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Spuren des Todes (German Edition)

Spuren des Todes (German Edition)

Titel: Spuren des Todes (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Judith O'Higgins , Fred Sellin
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zweifelte, dass sich ihre Tochter ins Ausland abgesetzt haben könnte, weiß ich nicht. Auf jeden Fall war sie diejenige, die die Polizei auf die Spur des »Säurefassmörders« brachte. Allerdings erst dreieinhalb Jahre nach der Tat. Und auch nur, weil er in der Zwischenzeit eine dritte Frau entführt und gequält hatte, die im Unterschied zu den anderen lebend davongekommen war. Ihr Peiniger wurde kurz darauf verhaftet und ein paar Monate später vor Gericht gestellt. Und im Gerichtssaal saß dann auch die Mutter der Einunddreißigjährigen, der Parallelen zum Verschwinden ihrer Tochter auffielen. Mit ihrem Verdacht wandte sich die Frau an eine der ermittelnden Kriminalbeamtinnen, die sich daraufhin die alten Vermisstenfälle vornahm und alles ins Rollen brachte.
    Zuerst entdeckte die Polizei das Säurefass, das der Täter auf dem Wochenendgrundstück vergraben hatte. Durch die Salzsäure waren die Leichenteile, die sich darin befanden, stark zersetzt worden. Dennoch konnte man Kopf, Rumpf, das linke Knie, den rechten Fuß und beide Arme noch als solche erkennen. Die Arme waren auf dem Rücken gefesselt. Unterhalb des linken Knies fanden sich Sägespuren. Das Haar des Opfers war nicht länger als einen Millimeter, er hatte ihr den Kopf geschoren. Den Beweis dafür lieferten die Polaroidfotos, die zusammen mit der Kassette in seiner Wohnung gefunden wurden. Dort im Keller lag auch eine Fleischersäge, die er offenbar zum Zersägen der Knochen benutzt hatte. Die Spuren stimmten überein. Dass es sich zweifelsfrei um die vermisste, bei ihrem Verschwinden einunddreißigjährige Frau handelte, konnte mit Hilfe des Zahnstatus und des Gebissbefundes nachgewiesen werden. Nicht mehr festzustellen war, wie der Täter sie umgebracht hatte.
    Damit waren die Rechtsmediziner beim Inhalt des zweiten Fasses noch mehr überfordert. Einzelne Gewebestrukturen ließen sich darin noch ausmachen, die sie als menschliche Haut- und Hirnanteile identifizierten. Dazu einige Amalgamfüllungen und Goldkronen. Ansonsten aber – eine einzige amorphe Flüssigkeit. Die Salzsäure hatte in den sechs Jahren, seit die Leiche in dem Fass steckte, ihre Wirkung hinterlassen. Einen guten Hinweis lieferte noch eine Goldkrone, bei der es sich um eine sogenannte Ringdeckel- oder auch Bandhülsenkrone handelte. Diese Art der Überkronung wurde – zumindest in den alten Bundesländern – seit über zehn Jahren nicht mehr oder nur äußerst selten angewendet. Man konnte also zumindest davon ausgehen, dass es die Reste des Leichnams einer älteren Person waren. Außerdem hatte der Täter selbst erzählt, dass er die Leiche der Einundsechzigjährigen in dem Fass vergraben hatte.
    Mit ihrem Tod und auch mit dem des jüngeren Opfers wollte er vor Gericht dann allerdings nichts zu tun haben. Ohnehin schwieg er die meiste Zeit während der Verhandlung. Und wenn er sich doch einmal zu den Vorwürfen gegen ihn ausließ, fabulierte er die absurdesten Geschichten. Einmal sollte eine ominöse Organmafia die Frauen getötet und »ausgeschlachtet« haben. Er habe danach lediglich ihre Leichen beseitigt. Dann wieder sollte das erste Opfer unglücklich eine Treppe hinuntergestürzt sein und sich dabei das Genick gebrochen haben, während das zweite Opfer in einer Sauna zu Tode gekommen sei. Dort hätten er und die Frau Sex gehabt, bis sie ihm auf einmal in seinen Penis gebissen habe, und zwar so heftig, dass es an der Stelle blutete. In dem Augenblick habe er sie erschrocken von sich gestoßen und sei hinausgelaufen, um die Wunde zu verarzten. Durch den Stoß müsse sie unglücklich gestürzt sein.
    Fünfzehn Monate zog sich der Prozess vor dem Schwurgericht hin. Insgesamt dreiundneunzig Verhandlungstage brauchte es, ehe das Urteil gesprochen werden konnte. Im Fall der jüngeren Frau sah es das Gericht am Ende als erwiesen an, dass der Angeklagte sie aus sexuellen Gründen getötet hatte, aus Mordlust oder zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs. Das war ihm bei dem älteren Opfer nicht nachzuweisen. Hier ging das Gericht von einer Tötung aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat aus. Damit wertete es beide Fälle als Mord. Also lebenslänglich, dazu die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherheitsverwahrung – ein härteres Urteil gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht.
     
    Auch wenn ich nur beschriebenes Papier vor mir hatte, es war eine spannende Aufgabe, in solche Fälle »einzusteigen« und sich in die

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