Schalck-Golodkowski: Der Mann, der die DDR retten wollte (German Edition)
aufgeblasen, kein vermeintliches Verbrechen, in welches er nicht verstrickt war: Drogen, Waffen, Prostitution, Menschenhandel, Kunstraub, Psychiatrie … Das ganze Spektrum mafiotischer Dienstleistungen und der organisierten Kriminalität, schließlich war die DDR in den Augen ihrer erklärten und heimlichen Gegner ein Verbrecherstaat.
Die verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse förderten kaum Beweise zutage, was von interessierter Seite mit dem Hinweis abgetan wurde, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushacke. Sollte heißen: Die Amigos aus Ost und West stecken unter einer Decke. Wenn es sich aber so verhielte, bedeutete dies, dass die einen nicht besser oder schlechter waren als die anderen. Warum dann also die Unterscheidung in Rechts-und in Unrechtsstaat?
Nachdem man dort nicht weiter kam, wurde der Verdacht in die Öffentlichkeit lanciert, Schlack-Golodkowski sei der Spionage »hinreichend verdächtig« (
Spiegel
25/1996). Nach Erkenntnissen der Karlsruher Bundesanwaltschaft habe er »weit enger mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) kooperiert als bisher angenommen«. Als Offizier im besonderen Einsatz habe er das »Profil eines Top-Agenten«, er sei wie »ein General besoldet« worden.
Monate zuvor nämlich war Schalck wegen des Exports von Handfeuerwaffen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, was die Prozessbeobachterin Gisela Friedrichsen kopfschüttelnd kommentierte: »Der Umgang mit ›DDR-Unrecht‹ ist nach dem Urteil gegen den einstigen Groß-Devisenbeschaffer verworrener denn je. Das Bemühen, in Gestalt ausgesuchter Personen den ehedem zweiten deutschen Staat zu exekutieren, nimmt nach wirren mittlerweile irre Formen an.« (
Spiegel
6/1996)
Damit hatte sie gewiss nicht Unrecht, wie auch Schalck befand: »Was mich an der ganzen Sache am meisten ärgert, ist der Umstand, dass man mich wegen der paar Waffen verurteilt, während ich damals zur gleichen Zeit mit westdeutschen Politikern und Wirtschaftsführern über den Abbau von Mittelstreckenraketen verhandelte und den Bau von Kernkraftwerken.«
Gegenstand des Verfahrens, das nur nebenbei, waren 228 Nachtsichtbrillen im Wert von 4,8 Millionen DM und Waffen für rund 50.000 DM, die zwischen 1986 und 1989 von einem Händler in der BRD gekauft worden waren. Dazu hätte laut Alliiertem Militärregierungsgesetz Nr. 53 eine Genehmigung zur Ausfuhr eingeholt werden müssen, was aber unterblieben sei, womit also die Einfuhr in die DDR illegal und strafbar gewesen wäre. Gegen dieses Urteil des Berliner Landgerichts legte Schalcks Anwalt Revision ein, die aber vom Bundesgerichtshof 1997 verworfen wurde. Dagegen erhoben die Anwälte Verfassungsbeschwerde, die aber nicht zugelassen wurde. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1999 für die Ablehnung lautete neben anderem: »Das souveräne Recht der DDR, Handelsbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland zu unterlaufen, engt das souveräne Recht der Bundesrepublik, sich dagegen mit strafrechtlichen Sanktionen zur Wehr zu setzen, nicht ein. Sowohl die für die NVA der DDR bestimmten Nachtsichtgeräte wie auch die Pistolen und Revolver waren Waffen und Kriegsgerät im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes. Darauf, wie diese Güter tatsächlich eingesetzt wurden, kommt es nicht an. Der Export von solchen Waren, die jedenfalls auch militärisch nutzbar sind, gefährdet sicherheitspolitische Interessen Deutschlands und ist damit geeignet, das friedliche Zusammenleben der Völker zu bedrohen. Das Rechtsgut der Friedensstaatlichkeit (Art. 26 GG) hat Verfassungsrang.« Das sollte man sich hinter den Spiegel stecken und bei aktuellen Anlässen zur Anwendung bringen.
Nachdem also 1996 die Waffenhändler-Karte ausgespielt war und nicht so richtig gestochen hatte, zog man die »Stasi«-Karte. Das tat man schon fünf Jahre zuvor, indem gestreut wurde, dass Schalck-Golodkowski im Juni 1960 vom MfS verpflichtet worden sei und als Generalleutnant im Jahr 1989 »54.750 Mark, abzüglich 22.140, die aus Schalcks Nebeneinkünften als Staatssekretär einbehalten wurden« (
Spiegel
9/1991), bezogen hätte.
Wahr ist, dass Schalck-Golodkowski im Spätsommer 1966 in der Normannenstraße zu Berlin per Unterschrift sich als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) im Range eines Oberstleutnants verpflichtete. Aus diesem Anlass wurde er, begleitet von seinem Führungsoffizier Heinz Volpert, von Erich Mielke in dessen Arbeitszimmer empfangen und vom Minister persönlich
Weitere Kostenlose Bücher