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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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bestehen auf zwei Inseln des indonesischen Riau-Archipels voll funktionierende Industrieparks. Auf 500 Hektar entstanden dabei 34 000 Arbeitsplätze, überwiegend in der Elektroindustrie.
    Ein wichtiges Element der Wirtschaftspolitik ist die Form des Operational Headquarters (OHQ). Eine Gesellschaft, die als OHQ anerkannt ist, erhält besondere Steuervergünstigungen, Briefkastenfirmen sind davon ausgeschlossen.
    Singapurs Containerhafen zählt heute zu den größten weltweit. 2010 wurden über 28 Millionen Containereinheiten umgeschlagen.
    Singapur hat das beste Wirtschaftsklima: Im asiatischen Stadtstaat ist das Wirtschaftsklima so gut wie in keinem anderen Land der Erde. Eine geringe Regulierungsdichte und eine unbürokratische Verwaltung, ein starker Schutz der Eigentumsrechte und ein guter Zugang zu Krediten machen Unternehmern in Singapur das Leben so leicht wie nirgendwo sonst.
    Mit einem bilateralen Handelsvolumen von 42,1 Milliarden Euro im Jahr 2009 ist Europa der zweitwichtigste Handelspartner des prosperierenden Zwergstaates.
Importe: 311 Milliarden USD
davon aus Deutschland: 8,9 Milliarden USD
Exporte: 351,9 Milliarden USD
Deutsche Firmen: 1200
    Singapur gilt als die sauberste Stadt in ganz Asien . Auch das Sozialwesen gilt als das beste auf dem Kontinent, doch das hat seinen Preis. Singapur ist ein autoritäres System mit vielen Verboten, Restriktionen, Zensur und Tabus. Auf der Insel leben Menschen aus Malaysia, China, Indien , die ihre Identität weniger in den individuellen Wurzeln bei ihren Vorfahren finden als in der Zugehörigkeit zum Stadtstaat Singapur , in dem jeder Schüler vier Sprachen lernt: Malaiisch, Chinesisch, Tamil und Englisch. Ihre Nationalität liegt im Wohnort. Nach einer Studie der Weltbank bietet Singapur weltweit die besten Bedingungen, um Unternehmen zu gründen und Geschäfte zu betreiben.
    Singapur steuerlich
    Eine wichtige Rolle bei der Entwicklung spielen die günstigen Steuerregelungen des Stadtstaates. Durch einen zehnprozentigen Standardsatz der Körperschaftsteuer für eine breite Palette von Offshore-Finanzservice-Angeboten eroberte Singapur innerhalb weniger Jahre einen Großteil des Asiendollar-Marktes. Die Regelung gilt für Gold- und Finanztransaktionen, Offshore-Versicherungen und -Rückversicherungen, Fondsmanagement, Ölhandel und sonstigen internationalen Handel. Konsortialanleihen, Reedereien und produzierende Betriebe sind sogar gänzlich steuerfrei. Zudem ist Singapur in eine Reihe internationaler Steuerabkommen eingebunden, bietet einen freien Devisenmarkt. Kapitalgewinne sind steuerfrei, der Steuersatz beträgt derzeit 17 Prozent – einer der niedrigsten weltweit. Bei Altgesellschaften werden die ersten 300 000 SG-Dollar Gewinn mit einem effektiven Satz von 8,36 Prozent besteuert.
    Singapur weicht das Bankgeheimnis auf
    Unter dem Druck der internationalen Gemeinschaft sieht sich auch Singapur gezwungen, sein Bankgeheimnis aufzuweichen. Künftig ist es möglich, dass die Singapurer Finanzbehörden ausländischen Steuerbehörden auf Anfrage Auskunft über die Zins- und Kapitalerträge von Ausländern in Singapur geben.
    Singapur-Gesellschaften
    Private Limited Companies (Pte. Ltd.) bieten sowohl als Holdingwie auch als Handelsgesellschaften attraktive Lösungen und können innerhalb Stunden gegründet werden. Sie entsprechen der kontinental-europäischen AG. Das Kapital der Gesellschaft definiert sich ausschließlich über die Anzahl der ausgegebenen Aktien, das Minimumkapital beträgt einen SG-Dollar. Während die Aktionäre international sein können, muss jede Singapur-Gesellschaft zwingend mindestens einen lokal ansässigen Direktor und Company Secretary haben, Bücher führen und einen Jahresabschluss vorlegen. Sie ist revisionspflichtig, wenn sie juristische Personen unter ihren Aktionären hat oder mehr als fünf Millionen SG-Dollar Umsatz erzielt.
    Gesellschaften werden grundsätzlich nur auf den in Singapur erzielten Einkünften besteuert. Im Ausland erzielter Gewinn wird dann besteuert, wenn die Gesellschaft nicht nachweisen kann, dass der ausländische Gewinn durch eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte erzielt worden ist. Dividendenerträge werden nicht besteuert, sofern sie nicht nach Singapur zurückgeführt werden (Remittance Rule). Die Besteuerung entfällt, sofern der Gewinn der

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