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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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quellensteuerfrei. Sofern keine DBA bestehen, zahlen Nichtansässige die volle Quellensteuer.
    Kantonale und kommunale Steuerunterschiede
    Die Kantons- und Kommunalsteuern schwanken erheblich. Im Gegensatz zum Bund erheben Kantone und Gemeinden viel höhere Steuern. Bei Unternehmenseinkommen liegen ihre Höchstsätze zwischen 20 ( Zug ) und 40 Prozent ( Neuchâtel ). Dabei werden jedoch innerhalb der Kantone beziehungsweise Gemeinden unterschiedliche Freibeträge, Steuervergünstigungen und Abzüge berücksichtigt. Die Vermögensteuer reicht von 0,5 ( Obwalden ) bis zu 29 Prozent ( Basel-Stadt ). Die persönliche Vermögensteuer hat Höchstsätze zwischen 0,5 (Obwalden) und neun Prozent ( Basel-Stadt ).
    Derzeit überbieten sich die kantonalen Fördergesellschaften mit attraktiven Steuerangeboten für ausländische Unternehmen und Privatpersonen. Selbst Zürich hat den Steuerfuß von 120 auf 100 Prozent der Schweizer Norm reduziert. International ist die Steuerbelastung dort damit niedriger als an den Finanzplätzen New York und London , von Frankfurt ganz zu schweigen. Mini-Kantone wie Obwalden und Nidwalden in der Innerschweiz machen den Zürchern wiederum Konkurrenz. Sie treten mit ihren kantonalen Steuern in die Fußstapfen der beiden klassischen Schweizer Steueroasen Zug und Schwyz . Die haben in den letzten 20 Jahren beispiellose Erfolge mit dem Anwerben ausländischer Firmen und wohlhabender Einzelpersonen.
    Pauschalistenstatus
    Ein Deutscher hat, so wie jeder andere EU -Bürger auch, das Recht, unter gewissen Bedingungen Wohnsitz in der Schweiz zu nehmen. Verspricht er, ein großes Vermögen mitzubringen und von seinem Schweizer Domizil aus „nicht für Geld zu arbeiten und den Schweizern das Brot wegzunehmen“, werden ihm beträchtliche steuerliche Privilegien gewährt. Geld kann er, so viel er will, mitbringen. Zu versteuern braucht er nur einen „erkennbaren Aufwand“, der aus Wohneigentum, aus der Qualität seiner Autos und dem Lebensstil vor Ort besteht.
    Ãœberraschend ist, dass sich die meisten Pauschalisten nicht in den deutsch-schweizerischen Kantonen Zug und Schwyz niedergelassen haben, sondern in den Welschschweizer Kantonen Genf, Waadt und Wallis . Als erster Kanton hat Zürich die Sonderregelung 2010 wieder abgeschafft. Jeder zweite reiche Ausländer hat daraufhin den Kanton verlassen. Insgesamt waren in der Schweiz Anfang 2012 rund 5000 reiche Ausländer als Pauschalisten registriert.
    Steuerprivileg für „gemischte Gesellschaften“: Ein Steuerprivileg gibt es auf kantonaler Ebene für „gemischte Gesellschaften“. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 80 Prozent ihres Aufwands und ihrer Erträge im Ausland anfallen. Während die Schweizer Einkünfte bei dieser Gesellschaftsform normal besteuert werden, unterliegen nur etwa zehn bis 20 Prozent der Auslandserträge der Besteuerung. Damit ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von zehn bis elf Prozent, denn 50 Prozent des Bruttogewinns können pauschal als Aufwand abgezogen werden. Der Gewinn kann quellensteuerfrei ins Ausland transferiert werden.
    Schweizer Kantone locken deutsche Firmen
    Für ausländische Investoren interessante Wirtschaftsförderungen bieten die Kantone St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Aargau, Freiburg, Zürich und Schwyz .
    Schweizer Steuern – was der EU missfällt
    Was Brüssel ärgert, ist die Steuerpraxis der Schweizer Kantone. Diese verlangen auf die Auslandseinkünfte von Holdings neben der einheitlichen Bundessteuer nur einen Minimalsatz. Kein Zweifel: Das lockt Unternehmen ins Land. Die Schweizer wehren sich jedoch gegen einen Eingriff seitens der EU in ihre Souveränität, steht doch für sie einiges auf dem Spiel. Der Angriff der EU zielt auf rund 20 000 Unternehmen mit 150 000 Beschäftigten und einem Steueraufkommen von bis zu 2,5 Milliarden Euro im Jahr. Diese Unternehmen hätten die EU -Staaten gerne für sich. Daher bemühen sie das Freihandelsabkommen von 1972, das mit den niedrigen Holdingsteuern verletzt werde. Für die Schweiz handelt die EU vertragswidrig, da Steuern in dem Abkommen überhaupt nicht erwähnt sind. Für die Schweiz sind attraktive Steuern ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die Schweiz ist mit dem nationalen und internationalen Steuerwettbewerb nicht schlecht gefahren. Nach

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