Saeuglingsschwimmen
HILFE, AUFSICHTS- UND SORGFALTSPFLICHT
Im Schwimmbad sind präventive MaÃnahmen zu treffen, um bei Unfällen und Verletzungen schnell reagieren zu können. Um als Kursleiter sachgemäÃe und schnelle Hilfe leisten zu können, müssen sie unbedingt mit den MaÃnahmen der ersten Hilfe vertraut sein.
Spezielle Erste-Hilfe-Lehrgänge für das Säuglingsalter werden von den Wohlfahrtsverbänden und in Kinderkrankenhäusern angeboten. Vor Kursbeginn ist der Schwimmbeckenbereich auf mögliche Gefahrenstellen hin zu überprüfen, der Erste-Hilfe-Schrank auf seine Vollständigkeit und das Telefon auf seine Funktionstüchtigkeit hin zu kontrollieren. Ferner sollte bekannt sein, welche Rettungsgeräte zur Verfügung stehen, wo sich die Notausgänge befinden und welches Krankenhaus für den Ortsbereich im Notfall anzutelefonieren ist.
Für das Lehrschwimmbecken (Wassertiefe bis 1,35 m) muss der Kursleiter die sog. eingeschränkte Rettungsfähigkeit nachweisen. Diese umfasst den Besitz des deutschen Schwimmabzeichens (Bronze) (die Fähigkeiten, 10 m weit und 1,35 m tief tauchen zu können, 200 m in höchstens 7 min zu schwimmen sowie die Baderegeln zu kennen) und erste Hilfe leisten zu können. Die Abnahmen führen u. a. die Schwimmverbände, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes durch.
Unfälle ereignen sich im Schwimmbad, statistisch betrachtet, äuÃerst selten. Sie ereignen sich meistens durch Laufen (Rutschgefahr), mangelnde Aufmerksamkeit und Beaufsichtigung, den unsachgemäÃen Einsatz von Geräten oder durch organische Vorschädigungen von Personen. Ein Säugling im Liegealter kann, bedingt durch seine eingeschränkte Aktivität, weniger Unfälle auslösen als ein sich fortbewegender Säugling. Allgemein typisch für das Säuglingsalter sind hingegen Erstickungsanfälle durch Verschlucken, Verätzungen oder Vergiftungen, Verbrühungen und Verbrennungen oder Sturzverletzungen.
Was sich beim Säuglingsschwimmen ereignen kann und wie der Kursleiter dem durch ein aufklärendes Gespräch mit den Eltern und durch umsichtiges Verhalten begegnen kann, ist nachfolgend aufgeführt:
Sturzverletzungen können sich beim Wickeln, Ausrutschen auÃerhalb des Beckens sowie am Beckenrand oder auf den Einstiegsstufen und bei Sprungsituationen ereignen. Durch bodennahes Lagern des Säuglings beim Wickeln auf weichen Matten, das Tragen von rutschfesten Badeschuhen und das Sichern von Sprungstationen durch Weichmatten ist solchen Unfallgefahren vorzubeugen. Verletzungen im Kopf- und Rücken- bzw. Schulter-, Ellbogen- oder Handgelenkbereich wie Schürfwunden, Zerrungen oder Platzwunden können bei Sprungsituationen entstehen, wenn die Eltern einen unpassen den Sicherheitsabstand einnehmen, sodass das Kind unmittelbar auf sie anstatt zunächst ins Wasser springt. Der Widerstand des Wassers verhindert ihr schnelles Zurückweichen. Beim anfänglichen Springen als Abfaller aus dem Sitz besteht die Gefahr, dass sich das Kind mit dem Rücken oder Kopf am Beckenrand schürft, wenn es sich nicht weit genug nach vorne lehnt. Zur sicheren Ausführung siehe dazu Kapitel 6.2.2 . Verletzungen an den Hand-, Ellbogen- oder Schultergelenken können durch falsches Greifen entstehen, wenn die Eltern, statt den Rumpf zu fassen, dem Säugling die Hände reichen und ihn â um sein Untertauchen zu verhindern â an den Händen beim Fallen nach oben reiÃen. Deshalb sind die Grifftechniken vorher gründlich durch den Kursleiter zu erklären und während der Ãbungen zu korrigieren.
Vergiftungen können durch das Trinken groÃer Mengen Chlorwassers, Seife/Haarshampoos oder FuÃdesinfektionsmittels entstehen. Durch sicheres elterliches Handling mit Kopfhaltung des Säuglings über dem Wasser und Beaufsichtigung des Säuglings (im Duschraum) lässt sich das vermeiden. Das Wasser im Schwimmbecken hat im Ãbrigen Trinkwasserqualität, d. h., das Schlecken von Wasser allein verursacht keine Vergiftung (Wasserintoxikation).
Erstickungsanfälle können durch das Verschlucken von Kleinteilen auftreten. Diese gelangen in die Atemwege und blockieren teilweise oder vollständig die Lunge. Deshalb ist das Spielmaterial durch den Kursleiter und die Eltern stets auf seine Beschaffenheit hin zu überprüfen. Um Erstickungsunfälle durch
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