Streitfaelle außergerichtlich loesen
großen Wert auf eine präzise und unmissverständliche, detailreiche Formulierung legen, um sicherzustellen, nicht an dieser Stelle den erarbeiteten Vorteil zu verlieren. Mediationsabschlussvereinbarungen ( Mediationsvergleiche ) können deshalb mitunter sehr umfangreich und die Ausgestaltung schwierig sein. Es ist nicht ungewöhnlich, dass erst durch die detaillierte Ausformulierung der Lösung Probleme auftauchen, die bis dahin unentdeckt geblieben sind. Nicht selten treten hier auch Missverständnisse auf, die vorher nicht erkannt wurden. Es bedarf dann von neuem einer Verhandlung zwischen den Parteien nach dem bereits dargestellten Muster, um auch diese Hindernisse überwinden zu können.
Es ist dazu zu raten, diese Verhandlungen und die Fixierung der erarbeiteten Lösung so zügig wie möglich vorzunehmen. Allzu lange Pausen zwischen der Lösungsfindung und deren Ausgestaltung haben schon dazu geführt, dass die Parteien die gefundene Lösung doch wieder in Frage stellen. Oder es passieren unerwartete Ereignisse, die dem Konflikt eine neue Wendung geben.
Zugleich sind diese erneuten „ Verhandlungen nach der Verhandlung “ aber auch eine Chance für die Parteien, neue Werte zu schöpfen, an die bisher niemand dachte. Auch ist in der Regel zu diesem Zeitpunkt die Kompromissbereitschaft größer, denn die Parteien haben den eigentlichen Vergleich ja schon beschlossen, es geht nur noch um Details.
Die Rolle des Mediators in dieser Phase hängt vor allem vom Willen der Parteien ab. Nicht selten werden diese den Wunsch äußern, dass der Mediator bei der Formulierung des Vergleichs sowohl unterstützend als auch beratend tätig wird oder gar die Vereinbarung zwischen den Parteien aufsetzt. Dies kann der Mediator allerdings nur dann, wenn er dies nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz darf, wie beispielsweise als Rechtsanwalt oder Notar.
Beispiel eines Mediationsvergleichs:
Die Beteiligten
----
----
und
----
----
Wir haben drei gemeinsame Kinder, nämlich
A, geboren am 03.03.1998
B, geboren am 22.07.2001 und
C, geboren am 01.03.2006.
Wir haben im Rahmen einer Mediation die unten stehende Vereinbarung getroffen. Es war uns dabei insbesondere wichtig, die Interessen unserer gemeinsamen Kinder zu berücksichtigen. Auch unsere Interessen haben wir sorgfältig abgewogen.
Wir sind beide anwaltlich beraten und haben vor Abschluss dieser Vereinbarung mit unseren Rechtsanwälten ausführlich über den Inhalt gesprochen.
1. Kindesunterhalt
Die Kinder sollen weiter in der privaten Krankenversicherung von Herrn K. bleiben. Dieser wird die Beiträge weiter bezahlen. Herr K. übernimmt ferner die Hortkosten sowie die Kosten der Kindertagesstätte.
Der Kindesunterhalt soll nach Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden.
2. Verteilung des Familieneinkommens
Wir sind beide berufstätig. Frau J. wird ihre derzeitige Halbtagstätigkeit auf eine vollschichtige Tätigkeit ausdehnen. Wir haben den derzeitigen Unterhaltsanspruch von J. mit 1.000,00 Euro ermittelt. Dieser Unterhaltsanspruch soll durch eine einmalige Zahlung abgefunden werden.
3. Zugewinnausgleich
Wir haben ferner den Zugewinnausgleichsanspruch von J. mit 30.000,00 Euro ermittelt.
4. Vermögensauseinandersetzung
Wir haben ein gemeinsames Wohnhaus. Wir sind übereingekommen, dass J. mit den Kindern in dem Haus leben wird, bis das jüngste Kind seine Schulausbildung beendet hat. Die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen für dieses Hausanwesen wird in Zukunft J. zahlen. Nach Abschluss der Schulausbildung des jüngsten Kindes ist J. verpflichtet, das Wohnhaus zu verlassen. Das Wohnhaus wird dann veräußert werden.
Der Überschuss wird nach Zahlung der eventuell dann noch bestehenden Verbindlichkeiten zwischen den Eheleuten hälftig geteilt.
Die Wohnungen sollen auch nicht zu weit auseinander liegen, damit die Besuche optimal gestaltet werden können.
5. Hausratsteilung
Der Hausrat wird im Wesentlichen im Familienwohnheim verbleiben. K. wird lediglich folgende Gegenstände mitnehmen:
Musikanlage
DVD-Player
Schlagzeug
Auto
Ort, Datum, Unterschriften
3. Vollstreckbarkeit eines Mediationsvergleichs
Die Vollstreckung des Mediationsvergleichs bedeutet, dass der Inhalt der Vereinbarung für den Fall, dass sich ein Beteiligter nicht an die getroffene Abmachung hält, mit staatlichen Zwangsmitteln (z. B. dem Gerichtsvollzieher) durchgesetzt werden kann. In Deutschland gilt jedoch – stark vereinfacht gesagt – der Grundsatz, dass nur
Weitere Kostenlose Bücher