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Schwarzbuch Bundeswehr - Überfordert, demoralisiert, im Stich gelassen -

Titel: Schwarzbuch Bundeswehr - Überfordert, demoralisiert, im Stich gelassen - Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: C. Bertelsmann
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Geschehens an und trifft dort auf eine hohe Präsenz von afghanischer Polizei und afghanischem Militär. Die Schutzkompanie beginnt sofort mit den Untersuchungen.
    Die Tatsache, dass die Schutzkompanie etwas mehr als eine Viertelstunde vom Feldlager zum Ort des Bombardements marschierte, ist für einen Marsch bei Tag als sehr schnell zu beurteilen. Nach so einem Ereignis benötigt man für diese Strecke normalerweise wesentlich länger, da der Feind damit rechnet, dass man am Ort des Geschehens auftaucht und so die Gefährdungslage immens ist. Der allgemeine militärische Grundsatz, unter Gefechtsbedingungen ein Kilometer in einer Stunde, wurde hier klar unterschritten, was bedeutet, dass man sich in großer Eile bewegte. Auch wenn nun plötzlich Eile angesagt war, können sich die Verantwortlichen der Beantwortung folgender Fragen nicht entziehen: Warum haben sie nicht unmittelbar nach dem Bombardement Maßnahmen eingeleitet, die unangenehme Nachfragen zu einem späteren Zeitpunkt erübrigt hätten? Warum wurde es versäumt, unverzüglich Einsatzkräfte an den Ort des Geschehens zu schicken, damit diese Beweise sichern können? Hat die Tatsache, dass vor Ort viele Menschen zu Schaden kamen, keinen im Militärlager dazu veranlasst, den Verletzten im Rahmen von Notmaßnahmen schnellstmöglich Hilfe zukommen zu lassen? Standen tatsächlich nicht genügend Reservekräfte zur Verfügung, oder wollte man nur nicht das Risiko eingehen, bei Nacht in Folgegefechte verwickelt zu werden? Galt auch für diese Nacht die Bestimmung, dass das Lager nur in Ausnahmesituationen verlassen werden durfte – und wenn ja, war das Tanklasterbombardement etwa keine Ausnahmesituation?
    Jedem am 4. September in Kundus Verantwortlichen hätte klar sein müssen, dass die unterlassene Beweissicherung und die unterlassene Hilfeleistung sofort als – berechtigte – Zweifel am gesamten Vorgehen im Raum stehen würden. Selbst wenn die Tatsache, dass nicht ausreichend Infanteriekräfte zur Verfügung standen, der Wahrheit entsprach, konnte das kein Argument gegen die zu erwartenden Vorwürfe sein. Soldaten, egal, in welchem Aufgabenbereich sie tätig sind, sollten durch ihre Ausbildung in der Lage sein, in solchen Ausnahmesituationen vorübergehend die Lagersicherung zu übernehmen, um dadurch besser ausgebildeten Kräften die unabdingbare Ermittlungstätigkeit, auch unter erschwerten Bedingungen, zu ermöglichen. Erfahrene Soldaten haben oft feststellen müssen, dass einfache Tätigkeiten – als solche wird auch eine Lagersicherung angesehen – von manchem Soldaten geringgeschätzt werden; trotzdem darf so etwas nicht als Begründung dafür durchgehen, dass essenzielle Pflichten wie Beweissicherung und Hilfeleistung vernachlässigt werden.
    Sowohl im Vorfeld des Bombardements als auch unmittelbar danach haben die militärisch Verantwortlichen am 4. September 2009 in Kundus augenscheinlich sehr viel falsch gemacht und haben dadurch sowohl der Glaubwürdigkeit als auch dem Ansehen der Truppe schweren Schaden zugefügt. Eine sachkundige Aufklärung nach dem Vorfall und das Sammeln von Beweisen dafür, dass der Luftschlag aus Gründen einer Gefahrenabwehr berechtigt war, hätten allen nachfolgenden Zweifeln an dieser Militäraktion den Boden entziehen können. Auch unter diesem Blickwinkel hat die militärische Führung vor Ort einen im Nachhinein nicht mehr zu korrigierenden Fehler begangen.
    4. September 2009, 13.09 Uhr
    Die Schutzkompanie wird während der Untersuchungen angegriffen und erwidert das Feuer, kann dabei aber keine Feinde erkennen und setzt dann den Untersuchungsauftrag fort.
    4. September 2009, 13.18 Uhr
    An der Stelle der zerstörten LKW s werden tote Esel und Hunde gefunden.
    4. September 2009, 13.22 Uhr
    Die Schutzkompanie hat die Untersuchung beendet. Ein Luftaufklärungsmittel hat mehrere Pick-up-Fahrzeuge und Personen aufgeklärt, die sich in der Nähe befinden.
    4. September 2009, 13.27 Uhr
    Aus dem Feldlager Kundus werden zwei Schuss 120 mm Beleuchtungsmittel abgeschossen, um den Personen in den Pick-ups klarzumachen, dass man sie erkannt hat.
    4. September 2009, 13.53 Uhr
    Die Schutzkompanie verlegt zurück zum Feldlager Kundus.
    4. September 2009, 14.23 Uhr
    Die Schutzkompanie ist zurück im Feldlager Kundus.
    Soweit der grobe Verlauf des Geschehens in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 und am darauf folgenden Tag, wie er im Original des geheimen Untersuchungsberichts geschildert wird. Als Wichtigstes fällt

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