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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Diese planerische Maßnahme drängt sich vor allem dann auf, wenn es sich um diversifizierte Portfolios bei verschiedenen Bankinstituten in unterschiedlichen Ländern handelt und die Vorgaben bezüglich Risiko, Liquidität und Nachhaltigkeit laufend überwacht werden müssen. Durch die Verselbstständigung des Vermögens entsteht eine eigene Rechtspersönlichkeit und somit ein Sondervermögen, das vom Privatvermögen des Vermögensinhabers getrennt ist. Damit ist es prinzipiell den Risiken, die das Privatvermögen gefährden können, zum Beispiel im Insolvenzfall, nicht mehr ausgesetzt.
    Steueroptimierung
    Stiftungen und Trusts können steueroptimierte Wirkungen entfalten. Das ist in den meisten kontinentaleuropäischen Ländern zwar nur bedingt der Fall, doch bei Vermögenden mit länderübergreifenden steuerlichen Fragestellungen bestehen durch geschicktes Ausnutzen steuerlicher Abzugsmöglichkeiten und bei einer Wohnsitzverlegung des Stifters beziehungsweise der Begünstigten deutliche planerische Freiheiten.
    Asset Protection
    Dabei sollen die Finanzbelange von Vermögensinhabern so strukturiert werden, dass die Aktiven gegen mögliche zukünftige, heute noch nicht bekannte Risiken geschützt werden. Die erhöhte Diskretion der Rechtsträger kann verhindern, dass Informationen über die Vermögenssituation eines Vermögenden außerhalb eines engen Kreises von Vertrauten bekannt werden. Hier eignen sich vor allem Strukturen in Offshore-Jurisdiktionen (Steueroasen), die – auch heute noch – Informationen nicht oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen an Dritte weitergeben.
    Estate Planning
    Bei der Nachlass- und Nachfolgeplanung werden Familien-, Erb-, Sachen-, Obligationen-, Versicherungs- und Steuerrecht angewendet, um die persönlichen Angelegenheiten eines Vermögenden beziehungsweise seiner Familie in einem nationalen und internationalen Kontext zu regeln. Berücksichtigt werden dabei auch Ruhestand und Todesfall.
    Dass dabei die steuerliche Optimierung eine große Rolle spielt, liegt auf der Hand. So dürfte es sich beispielsweise beim Einsatz der meisten Stiftungen und Trusts um Instrumente handeln, die den reibungslosen Übergang von Familienvermögen nach dem Ableben des Erblassers regeln:
Während ein Testament den häufig starren Regeln des Erbrechts unterworfen ist und die Vollmacht über den Tod hinaus zu vielfältigen Problemen führen kann,
bietet der Einsatz einer Stiftung oder eines Trusts jene Flexibilität, die den planerischen Ansprüchen Vermögender gerecht wird.
    Einer der wichtigsten Vorteile von Stiftungen oder Trusts gegenüber dem Testament ist die Möglichkeit, über die nächsten Generationen hinaus vorzusorgen. Im Gegensatz dazu verbieten die meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen eine testamentarische Vorsorgeplanung über die nächste Generation hinaus. Das bedeutet, dass zwar ein Erbe, in der Regel aber kein Nacherbe eingesetzt werden kann. Der Erblasser muss sich darauf verlassen, dass seine Nachkommen mit dem Nachlass in einer Art und Weise umgehen, die es auch deren Kindern ermöglicht, vom Familienvermögen zu profitieren.
    Ganz anders im Fall der Errichtung einer Stiftung oder eines Trusts. Hier stehen dem Erblasser zu Lebzeiten alle Möglichkeiten offen, mit dem Vermögen so umzugehen, dass es auch zukünftigen Generationen zur Verfügung steht. Die Vermögenswerte des Erblassers gehen dabei im Todesfall nicht automatisch in das Volleigentum der Erben über. Deren Anrecht ist in der Regel auf die Erträge aus den Mitteln beschränkt, die bei der Stiftung/dem Trust verwaltet werden und die allen Begünstigten zustehen – auch den künftigen.

17. Grenzen von Auslandsstiftungen und Trusts
    Eingeschränkte Kontrolle über Vermögenswerte
    Mit zunehmender Globalisierung geht der Blick auf der Suche nach möglichst steuergünstigen, alternativen Vermögensnachfolgegestaltungen häufig ins Ausland. Stiftungen und Trusts werden daher häufig in Steueroasen errichtet. Es ist jedoch ein Fehler zu glauben, dass damit sämtliche Steuersorgen des Vermögensinhabers und der Begünstigten in deren Domizilland gelöst sind. Im Gegenteil: Der Trend geht in den letzten Jahren weltweit deutlich in Richtung einer stringenten Besteuerung bei Widmung und Einbringung von Vermögenswerten in den Rechtsträger

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