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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Wesentlichen von der britischen Rechtsprechung fortentwickelt wurden und im Einzelfall äußerst komplex sein können. Fachkundiger Rat sollte also immer eingeholt werden.
    Großbritannien für Investoren
    Großbritannien lockt ausländische Investoren mit einem milden Investitionsklima. Neben den im EU -Vergleich niedrigen Standortkosten und einem stark deregulierten Arbeitsmarkt gilt ein Körperschaftsteuersatz von 30 Prozent. Firmen mit einem Jahresgewinn von unter 300 000 Pfund zahlen sogar nur 20 Prozent.
    Als Offshore-Gesellschaften eignen sich die Rechtsformen der „Non Resident Company” sowie der „International Headquarter Company” (IHC). Bei einer Non Resident Company müssen Geschäftsführer und Eigentümer in einem Land ansässig sein, mit dem Großbritannien ein DBA unterhält. Das kann dann im Einzelfall zu einer Steuerbefreiung sämtlicher ausländischer – „Non-UK” – Einkünfte führen.
    Beispiel:
    Großbritannien unterhält mit Portugal ein DBA. Wird nun eine britische Non Resident Company von Madeira aus gesteuert, ist diese weder auf Madeira noch in Großbritannien steuerpflichtig. Bei einer International Headquarter Company, bei der mindestens 80 Prozent der Unternehmensanteile von Nichtansässigen gehalten werden, werden beispielsweise ausländische Dividendeneinnahmen steuerlich begünstigt, da die im Ausland entrichteten Steuern voll gegen die UK-Steuer angerechnet werden können.
    Dennoch, in Europa ist Großbritannien nach wie vor für Investoren erste Wahl. Warum? Weil Großbritannien trotz schwächelnder Konjunktur nicht nur als Absatzmarkt interessant ist, sondern auch verlässliche Rahmenbedingungen und ein positives Umfeld für ausländische Unternehmen bietet. Weniger positiv ist dagegen der Niedergang der britischen Industrie. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes ist seit 1997 von 18,3 Prozent auf 10,1 Prozent Ende 2011 zurückgegangen.
    Auch für Ausländer lässt es sich auf der Insel gut leben
    London ist die aufregendste Stadt Europas . Ihre kosmopolitische Ausstrahlung ersetzt Weltreisen, gleichzeitig ist sie jedoch Spiegelbild britischen Wesens und englischer Lebensart. Wenn man dann als Deutscher auch noch in Großbritannien seinen Wohnsitz nimmt, ist man in der Heimat alle Steuern los. Möglich wird das durch drei Besonderheiten:
das deutsch-britische DBA
der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicile“
die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen
    Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“ haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!). Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).
    Wichtig: Es gibt kein deutsch-britisches DBA für die Erbschaftsteuer.
    Checkliste: Resident non Domiciled – was muss steuerlich beachtet werden?
    Maßnahmen vor Wohnsitznahme in Großbritannien
Eröffnung eines Offshore-Kontos als Kapitalkonto
Schließung sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und Transferierung auf Kapitalkonto
Transfer von Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto
Eröffnung eines Kontos für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit – ausgeübt in Großbritannien
Für Auslandseinkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit eigenes Konto eröffnen
Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte
Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitalgewinne
Zinsen, die auf irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das Kapitaleinkünftekonto fließen
    Maßnahmen nach Wohnsitznahme in Großbritannien
    Ãœberweisung nach Großbritannien in folgender Reihenfolge:
Konto (1) mit in Großbritannien steuerbaren Einkünften (Steuersatz Einkommen/Kapitalgewinn ist schnell bei

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