Schwangerschaftskalender
etwa 1000 Gramm hinzu.
Die Lungen des Babys sind am Ende dieser Woche bereits voll entwickelt. Selbstständiges Atmen bei einer vorzeitigen Geburt ist von nun an meist möglich.
Das Verdauungs- und das Zentralnervensystem sind fast ausgereift.
Größe und Gewicht: ca. 45 Zentimeter und 2500 Gramm.
... und das geschieht bei Ihnen
Die stärkere Pigmentierung in der Schwangerschaft kann auch eine dunkle Linie hervorrufen – die so genannte Linea nigra . Sie verläuft senkrecht über die Mitte des Bauchs und ist jetzt gut zu erkennen. Nach der Geburt verblasst sie wieder.
Bücken und Heben werden anstrengender. Vermeiden Sie solche Belastungen, wo immer es geht.
Lässt der Appetit nach, kann der eingeengte Magen der Grund sein. Kleinere Mahlzeiten über den Tag verteilt sorgen für die ausreichende Kalorienaufnahme und verhindern oder lindern Sodbrennen.
Schmusepüppchen
Dieses Schmusepüppchen kriegen auch Bastel-Laien problemlos hin.
Sie brauchen karierten Stoff (30 x 60 cm), einen geblümten und einen weißen Stoffrest, ein altes Handtuch, einen Rest Schmuckband, 30 cm Wäscheband, Stickgarn, farblich passendes Nähgarn.
1. Schneiden Sie aus dem karierten Stoff zwei, aus dem Handtuch ein Dreieck mit je 30 cm Seitenlänge. Für das Gesicht aus dem weißen Stoff einen Kreis (Ø 6 cm) schneiden, für die Schürze aus dem Blumenstoff einen Halbkreis (Radius 7 cm).
2. Gesicht und Schürze mit Zickzackstich auf ein Karodreieck steppen. Schürzenrand mit Schmuckband verzieren.
3. Augen, Mund und Haare aufsticken.
4. Die karierten Dreiecke rechts auf rechts legen. An der oberen Spitze das Wäscheband dazwischenheften. Handtuchdreieck auflegen und alles zusammensteppen. An der unteren Kante eine 10 cm breite Öffnung lassen. Püppchen wenden (Handtuch ist in der Mitte). Schlitz von Hand schließen.
5. Das Wäscheband verknoten und 3 cm vor dem Knoten mittig einen kleinen Schlitz ins Band schneiden. Den Schnuller »auffädeln« und den Knoten durch den Schlitz ziehen.
Mutterschutz: Fristen und Leistungen
Mit der 35. Schwangerschaftswoche beginnt auch der Mutterschutz. Er umfasst die Zeitspanne von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit dürfen Frauen nicht beschäftigt werden. Der Mutterschutz richtet sich nach dem errechneten Geburtstermin. Kommt Ihr Kind später zur Welt, verlängert sich die Frist automatisch entsprechend. Doch auch wenn Ihr Baby früher kommt als geplant, müssen Sie auf nichts verzichten. Denn die »verloren gegangene« Zeit wird hinten angehängt. Bei Früh- sowie Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf zwölf Wochen. Dabei hängt die Definition »Frühgeburt« wesentlich vom Gewicht des Kindes ab, das unter 2500 Gramm liegen muss (siehe auch > ).
Wie viel Mutterschaftsgeld erhalten Sie?
Während des Mutterschutzes haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das Sie mit einer ärztlichen Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin bei der gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt beantragen müssen.
Arbeitnehmerinnen, die bei Beginn der Schutzfrist eigenständig gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Beträgt der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst mehr als 13 Euro pro Tag (diesen Betrag zahlt die Kasse), übernimmt der Arbeitgeber die Differenz.
Arbeitslose Schwangere, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch sind, bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Privat versicherte oder nicht krankenversicherte Angestellte erhalten vom Bundesversicherungsamt in Bonn ( www.bundesversicherungsamt.de ) auf Antrag ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro. Liegt der durchschnittliche Nettoverdienst der Frau über 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag. Die 13 Euro pro Tag gibt es für privat Versicherte jedoch nicht.
Waren Sie bisher geringfügig beschäftigt und in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, erhalten Sie vom Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro.
Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Privat versicherte Selbstständige haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
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