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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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der Namensgebung der Gesellschaft, zum Beispiel bei Zusätzen wie „Banking“ oder „Investment“?
Müssen Geschäftsführung und Buchhaltung von der Oase ausgeübt werden? Reicht für die Ausübung der Geschäftsführung ein Registered Agent als Zustellungsbevollmächtigter?
Wie steht es mit der Anonymität der Anteilseigner und der Direktoren? Müssen diese im Handelsregister veröffentlicht werden? Oder kann die Anonymität für Anteilseigner und Direktoren durch Einschalten eines Treuhänders, Anwalts oder Notars als Nominee Shareholder oder Nominee Director erreicht werden?
Welche Kosten fallen bei Gesellschaftsgründung sowie der laufenden Betreuung der Gesellschaft an?
    Bankverbindung
    Es sollte sichergestellt sein, dass die Steueroase keine Devisenbeschränkungen aufweist.
    Check-up: Bankverbindung
Wird die unbegrenzte Ausfuhr von Fremd- und Oasenwährung garantiert?
Kann das investierte Kapital ohne Beschränkungen zurücktransferiert werden?
Können erwirtschaftete Erträge von der Oase uneingeschränkt ins Ausland transferiert werden?
Welches Dienstleistungsspektrum wird geboten?
Welcher Vertraulichkeitsschutz wird offeriert?
Ist die Bank auch international vertreten?
    Infrastruktur
    Check-up: Infrastruktur
Ist das Straßennetz ausreichend entwickelt?
Gibt es eine Anbindung an internationale Frachtwege zu Land, Wasser oder Luft?
Stehen gut ausgebildete Arbeitskräfte zur Verfügung?
Ist ein regelmäßiger Besuch der Oase ohne Einreise- und/oder Aufenthaltsbeschränkungen möglich?
Ist die Oase per Pkw, Bahn, Flugzeug oder Schiff erreichbar?
Im Falle eines Fluges – gibt es Direktflüge oder müssen Zwischenstopps eingelegt werden?
Sind am Ort gute Anwälte und Steuerberater vertreten?
    Telekommunikationsmöglichkeiten
    Je weiter eine Steueroase vom Erstwohnsitz entfernt ist, desto wichtiger sind direkte Kommunikationswege. Das ist heute im Internet-Zeitalter eigentlich kein Problem mehr.
    Sachkenntnis
    Dazu muss ein Offshore-Zentrum Know-how bieten. Das gilt vor allem für neue Destinationen auf der Offshore-Bühne. Diese können nur bestehen, wenn sie ein besonderes Produkt oder eine Nische anbieten. Aber auch ein gutes, international ausgerichtetes Juristen- und Steuer-Netzwerk ist dafür nötig. Außerdem sind für das Offshore-Banking, Fonds- und Versicherungs-Management funktionierende Regulierungs- und Überwachungsmechanismen unerlässlich.

3. Doppelbesteuerungsabkommen vernetzen die Welt
    Ein dichtes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist Teil des gesetzlichen Rahmens für internationalen Handel und internationale Kapitalanlagen. Mittlerweile gibt es über 3000 bilaterale Abkommen, die die grenzüberschreitenden Geschäftsmöglichkeiten multinationaler Unternehmen beeinflussen. Inzwischen haben auch Steueroasen derartige Verträge mit Industrieländern geschlossen. Einige gibt es aber schon länger, sie gründen sich auf historische Verbindungen. Beispielsweise die Verträge zwischen den Niederlanden und den Niederländischen Antillen sowie Aruba oder zwischen Großbritannien und den Channel Islands sowie der Isle of Man .
    Sowohl die niederländische als auch die britische Regierung haben diese „Abhängigkeitsverträge“ so modifiziert, dass niederländische und britische Ortsansässige diese nicht zum Zwecke der Steuervermeidung nutzen können. Die Akzeptanz des OECD -Muster-Abkommens über Einkommen und Kapital führte dazu, dass die Abkommen bei der Definition der Begünstigten exakter wurden. So schloss beispielsweise der neu verhandelte Vertrag zwischen Brasilien und Portugal ausdrücklich Anspruchsteller aus, die von Madeiras besonderem Steuersystem in Portugal oder den Steuererleichterungen in der Freihandelszone im brasilianischen Manaus profitieren.
    Während Entwicklungs- und Schwellenländer am Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen interessiert sind, um dadurch bei ausländischen Investoren Vertrauen hervorzurufen, gilt das Interesse von Hochsteuerländern dem Abschluss von DBA, weil diese auch als Mittel dienen, um gegen Steuervermeidung und -hinterziehung vorzugehen. Denn Artikel 26 des OECD -Muster-Abkommens regelt den Austausch von steuerbezogenen Informationen zwischen Vertragsländern. So haben etwa steuerbegünstigte Unternehmensformen wie die Internationalen Gesellschaften (IBC = International

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