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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Ländern eine Kontrollmitteilung an den Fiskus im Heimatstaat.
Bleibt nur der Luxusurlaub, der bar im Ausland beglichen wird – in Deutschland erfolgt bei einer Reisebüro-Betriebsprüfung bei gebuchten Luxusreisen in der Regel eine Kontrollmitteilung.
    Ob diese Perspektive das steuerstrafrechtliche Risiko aufwiegt, mag zu bezweifeln sein. Dies gilt auch für andere Modelle wie
das Umschichten schwarzer Konten oder Depots in Liechtensteiner oder Luxemburger Lebensversicherungen – diese müssen das biometrische Risiko abdecken (Todesfall),
das Parken von Schwarzgeld in Zero-Bonds – häufig nur kurze Laufzeiten, vorzeitige Kündigung, Emittenten-Ausfall,
Schließfach-Lösungen – die Bank muss Buch führen, mögliche Zwangsleerung angesichts der hohen Staatsverschuldung, Währungswechsel,
Gold im Schließfach oder Gold Trades – Inflationsrisiko, Entdeckungsrisiko, Marktrisiken, Schließfachgebühren,
Kauf effektiver Stücke – das ist ohne eine bereits bestehende Bankverbindung in Europa nicht mehr möglich,
Offshore-Gesellschaften, Stiftungen & Trusts – zunehmend strengere internationale Kontrollen und Informationsaustauschabkommen. Denn bleibt der Investor in Deutschland , müssen diese Alternativen mindestens zehn (besser zwölf) Jahre Verjährungsfrist überstehen. Dafür bedarf es bei Steuersündern starker Nerven. Als vernünftige Optionen bleiben da nur der Schwarzgeldeinsatz in thesaurierende deutsche Fonds oder der Wegzug ins Ausland .
Thesaurierende Fonds: Sie führen die Abgeltungsteuer bereits auf Fondsebene ab – egal ob die Fondsanteile bei einer Bank in Deutschland oder im Ausland deponiert sind. Anleger brauchen die Steuer auf Zinsen und Dividenden somit nicht in ihrer Jahressteuererklärung deklarieren. Damit wird Schwarzgeld weiß. Darüber hinaus wird der Steuersünder über die Abgeltungssteuer aus dem Schwarzgeld-Dilemma entlassen. Aber auch hier gilt für das eingesetzte Schwarzgeld die zehnjährige Verjährungsfrist.
Wegzug: Der Wegzug in ein anderes Land mit Abgeltungsteuer ist die eleganteste Lösung. Denn die Frage nach der Herkunft des dabei transferierten Geldes aus dem Ausland wird bei einem Steuerwechsel kein Thema sein. Auf laufende Erträge sind im Zuzugsland sofort Steuern zu zahlen. Zwar bleibt – aus deutscher Sicht – die zehnjährige Verjährungsfrist bestehen, es erfolgt jedoch die sofortige Wandlung von Schwarzgeld in Weißgeld. Das kann dann vom Ex-Steuersünder in jedweder Form investiert werden (auch in Deutschland ).
    Ansonsten bleibt für Steuersünder auf dem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit nur die Selbstanzeige . Davon haben Steuersünder vor allem nach den Ankäufen der Steuer-CDs mit Kundendaten Schweizer und Liechtensteiner Banken reichlich Gebrauch gemacht. Rund 50 000 Selbstanzeigen wurden in den letzten beiden Jahren verzeichnet.

1. Was auf Steuersünder zukommt
    Die Ära des Bankgeheimnisses ist vorbei. Ein höheres Maß an Transparenz und Informationsaustausch sind laut OECD der Schlüssel, um künftig dafür zu sorgen, dass Steuerzahler ihre rechtmäßigen Steuern an der „richtigen Stelle” entrichten und rund um den Globus keinen „sicheren Hafen” mehr finden, ihre Einkommen und Kapitalanlagen zu verstecken. Für Vermögensinhaber wird es damit immer schwieriger, anonym zu bleiben. Mit zahlreichen neuen DBA und der fortschreitenden Vernetzung der Datenwelt drohen Steuersündern künftig ernstzunehmende Entdeckungsrisiken.

2. Schärfere Regeln für strafbefreiende Selbstanzeigen
    Selbstanzeige
    Schwarzgeld und Steuerhinterziehung werden in Deutschland energisch bekämpft. Dafür wurde die Form der strafbefreienden Selbstanzeige 2011 verschärft. Eine Strafbefreiung ist nur noch möglich, wenn der Steuersünder auf den Weg der Steuerehrlichkeit zurückkehrt. Jetzt reicht es nicht mehr, mehrere heimliche Auslandskonten zu offenbaren, deren Aufdeckung man gerade fürchtet. Stattdessen müssen alle Konten bekannt gegeben werden.
    Die Verschärfung lässt sich dadurch erklären, dass dem Fiskus inzwischen taugliche Waffen in die Hand gegeben sind. Mit neuen Doppelbesteuerungsabkommen – vor allem mit der Schweiz – ist eine hinreichende Möglichkeit des Informationsaustausches geschaffen worden. Damit besteht kein Bedürfnis mehr,

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