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Streitfaelle außergerichtlich loesen

Streitfaelle außergerichtlich loesen

Titel: Streitfaelle außergerichtlich loesen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Depré
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wirklich neu waren, führte das Projekt zu einer Wiederentdeckung der Streitschlichtung. In den USA wurde im Rahmen zahlreicher anerkennenswerter Forschungsprojekte belegt, dass die Befolgung der vorgenannten Thesen zu besseren Verhandlungsergebnissen führt. In der Folge wurde die Verhandlungslehre eine ernst zu nehmende Wissenschaft und kam in Mode.
    Moderne Bedeutung der Streitschlichtung
    Wie bei der Mediation wurde auch die Streitschlichtung zunächst vor allem dort praktiziert, wo die Probleme zwischen den Parteien oft tiefer liegen, als es der aktuelle Streit sichtbar werden lässt, beispielsweise in familien- oder nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Die Streitschlichtung wird jedoch immer mehr in einer Vielzahl unterschiedlichster Fälle eingesetzt, in populärer Art und Weise beispielsweise im Rahmen des umstrittenen Bahnprojekts „Stuttgart 21“.
    Streitschlichtung in den USA
    In den USA hat sich, bedingt durch das dort vorherrschende (kostenintensive) Rechtssystem, die außergerichtliche Form der Streitbeilegung schnell etabliert und auch in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten Einzug gefunden. Diese Verfahrensart der außergerichtlichen Streitbeilegung wird in den USA unter der Abkürzung ADR ( Alternative Dispute Resolution ) zusammengefasst. Im Rahmen der amerikanischen ADR ist zwischen der sogenannten „ Unassisted Negotiation “, bei der die Parteien ohne die Unterstützung eines neutralen Dritten verhandeln, und der sogenannten „ Assisted Negotiation “ mit Unterstützung eines Dritten zu unterscheiden. Der Bereich der „ Assisted Negotiation “ kann wiederum unterteilt werden in die Bereiche der „ Fascilitation “, „ Arbitration “ und „ Mediation “. Bei einer Fascilitation agiert ein Dritter als neutrale Vermittlungsperson. Ihm obliegt die Leitung des Verfahrens. Er wird allerdings in keiner Weise zum Inhalt des Streits Stellung nehmen oder beeinflussend auf das Verfahren bzw. die Parteien des Streits einwirken. Er fungiert quasi als „Moderator“ der Verhandlungen. Im Rahmen der Arbitration wird ein neutraler Schiedsrichter eingeschaltet, der eine eigene Entscheidung auf der Grundlage der Schilderungen der Parteien treffen wird. Soll diese Entscheidung von vorneherein für die Parteien des Streits bindend und damit endgültig sein, spricht man von einer „ Binding Arbitration “. Beim Gegenstück, der „ Nonbinding Arbitration “, können die Parteien des Streits die Entscheidung des Schiedsrichters akzeptieren, müssen es aber nicht. Das Verfahren der Mediation schließlich entspricht weitgehend auch dem deutschen Verständnis der Mediation.
    Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
    Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern zum 01.01.2000 die Möglichkeit gegeben, die Zulässigkeit einer Klage davon abhängig zu machen, dass die Parteien in gewissen Streitsachen zuvor vor einer (gerichtlichen) Gütestelle oder einer anerkannten (nichtgerichtlichen) Gütestelle versucht haben, den Streit einvernehmlich zu lösen. Scheitert der Versuch, wird den Parteien eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt, die die Möglichkeit der Durchführung eines Rechtsstreits vor Gericht eröffnet.
    Diese Idee ist im Grunde nicht neu. Bereits mit Verordnung über das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 13.02.1924 hatte der Gesetzgeber ein obligatorisches Schlichtungsverfahren (Güteverfahren) vor dem Amtsrichter eingeführt. Hintergrund der damaligen Einführung dieses obligatorischen Verfahrens war die Weltwirtschaftskrise. Auch damals sollte durch die Einführung dieses Verfahrens eine Entlastung der Gerichte herbeigeführt werden. Alltagskonflikte und insbesondere Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen (damals gab es noch keine speziellen Arbeitsgerichte) sollten schnell und kostengünstig erledigt werden. Die streitenden Parteien sollten nach dem Willen des Gesetzgebers gleichwohl nicht gezwungen werden, die Angelegenheit vor einem Amtsrichter zu verhandeln. Schon zum damaligen Zeitpunkt gab es eine Vielzahl von Gütestellen, die durch Gemeinden oder gemeinnützige Verbände eingerichtet worden waren. Auch diese Stellen sollten befugt sein, im Sinne der Verordnung als Gütestelle mit den damit verbundenen Sonderrechten zu fungieren. Allerdings galt es den Missbrauch dieser Freiheit zu unterbinden, sodass die außerhalb des Amtsgerichts tätige Gütestelle von der Landesjustizverwaltung errichtet oder anerkannt sein musste.
    Das „neue“ Gesetz aus dem

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