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Schwangerschaft ist keine Krankheit

Schwangerschaft ist keine Krankheit

Titel: Schwangerschaft ist keine Krankheit Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jael Backe
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(Grabrucker 1989). In der jüdischen Mythologie gab es den bösen weiblichen Dämon Lilith, der den Wöchnerinnen die neugeborenen Kinder raubte. Mit Amuletten, Gebeten und beschwörenden Formeln schützte man sich vor diesem Wesen (Hurwitz 2011).
    Die Ängste haben sich gewandelt. Nicht mehr Dämonen, Mäuse oder Hexen werden heute gefürchtet. Das »Risiko« selbst ist zum neuen Dämon der Schwangeren geworden, der vielfältig in Erscheinung tritt: Alter, Infektionen, Fehlbildungen, hoher Blutdruck, Schwangerschaftsdiabetes – die Liste wäre beliebig fortzusetzen. Vor diesen Risiken können Sie sich als Schwangere nicht selbst schützen. Es gibt keine Amulette und Beschwörungen mehr gegen das Bedrohliche, so wie früher. Heute sind Sie vielmehr abhängig von denen, die sich auf das Erkennen der Risiken und ihr Management spezialisiert haben: von den Ärzten.
Der Ausweg – die Änderung der Richtlinien
    Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, kurz IQWiG, erhielt bereits im Jahr 2005 vom Gemeinsamen Bundesausschuss den Auftrag, die Testgüte des Ultraschall-Screenings in der Schwangerschaft zu ermitteln. So entstand ein sehr ausführlicher und fundierter Bericht, aus dem sich im September 2010 eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien ergeben hat (IQWiG P08-01). Diese ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Was wird sich ändern?
    Es bleibt bei drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Allerdings verschieben sich drei Termine zeitlich jeweils um etwa eine Woche nach vorne. Es gibt zwei entscheidende Neuerungen: Erste entscheidende Änderung ist die verpflichtende Einführung eines Aufklärungsgesprächs vor der Durchführung der ersten Ultraschalluntersuchung (zwischen acht und elf Schwangerschaftswochen) sowie vor der zweiten Ultraschalluntersuchung (zwischen 18 und 21 Wochen). Dieses Gespräch soll klar und deutlich über Ziele, Inhalte, Grenzen und mögliche Folgen der Untersuchung aufklären.
    Die zweite Änderung ist die Einführung einer Wahlmöglichkeit bei der zweiten Ultraschalluntersuchung. Als Schwangere haben Sie nun zwei Optionen:
• Sie können sich entweder für eine Ultraschalluntersuchung mit Ausmessen des Babys ohne eine gezielte systematische Untersuchung des Kindes im Hinblick auf Fehlbildungen entscheiden. Das bedeutet den ausdrücklichen Verzicht auf eine Fehlbildungsdiagnostik.
• Oder Sie wählen die zweite Variante, bei der Ihr Baby ausgemessen wird und zusätzlich durch einen besonders qualifizierten Untersucher ausführlich mit Hinblick auf Fehlbildungen untersucht wird. Das bedeutet eine ausdrückliche Entscheidung für eine pränataldiagnostische Untersuchung mit allen möglichen Konsequenzen.
    Zusätzlich ist ein Merkblatt erarbeitet worden, das jeder werdenden Mutter Informationen zur Ultraschalluntersuchung geben soll. Es enthält Hinweise zur Unschädlichkeit der Untersuchung und zu den Grenzen des Ultraschalls: Nicht alle Fehlbildungen eines Babys können durch diese Methode erkannt werden, insbesondere wenn die Untersuchungsbedingungen nicht optimal sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die zweite Ultraschalluntersuchung orientierender Art ist. Zentraler Satz des Merkblattes ist:
    Â»Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden.« (IQWiG P08-01)
    Fazit: Diese Neuerungen sind in meinen Augen ein großer Fortschritt und in hohem Maße zu begrüßen. Das vorgeschriebene Aufklärungsgespräch vor der Ultraschalluntersuchung ermöglicht bereits im Vorfeld eine klare Definition der Zielsetzung. Die Grenzen der Methode sowie die möglichen Auswirkungen von auffallenden Befunden werden erläutert. Sie als Schwangere werden nach Ihren eigenen Zielen befragt, Missverständnissen wird damit vorgebeugt.
    Â 
    So wird vermieden, dass die Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft zu einem Ȋrztlichen Automatismus mit unklarer Zielsetzung« wird. Zu hohe oder falsche Erwartungen an die Untersuchung werden eingegrenzt. Ja, die Wahlmöglichkeit bei der zweiten planmäßigen Ultraschalluntersuchung zwischen zwei Optionen geht sogar noch einen Schritt weiter: Sie und Ihr Partner können und müssen selbstbestimmt entscheiden, wie viel Sie denn über Ihr Baby wissen wollen. Es ist sehr wichtig, dass

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