Stevia - gesunde Süße selbst gemacht - Anzucht, Wirkung, Rezepte
Zucker.
Steviagesüßter Bio-Joghurt
Obwohl Stevia in Paraguay schon seit hunderten von Jahren zum Süßen benutzt wird und auch als Heilkraut Verwendung findet, war selbst dort bis vor Kurzem noch niemand auf die Idee gekommen, zum Beispiel Joghurt damit zu süßen. Nach Petra Helmreich ist der Grund dafür, dass Stevia in dem südamerikanischen Land eher traditionell verwendet wird und weniger in industriell hergestellten Produkten. Allerdings kann es nach A. Konrad Fleitas, dem Präsidenten der Kooperative Colonias Unidas, auch an den Investitionskosten für die Produktionsanlage gelegen haben. Immerhin ist das Produkt heute in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen verfügbar.
Doch weitaus überraschender ist die Tatsache, dass steviagesüßter Joghurt nunmehr auch in Deutschland verfügbar ist. Die Andechser Molkerei Schleitz süßt Joghurt zum Teil mit nicht verbotenem Stevia-Tee. Eine Unterlassungsverfügung des Verbraucherschutzamtes konnte die Firma erfolgreich durch Gerichtsurteil abwehren (Az. M18K11.2918), Berufung ist zugelassen.
Eine Pflanze zwischen Politik und Bürokratie
Es hat eine lange Zeit gebraucht, bis Steviasüße in der EU zugelassen wurde. Viele Diskussionen, oft derb geführte verbale Kämpfe, gingen der Entscheidung voraus. Warum wird Stevia in einigen Teilen der Welt hochgelobt, in anderen verschmäht? Sicher – da gibt es Verordnungen, die eingehalten werden müssen. Doch vielleicht liegen auch die Interessen mancher Gruppen noch zu weit auseinander.
Die »Novel-Food-Verordnung«
Wir verzehren täglich Produkte, die aus vielen unterschiedlichen Nutzpflanzen hergestellt werden. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, ob die Pflanzen oder die Produkte daraus gefährlich für die menschliche Gesundheit sein könnten. Bisher war es so: Sind Pflanzenteile ungenießbar, isst man sie nicht. Niemand käme auf den Gedanken, grüne Kartoffelknollen zu verarbeiten. Oder wer würde unreife und harte, noch grünfarbige Tomaten einfach roh verspeisen? Würden Gesetzesvorschriften uns solcher Pflanzen berauben, wäre unser Leben zumindest stark eingeschränkt. Ein Leben ohne Kartoffeln oder ohne Tomaten? Undenkbar!
Die Novel Food Verordnung (NFV, eigentlich »Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten«), ist ein Instrument, das u. a. »neuartige« Pflanzen oder Pflanzenprodukte verbieten kann, wenn sie kein aufwendiges, langwieriges und teures Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. In diesem Zulassungsverfahren muss bewiesen werden, dass die Pflanze oder ihre Produkte für den Verzehr durch den Menschen absolut ungefährlich sind.
Das mag vernünftig erscheinen. Man kann diese Praxis aber auch skeptisch sehen. Denn die Pflicht zur Zulassung neuartiger Pflanzen besteht nur für diejenigen, die nach dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung im Frühjahr 1997 in den Verkehr gebracht werden sollen. Für andere gilt das Gesetz nicht. Mit Sicherheit hätten Tomaten und Kartoffeln heute kaum eine Chance, als Lebensmittel zugelassen zu werden, würden sie als neuartig eingestuft. Und vielen anderen Obst- und Gemüsesorten ginge es nicht besser.
Produkte aus der Noni-Frucht fallen auch unter die Novel-Food-Verordnung.
Zum Schutz der Verbraucher
Seit 1997 soll die Novel Food Verordnung EU-Bürger unter anderem vor den Gefahren durch neue Nutzpflanzen schützen, sofern sie nicht die Zulassungsprozedur erfolgreich durchlaufen haben – auch wenn sie anderswo auf der Welt schon lange in Kultur sind, wie die Stevia. Manche halten dieses Vorgehen für eine staatlich angeordnete »Zwangsbeglückung«, andere begrüßen die Verordnung, da sie nur so die Sicherheit hinsichtlich des Verzehrs neuer Lebensmittel und Lebensmittelzutaten gewährleistet sehen. Auch im Hinblick auf die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen soll die NFV die Verbraucher schützen.
Nicht nur Stevia …
Die Verordnung war so tatsächlich ein Hindernis für Stevia. Andererseits sollte nicht vergessen werden, dass diese Verordnung zum Schutz der Verbraucher erlassen wurde. Auffällig ist dabei jedoch die Abruptheit. Im Grunde muss von einem zum anderen Tag ein Lebensmittel vom Markt genommen werden, weil es sich zuvor nur in kleiner Menge auf dem Markt befand.
Hinweis
Aufgabe der Novel Food Verordnung ist der Schutz der Verbraucher in der EU.
Doch nicht nur Stevia war betroffen, ebenso der vitaminreiche Saft der Nonifrucht
(Morinda citrifolia)
. Nach Auskunft des BfR
Weitere Kostenlose Bücher