Schrei vor Glück: Zalando oder shoppen gehen war gestern
sie »vor allem nicht zu dauerhaft gespeicherten
Nutzerprofilen machen. Sollten sie es dennoch tun, müssen die Nutzer das wissen
und dagegen vorgehen können.« Er sei überzeugt, dass sich auch mit diesen
Varianten, die sich sparsam an Kundendaten bedienen, gute Geschäfte in Netz
machen ließen. Dass Daten nicht verkauft werden dürften, sei ohnehin klar.
»Datenschutz ist nicht der Erfolgskiller für Start-up-Unternehmen«, stellt der
Chefdatenschützer der deutschen Start-up-Hauptstadt klar.
Ihm und Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den
Datenschutz, ist das große Interesse der Onlinehändler an jedem Detail des
Surfverhaltens von Konsumenten schon lange zu viel. »Unternehmen wie Amazon
registrieren ja nicht nur sehr detailliert, was ich tatsächlich kaufe, sondern
verfolgen auch meine Clickspur. Sie wissen haargenau, wofür ich mich
interessiere, welches Hemd in welcher Farbe und Größe ich angeklickt habe, auch
wenn ich es gar nicht gekauft habe«, sagt Schaar. »Ich will auch mal im
virtuellen Laden stöbern, ohne dass ich mir danach ewig vorhalten lassen muss,
was ich mir angeschaut habe«, findet Dix.
Amazon oder Zalando und all die anderen Onlinehändler begründen
ihre Datensammelei gern damit, dass sie damit besseren Kundenservice bieten
können. »Wir können mithilfe der Informationen der Tracking Cookies dem Kunden
ein viel individuelleres Angebot machen«, sagt Zalando-Geschäftsführer Ritter.
Diese Cookies »merken sich«, sehr vereinfacht ausgedrückt, auf welche Seiten
und Produkte der Nutzer geklickt hat. Auf Basis dieser Informationen bekomme
der Nutzer anschließend nur noch Werbung, die ihn mutmaßlich wirklich
interessiert, argumentieren die Händler.
»Ich weiß, dass das immer als individueller Kundenservice
verkauft wird«, sagt Schaar. »Aber es ist irgendwie, als fände der gesamte Gang
durch den Onlineshop unter Aufsicht statt. Als schaue einem ständig jemand über
die Schulter. So, als ob im Supermarkt vom Eingang bis zum Ausgang jemand
hinter mir hergeht und genau registriert und aufschreibt, welche Produkte ich
mir anschaue und welche nicht. Das ist ja ein Punkt, der On- und Offlineeinkauf
noch unterscheidet: Im echten Laden kann ich dabei aber anonym bleiben, wenn
ich bar bezahle und keine Kundenkarte benutzte. Im Netz geht das nicht. Da wird
mein gesamter Weg durch den virtuellen Laden registriert. Diese umfassende
Nachverfolgbarkeit meines Tuns ist das Besondere beim Einkauf im Internet.«
Verboten ist das nicht in Deutschland. »Aber ich muss als Kunde die Wahl haben,
ob ich das mit mir machen lassen will«, findet Dix, »und dazu muss der Händler
den Kunden erst einmal darauf hinweisen, dass er diese Cookies einsetzt. Das
passiert zu selten.«
Das deutsche Recht zieht eine klare Grenze: Daten eines Kaufs
darf der Händler für Marketingzwecke speichern und nutzen. Daten, die ohne
einen Einkauf zustande gekommen sind, muss er löschen, sobald der Nutzer runter
ist von der Seite. Eben jene Clickspur, die man hinterlässt, wenn man etwa im
virtuellen Modeladen wie Zalando stöbert, ist somit nicht von Dauer, wenn alles
mit rechten Dingen zugeht. Ganz praktisch dürfte das wohl bedeuten: Die Daten
über meinen Kauf der blauen Jeans darf ein Händler speichern, die über die
lediglich angeklickten, aber nicht gekauften braunen Sneakers und die grüne
Chino jedoch nicht.
Niemand hat behauptet, Datenrecht sei leicht zu verstehen: Die
Daten über den ergebnislosen Online-Einkaufsbummel dürfen nämlich unter zwei
Voraussetzungen doch gespeichert werden: Zum einen dann, wenn der Kunde vorher
zugestimmt hat. Aber wer weiß schon noch, ob er das beim ersten Einkauf in eben
jenem Webshop vor ein paar Monaten oder sogar Jahren mal getan hat?
Zweite Ausnahme: Die Daten werden anonymisiert. Dann ist die
Speicherung auch für längere Zeit erlaubt. »Für anonyme Daten gilt das
Datenschutzrecht nicht. Fraglich ist allerdings, ob die Daten wirklich
anonymisiert oder nur pseudonymisiert wurden. Solange ein Personenbezug
herstellbar ist, unterliegen die Daten den gesetzlichen Regelungen zum
Datenschutz. Für eine personalisierte Profilbildung braucht ein Onlinehändler
bei uns in jeden Fall die Zustimmung des Betroffenen«, sagt Schaar. Das sei
keine deutsche Besonderheit, sondern Standard in Europa.
Immerhin hat der Konsument in Deutschland das Recht, zu
erfahren, welche Daten beim Onlinehändler über ihn gespeichert sind. Aber wie
viele User nutzen das? »Konkrete Zahlen
Weitere Kostenlose Bücher