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SEPA und SAP

SEPA und SAP

Titel: SEPA und SAP Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Joerg Claus u Siebert Wild
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erstmaliger und wiederkehrender Lastschrift notwendig. Die Verbraucher dürfen sich auch über eine verlängerte Frist für Rückbuchungen freuen.

    Abbildung 6.1: Unterschiede der Zahlungsverfahren
    Eine klare Trennung zwischen einer Basisvariante für Endkunden (B2C) und einer SEPA-Firmenlastschrift (B2B-Lastschriften), gab es in der Vergangenheit in Deutschland nicht. Die SEPA-Lastschrift differenziert zwischen privaten Verbrauchern und Unternehmen bewusst, um auch ein unterschiedliches Regelwerk in Kraft zu setzen.
6.1.2 Firmenkundenlastschrift (SEPA-Business-to-Business Direct Debit)
    Die Firmenlastschriften können nur zwischen Unternehmen (SEPA-Business-to-Business Direct Debit) verwendet werden. Im Gegensatz zur SEPA-Basislastschrift kennt die SEPA-Firmenkundenlastschrift keine Rückbuchungen für eine autorisierte Transaktion. Das heißt, wenn Sie das Mandat einer Firma eingeholt haben, können Sie rechtssicher Lastschriften durchführen. Nach Erteilung des Mandats (vor der ersten Einlösung) muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut die Erteilung des Mandats jedoch ebenfalls bestätigen. Liegt diese zweite Bestätigung der Bank nicht vor, schlägt ein eigentlich berechtigter Einzug aufgrund dieser Formalie fehl. Der Sachverhalt lässt sich aufgrund des dann vorliegenden Return Codes eindeutig identifizieren.
    Praxisrelevanz in Krisen

    Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 gab es in den neuen Bundesländern viele Firmen, die in Liquiditätsschwierigkeiten kamen und daraufhin insolvent wurden. Für einige dieser Unternehmen kam das überraschend und unverschuldet. Geschäftspartner mit geringer Liquidität holten zu dieser Zeit in großem Umfang Lastschrifteinzüge (großenteils unbegründet) zurück. Dieser Dominoeffekt brachte schließlich auch gesunde Unternehmen in Schieflage. SEPA-B2B DD verhindert eine Wiederholung dieses Phänomens.
    Das B2B-Verfahren verpflichtet auf der anderen Seite die Bank des zahlenden Unternehmens, ein bestehendes Mandat tatsächlich zu prüfen. Die SEPA-B2B-Lastschrift kommt dem Wunsch von Unternehmen entgegen, eine frühere Finalität der Zahlung zu erreichen. Deshalb gibt es nicht die gleichen Schutzmechanismen (8 Wochen Widerspruchsfrist) wie sie Verbrauchern bei der SEPA-Basislastschrift zugestanden wird. Nicht einzulösende Lastschriften, sogenannte Lastschriftrückgaben, wird es in der Praxis jedoch weiterhin geben.
6.2 Rückgabegründe einer Lastschrift
    Ist das Konto Ihres Geschäftspartners nicht gedeckt oder liegt kein gültiges Mandat vor, so kommt es zur Lastschriftrückgabe. Weitere Gründe (Rückruf, Widerruf, erloschenes Konto usw.) sind ebenfalls denkbar. Zurückgehende Lastschriften sind nicht nur ärgerlich, es entsteht in diesen Fällen auch eine Bankgebühr, die der Einziehende zunächst zu tragen hat. Pro Fall können das je nach Bank zwischen Euro 3 und Euro 6 sein. Wesentlich höher ist der administrative, meist manuelle, Prozess in der Buchhaltung (SAP FI-AR). Der Ausgleich der offenen Posten muss zurückgenommen werden.
    Massendatenverwaltung mit FI-CA (Contract Accounting)

    Einige SAP-Branchenlösungen für Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Stromversorger oder Verlage bauen deshalb mit der Kundenbuchhaltung auf SAP FI-CA auf. Fehlgeschlagene Lastschrifteinzüge können im Massenverarbeitungsprozess dazu führen, dass offene Posten automatisch wieder geöffnet werden und der Kunde auf seinem SAP-Kundenkonto die angefallenen Gebühren automatisch weiterbelastet bekommt. Diese Funktionalität bietet SAP FI-CA.
    Im elektronischen Datenaustausch wird zwischen den folgenden Rückgabegründen bzw.- Returncodes vor Fälligkeit der Rechnung differenziert:
    Rückruf/Storno (Revocation): In diesem Fall stellt der Zahlungsempfänger fest, dass er eine Lastschrift versehentlich ausgeführt hat. Somit besteht die Möglichkeit, den Lastschrifteinzug vor der Akzeptanz des Zahlungsauftrages durch die Bank des Zahlungsempfängers zurückzurufen.
    Abweisung (Reject): Die Bank des Zahlungspflichtigen gibt die Lastschrift aus technischen Gründen zurück. Beispielsweise, weil die Lastschrift unvollständig oder nicht zulässig ist.
    Rückweisung (Refusal): Hierbei handelt es sich um eine Verweigerung durch den Zahlungspflichtigen. Beispielsweise könnte die Vorankündigung des Einzuges dazu führen, dass der Zahlungspflichtige seine Bank anweist, den entsprechenden Einzug nicht auszuführen.
    Nach der Fälligkeit der Rechnung stehen ebenfalls drei

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