, doch jedes Mädchen lernte schon von frühester Kindheit an, dass Erwartung und Wunsch für die Zukunft Ehe und Kinder waren. Hatte eine Frau diese Belehrungen verinnerlicht, bekam ihr Leben gewissermaßen eine feste Grundlage, und wenn sie ihnen folgte, fand sie darin Halt sowie Beispiele und Präzedenzfälle zur Bewältigung etwaiger Probleme. Im Verlauf ihrer Entwicklung von der jungen Braut zur Mutter und zur älteren »Matrone« gewann sie an Alter und Erfahrung, Eigenschaften, die in der römischen Kultur hochgeachtet waren, und ihr Einfluss innerhalb des Hauses nahm allmählich zu. Von der Welt, die den Männern offenstand, blieb sie nach Recht und Sitte lebenslang ausgeschlossen. Sie war nicht rechtsfähig und brauchte, besondere Umstände ausgenommen, zum Abschluss öffentlicher Geschäfte einen Vormund, so wenn sie ein Testament aufsetzen oder einen Verkaufsvertrag unterschreiben oder andere rechtliche Verpflichtungen eingehen wollte wie im Fall von Aurelia Ammonaion aus Oxyrhynchos:
     
    [Ersuchen] An Gaius Valerius Firmus, Präfekt von Ägypten, von Aurelia Ammonaion. Ich bitte dich, mein Herr, mir gemäß der
lex Iulia et Titia
und dem Erlass des Senats Aurelius Ploutammon zum Vormund zu geben. Datiert im Konsulat unserer Herren Philippus Augustus, zum zweiten Mal, und Philippus Caesar. (AD 247)
    [Antwort] Damit … nicht abwesend sei, ernenne ich Ploutammon zum Vormund gemäß der
lex Iulia et Titia
. Ich habe dies gelesen. (Rowlandson, Nr. 140)
     
    Von dieser Einschränkung waren die Frauen mit dem dritten Kind befreit (Freigelassene mit dem vierten). Eine gebildete Frau, Aurelia Thaisous, ersucht um dieses Recht:
     
    … [Seit langem bestehen Gesetze], höchst würdiger Präfekt, die Frauen, die das Recht von drei Kindern haben, dazu ermächtigen, Herrinnen ihrer selbst zu sein und ohne einen Vormund alle ihre Geschäfte zu führen, vor allem die, welche schreiben können
[in Wirklichkeit rechtlich irrelevant]
. Da auch ich die glückliche Ehre habe, mit Kindern gesegnet zu sein, und da ich fähig bin, mit großer Leichtigkeit zu schreiben, wende ich mich mit diesem Ersuchen also in größter Gewissheit an Eure Hoheit in

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