Starthilfe für Freiberufler
zu entlasten, und ist dieser auch noch fachlich gut und flexibel, so wird er sich bald vor neuen Aufträgen nicht mehr retten können (sofern er keinen Rahmenvertrag vereinbart hat). Schnell entsteht der Eindruck: âDie brauchen mich hier!â, was fürmanche Freiberuflerseele ein sehr angenehmes Gefühl sein kann.
Doch hüten Sie sich davor, jedem âKannst du mal schnell ⦠â und âIch bräuchte dringend â¦â nachzugeben. Achten Sie besser darauf, dass Ihr Arbeitsgebiet und Ihre Aufgaben konkret abgesteckt sind. Sollte Sie ein Kollege mit einer neuen Aufgabe überrumpeln wollen, so sagen Sie ihm freundlich, aber bestimmt, dass Sie zwischen Tür und Angel nicht über neue Aufträge sprechen möchten und Sie so bald wie möglich auf ihn zukommen werden, um alles Weitere zu besprechen.
Dokumentieren Sie den neuen Auftrag am besten mittels einer Mail, in der Sie das Besprochene nochmals wiedergeben, und fordern Sie Ihren Auftraggeber auf, Ihnen den Auftrag zu bestätigen. Beachten Sie: Sie sind Unternehmer und stellen Ihrem Auftraggeber eine Rechnung. Es ist an Ihnen zu beweisen, was Sie in der entsprechenden Zeit gemacht haben.
Achtung
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kollegen klarmachen, dass Sie selbst über Ihre Kapazitäten bestimmen. Achten Sie auch darauf, nicht zu viel anzunehmen, andernfalls besteht unter Umständen die Gefahr, dass Sie sich nicht mit der notwendigen Sorgfalt um die Aufgaben kümmern können.
Soll ich jetzt Mitarbeiter einstellen?
Sie haben einen glänzenden Start hingelegt und sich innerhalb kürzester Zeit einen respektablen Kundenstamm aufgebaut. Mittlerweile kommt es hin und wieder sogar vor, dass Sie Aufträge ablehnen müssen. Das ist Ihnen jedoch nicht recht, weil Sie für diese fantastische Auftragslage hart gearbeitet haben und auÃerdem Ihre Kunden nicht verlieren wollen. Nun stehen Sie vor der Entscheidung: das Ganze groà aufziehen, Mitarbeiter einstellen â oder doch lieber bei einer Auftragsflut auf freie Mitarbeiter setzen?
Erfahrungen aus der Praxis
Jutta Cram, Lektorin: âIch habe mich 1998 selbstständig gemacht. Als immer mehr Aufträge kamen, stand ich vor der Entscheidung: Aufträge ablehnen oder Unterstützung ins Boot holen? Ich habe mich für Letzteres entschieden, da ich meine Kunden nicht enttäuschen wollte. Aus demselben Grund kam für mich nur jemand Festes infrage, keine freien Mitarbeiter. Die Aufträge sollten zügig und in der gewohnten Qualität erledigt werden. Das konnte ich bei fest Angestellten, die bei mir im Büro arbeiten, am besten sicherstellen. AuÃerdem ist so immer jemand für die Kunden erreichbar, auch bei Krankheit oder Urlaub. Diese Vorteile wiegen das höhere Risiko und den gröÃeren bürokratischen Aufwand bei Weitem auf. Mittlerweile habe ich zwei Mitarbeiterinnen, auf die ich mich hundertprozentig verlassen kann, genau wie unsere Kunden.â
Die Entscheidung, feste Mitarbeiter einzustellen, bedeutet für Sie natürlich ein gröÃeres Risiko. Sie müssen in Zukunftnicht nur für sich selbst, sondern auch für den Mitarbeiter Aufträge ranschaffen. Gleichzeitig können Sie jedoch auch mehr annehmen und stellen sicher, dass immer jemand im Büro ist. Bedenken Sie dabei: Sie zahlen für Ihren Mitarbeiter auch, wenn er krank oder im Urlaub ist.
Sie befürchten, durch einen fest angestellten Mitarbeiter eine zu starke Bindung einzugehen? Wenn Sie weniger als fünf Mitarbeiter haben, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, d. h. Sie können den Mitarbeiter â ohne Grund â innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Wenn Sie mehr als vier, aber weniger als zehn Mitarbeiter haben, gilt das Kündigungsschutzgesetz eingeschränkt.
Praxistipp
Wenn Sie keine Vollzeitkraft benötigen, könnte die Einstellung eines Mini-Jobbers eine günstige Alternative sein. 400-Euro-Minijobs sind nach dem Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Diese sind sozialversicherungsfrei, d. h. verdient der Arbeitnehmer regelmäÃig bis zu 400 Euro im Monat, muss er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern erhält sein Arbeitsentgelt in der Regel brutto für netto. Die pauschalen Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen Sie als Arbeitgeber in Höhe von rund 30 Prozent (15 Prozent für Rentenversicherung, 13 Prozent für
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