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Schrei vor Glück: Zalando oder shoppen gehen war gestern

Schrei vor Glück: Zalando oder shoppen gehen war gestern

Titel: Schrei vor Glück: Zalando oder shoppen gehen war gestern Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hagen Seidel
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liegen mir nicht vor. Allgemein steigt
aber die Sensibilität und damit die Nutzung des eigenen Auskunftsrechtes«, sagt
der Bundes-Datenschutzbeauftragte.
    Und wie ist es jetzt mit den Cookies? Das ist in der
Europäischen Union in der e-privacy-Richtlinie geregelt. Danach ist das Setzen
von tracking cookies, mit deren Hilfe Nutzerprofile erstellt werden können, nur
dann erlaubt, wenn der Nutzer vorher informiert wurde und eingewilligt hat.
»Das wurde in Europa aber sehr uneinheitlich umgesetzt«, beklagt Schaar:
»Deutschland hat die Richtlinie faktisch leider nicht umgesetzt. Das
Bundeswirtschaftsministerium »geht davon aus, die Einwilligungserfordernis für
das Setzen von Cookies sei bereits jetzt gegeben. Die
Datenschutzaufsichtsbehörden wenden aber bisher weiterhin überwiegend die
Widerspruchsregelung des Telemediengesetzes an«, sagt Schaar. Und nach dieser
Regelung dürfen Nutzerprofile mit Pseudonymen erstellt werden, wenn der Nutzer
dem nicht widerspricht. Und »nicht widersprechen« ist rechtlich eine niedrigere
Hürde als »einwilligen«.
    Die beiden Datenschutzbeauftragten begrüßen daher die weltweite
»Do not track«-Bewegung (DNT), die sich – aus den USA kommend – gegen den
kommerziellen Missbrauch des Tracking wendet. Die meisten Internet-Browser,
etwa der Windows Explorer oder Firefox, haben inzwischen eine DNT-Funktion
eingebaut. Wer nicht getrackt werden will, kann das einstellen. »Das ist
immerhin ein guter erster Schritt«, sagt Dix, »der Onlinenutzer muss die Wahl
haben.« Hat er aber nicht wirklich. Denn das Ganze ist freiwillig. »Unternehmen,
die im Netz etwas verkaufen möchten, müssen sich allerdings nicht daran
halten«, kritisiert Schaar. Derzeit seien Anbieter von Internetdiensten
gesetzlich nicht direkt verpflichtet, DNT-Anfragen zu beachten.
    Neben dem Tracking beklagen die Datenschützer am Onlinehandel
vor allem die Intransparenz des Scoring. Während der Kunde etwa seinen Namen
oder seine Adresse eingibt, läuft im Hintergrund bereits dieser Check. »Allein
aufgrund Ihrer Adresse und Hausnummer, Ihres Alters und Geschlechts, vielleicht
noch unter Auswertung der E-Mail-Adresse, wird in Sekundenbruchteilen Ihr
Zahlungsausfallrisiko errechnet, welches aber oftmals sehr willkürlich ist. Wer
eine Adresse in einem teuren Wohngebiet hat, wird möglicherweise besser
bewertet als jemand anderes. Ohne dass sonst etwas über Sie bekannt ist und
auch, wenn Sie in Ihrem Leben bisher jede Rechnung pünktlich bezahlt haben,
werden Sie über dieses sogenannte Geo Scoring als weniger kreditwürdig
eingeschätzt. Das kann zur Folge haben, dass der Händler Ihnen weniger
Zahlungsmöglichkeiten anbietet und beispielsweise den Kauf auf Rechnung
verweigert«, berichtet Schaar. Das müsse transparenter laufen. »Wenn eine
nachteilige Klassifizierung erfolgt, muss der Betroffene das Recht haben, das
zu erfahren. Und den Grund. Aber das geschieht so gut wie nie.«
    Die einzelnen Datenvorräte, die Zalando oder Amazon oder ebay
jeweils angelegt haben, sieht Schaar allerdings gar nicht als Hauptsorge des
Datenschutzes. »Es gibt ja eine Vielzahl an Daten, die die Nutzer beim
Onlineeinkauf, beim bloßen Surfen im Netz, bei Suchanfragen auf Google oder bei
Facebook hinterlassen. Erst die Zusammenführung all dieser Informationen wird
zum Problem. Denn dadurch können sehr genaue Nutzerprofile entstehen.
Reichweitenmessdienste wie die von Google, die unter anderem für Werbetreibende
arbeiten, sammeln alle diese Informationen und können sie an ihre Auftraggeber
weitergeben.« Wenn der Nutzer im Netz etwa einen Artikel über den boomenden
Onlinehandel liest und sich dann noch auf verschiedenen Seiten die aktuelle
Herrenmode anschaue, wird es schon interessant für die Dienstleister etwa von
Zalando. Dann kann es gut sein, dass auf dem Bildschirm sofort die
Bannerwerbung von Zalando, Asos oder ebay auftauchen. »Durch die gesammelten
Informationen kann es auch passieren, dass Ihr Nachbar von derselben
Suchmaschine bei derselben Anfrage vollkommen unterschiedliche Suchergebnisse
bekommt«, sagt Schaar.
    Und was ist so schlimm daran? »Es muss jeder für sich
entscheiden, ob ihm das recht ist«, sagt Schaar. »Aber stellen Sie sich vor,
sie haben irgendwo mal angegeben, dass Sie über 50 Jahre alt sind. Wochen
später suchen Sie im Netz Informationen über irgendwelche Krankheiten. Und
wieder Wochen später informieren Sie sich über Krankenhäuser oder Sanatorien mit
einem Spezialgebiet. Wenn man

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