Stevia - gesunde Süße selbst gemacht - Anzucht, Wirkung, Rezepte
(Bundesamt für Risikobewertung) gelten Noni-Säfte als neuartige Lebensmittel. Eine Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde dem Erstanbieter erteilt. Inzwischen wurde auch Noni-Konzentrat zugelassen. Viele andere Noni-Produkte wie Kapseln, Tees und Extrakte sind weder gesundheitlich bewertet noch zugelassen.
Ist Stevia für Menschen gefährlich?
Lebensmittelzusatzstoffe müssen von der zuständigen Behörde zugelassen werden, um den Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Schäden zu schützen. Ein Zulassungsverfahren kann daher nur eröffnet werden, wenn die erforderlichen wissenschaftlichen Studien und Untersuchungsergebnisse vorliegen. Wird ein Verfahren abgelehnt, waren die Vorbereitungen zur Vorlage des Antrages nicht ausreichend. Diese Vorbereitung kann sehr teuer werden.
Gefährliche Gerüchte
Gerüchte und Halbwahrheiten können dem Ruf eines Produktes abträglich sein. Zuweilen wurde in Bezug auf den Verzehr von Stevia von einem möglichen Krebsrisiko berichtet.
Wichtige Information
Durch diverse wissenschaftliche Untersuchungen ist gesichert, dass Stevioside und Rebaudiosid A bei der Verwendung als Süßstoff keinen Krebs auslösen.
Stevioside hemmten in Versuchen die Bildung von Hautkrebs bei Mäusen, welcher von Peroxynitrit gefördert wird (Konoshima und Takasaki, 2002). Die Autoren schließen daraus, dass Steviosid ein wertvolles natürliches Süßungsmittel ist und auch dazu geeignet sein könnte, durch Chemikalien ausgelöste Krebsbildung zu verhindern.
Gesundheitsgefahren nicht bekannt
In dreimonatigen Studien im Jahr 2000 wurde an 60 Probanden der Einfluss des Verzehrs von täglich dreimal 250 mg Steviosid auf den Blutdruck erforscht. Der systolische und der diastolische Wert sanken während dieser Zeit von durchschnittlich 166/102 auf 153/90, ohne Einfluss auf die männliche Potenz .
Auch der Hinweis auf eine mögliche kontrazeptive Wirkung, von der gelegentlich noch immer die Rede ist, trifft nachweislich nicht zu. Nach Kienle berichteten die Wissenschaftler Planas und Kuc in einer wissenschaftlichen Studie, die 1968 im Wissenschaftsmagazin »Science« veröffentlicht wurde, von einem deutlichen Rückgang der Fruchtbarkeit bei Versuchsratten, die einen wässrigen Auszug aus gekochten Steviablättern erhielten. Doch diese Ergebnisse fanden in der Folgezeit keine Bestätigung. Einer der Verfasser, Prof. Kuc, gab später an, dass die Ergebnisse nicht wiederholt werden konnten.
Dennoch wird der warnende Hinweis auf eine kontrazeptive Wirkung immer wieder offensichtlich ungeprüft übernommen. Sogar in der 2. Auflage des anerkannten vierbändigen Werkes von Mansfeld, dem »Verzeichnis landwirtschaftlicher und gärtnerischer Kulturpflanzen«, ist diese Fehlinformation noch enthalten. Derzeit sind keine Studien bekannt, die Gesundheitsgefahren bei der bestimmungsgemäßen Nutzung von Steviosid zum Süßen nachweisen konnten.
Der ADI-Wert
Beim ADI-Wert handelt es sich um eine Bezugsgröße, die angibt, wie viel eines bestimmten Stoffes ein Mensch lebenslang täglich essen kann, ohne mit gesundheitlichen Problemen rechnen zu müssen. Die Abkürzung ADI bedeutet »acceptable daily intake«. Der Wert wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (mg/kg*d) angegeben.
Grundlage für die Ermittlung des ADI sind Tierversuche . Hierbei wird der zu testende Zusatzstoff in Testreihen in unterschiedlicher Dosierung verabreicht und gemessen, bis zu welcher Verzehrmenge keine gesundheitsschädigenden Effekte auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Verdauungs-, Stoffwechsel- und Ausscheidungswerte der Versuchstiere denen des Menschen entsprechen. Der dabei ermittelte sogenannte No-observed-effect-Level (NOEL-Wert) wird mit einem Sicherheitsfaktor von 10multipliziert auf den Menschen übertragen. Ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor von 10 soll dafür sorgen, dass auch nicht gesunde, nicht optimal ernährte oder besonders empfindliche Menschen keine Schäden durch die untersuchten Stoffe erleiden. Das so berechnete Ergebnis ist dann der ADI-Wert. Letztendlich kann von einem Sicherheitsfaktor der Größe 100 ausgegangen werden.
Wegen des hohen Sicherheitsfaktors wird der ADI-Wert nicht als Grenzwert angesehen. Wird er einmal innerhalb des Sicherheitsbereiches maßvoll überschritten, besteht auch weiterhin keine Gefahr. Allerdings soll seine dauerhafte Überschreitung vermieden werden.
Es gibt zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe, denen kein ADI-Wert zugeteilt ist. Das ist
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