Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
Vom Netzwerk:
Angaben von Economiesuisse erhöhte sich das Steueraufkommen des Landes seit 1970 auf das Sechsfache und damit deutlich mehr als das BIP. Der EU ist dies ein Dorn im Auge. Daher hat sie die kantonalen Niedrigsteuern als wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen eingestuft. Doch auch die EU -Länder stützen ihre Unternehmen mit jährlich bis zu 50 Milliarden Euro. Der Unterschied: Geholfen wird in erster Linie nicht über Steuererleichterungen, sondern über direkte Subventionen.
    Wo es Unternehmen hinzieht
    Der Urschweizer Minikanton Obwalden führt in den letzten Jahren die Rangliste der Firmen-Neugründungen an. Es folgen Appenzell Ausserhoden , der Novize unter den Schweizer Steueroasen, Schwyz, Zug und die Kantone Genf und Schaffhausen . Bern und Nidwalden haben Glarus und Graubünden als Schlusslichter abgelöst.
    Schweiz: Stärken und Schwächen aus Unternehmenssicht
Stärken
Schwächen
+
ausgeprägte Innovationsmentalität
–
kaum (indirekte) Steuerförderung von Forschung & Entwicklung
+
Verzahnung von Forschung und Entwicklung
–
hohes Lohn- und Preisniveau
+
hohe Produktivität
–
latenter Fachkräftemangel
+
effizienter Kapitalmarkt
 
 
    Quellensteuer: siehe Doppelbesteuerungsabkommen
    Doppelbesteuerungsabkommen: Bestehen mit fast allen Industrie- und vielen Entwicklungsländern. Allerdings hat der schweizerische Bundesrat Maßnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von DBA erlassen. Dadurch können Ausländer für ihre Schweizer Gesellschaften die Vorteile der schweizerischen DBA nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen. Bei deutschen Gesellschaften, die zu mindestens 25 Prozent durch eine Schweizer Gesellschaft beherrscht werden, werden statt der üblichen 15 vom deutschen Fiskus 25 Prozent Quellensteuer von den Dividenden einbehalten. Deutsche, die in die Schweiz verziehen, können die Vorteile des deutsch-schweizerischen DBA erst nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Wegzug in Anspruch nehmen. Dazu kommen neue Abkommen zu Rechts- und Amtshilfe sowie Auskunftsaustausch in Steuerfragen mit Deutschland, Österreich und den USA .
    Gesellschaften mit Steuereffekt
    Folgende Gesellschaftsformen kommen infrage:
    Die Holdinggesellschaft: Deren Geschäftstätigkeit liegt ausschließlich oder hauptsächlich in der Beteiligung an anderen Gesellschaften. Sie genießt steuerliche Privilegien, zum Beispiel durch Ermäßigung des ordentlichen Steuerbetrages oder des steuerpflichtigen Kapitals oder durch eine reduzierte proportionale Steuer auf das Kapital, verbunden mit Steuerfreiheit des Ertrages.
    Die Domizilgesellschaft: Sie hat in der Schweiz nur ihren rechtlichen Sitz. Sie genießt in 17 Kantonen das sogenannte „Domizilprivileg”, das reduzierte oder keinerlei Ertragsteuern vorsieht.
    Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Sie ist mit mindestens 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital anderer schweizerischer oder ausländischer Gesellschaften beteiligt. Sie hält Beteiligungen mit mindestens einer Million CHF Steuerwert. Der Bund und 15 Kantone haben für diese Gesellschaftsform „Schachtelprivilegien” erlassen, die Ertrag- oder Kapitalsteuern mindern.
    Gründungsdauer: vier bis sechs Wochen
    Gründungskosten: Steuerabgaben von drei Prozent des Aktienkapitals zuzüglich Gebühren für die Handelsregistereintragung. Gründungsurkunde und Statuten zwischen 1500 und 10 000 CHF.
    Laufende Kosten: Steuern sowie Stellung des Domizils, ca. 1 000 bis 2000 CHF, sowie Stellung des Verwaltungsrats, 1500 bis 8000 CHF.
    Tipp: Notargebühren durch Beurkundung in der Schweiz sparen
    Lebenshaltungskosten: Zählen zu den höchsten in Europa .
    Steuerlicher Gestaltungspielraum für leitende Angstellte Schweizer Kapitalgesellschaften
    Der Bundesfinanzhof fällte ein Urteil (I-R-81/04), welches das DBA Deutschland/Schweiz dahingehend auslegt, dass die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine Schweizer Kapitalgesellschaft auch dann als „in der Schweiz ausgeübt“ gilt, wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird. Dies hat zur Folge, dass eine solche Tätigkeit in der Schweiz der Besteuerung zu unterwerfen ist und in Deutschland in vollem Umfang – unter Progressionsvorbehalt (§  32b EStG) – zu stellen ist. Anzuwenden ist das Urteil auf Einkünfte von

Weitere Kostenlose Bücher