Streitfaelle außergerichtlich loesen
Antrag bei einer Gütestelle oder anerkannten Gütestelle gestellt wird. Dem potenziellen Kläger entstehen also in zeitlicher Hinsicht keine Nachteile, wenn er sich auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens einlässt.
Die freiwillige Streitschlichtung wird auch in Zukunft, vor allem im wirtschaftsrechtlichen Bereich, deutlich an Bedeutung gewinnen, denn das Verfahren ist in vielen Fällen zeitlich und kostenmäßig günstiger als die Durchführung eines klassischen Verfahrens vor staatlichen Gerichten.
Gleichzeitig ist das Verfahren für die Parteien nicht nachteilig, da sie auf dem Weg der freiwilligen Streitschlichtung, wie über das Gerichtsverfahren auch, einen vollstreckungsfähigen Titel erhalten und dadurch eine endgültige Lösung des Problems erreichen. Den Parteien droht keine nochmalige Überprüfung des titulierten Anspruchs durch weitere Instanzen, was bei Gerichtsverfahren alltäglich ist und mitunter Jahre in Anspruch nehmen kann.
1. Grundsatz und Vorteile
In diesem Kapitel wird die Schiedsgerichtsbarkeit behandelt, die wohl die ursprünglichste Form der Gerichtsbarkeit ist. Schon in ältesten Zeiten waren Schiedsgerichte bekannt; sie prägten zunächst auch das Rechtswesen im Altertum. Auch heute hat der Staat an der Regelung bürgerlich-rechtlicher Beziehungen kein grundsätzliches Interesse. Warum sollten die Beteiligten nicht nur ihre Beziehungen durch Rechtsgeschäfte regeln, sondern im Streitfall auch durch private Schiedsgerichte und Schiedsrichter ordnen dürfen? Aufgabe des Staates ist ausschließlich, dafür zu sorgen, dass jedem die Möglichkeit gegeben ist, sein Recht verfolgen und durchsetzen zu können. Deshalb gewährt der Staat dem Rechtsuchenden Hilfe durch seine Zivilgerichte. Wollen aber die Beteiligten diese Hilfe nicht beanspruchen und ihren Konflikt in anderer Weise lösen, wird das ebenfalls akzeptiert.
Das Schiedsgerichtsverfahren, abgekürzt auch oft Schiedsverfahren genannt, ist ein selbstständiges Verfahren und kein Teil eines staatlichen Zivilprozesses. Es ist die Ausübung privater Gerichtsbarkeit, die der staatlichen Gerichtsbarkeit als Rechtsschutzmöglichkeit gleichgestellt ist. Bewusst verzichten die Parteien durch Vereinbarung auf das Angebot zur Konfliktlösung durch staatliche Gerichte.
Die Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens bedeutet allerdings keinen vollkommenen Verzicht auf den staatlichen Rechtsschutz. Die Zivilprozessordnung (ZPO) enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens auch vor einem Schiedsgericht, insbesondere die Beachtung der Gleichbehandlung der Parteien, die jederzeitige Gewährung des rechtlichen Gehörs, die Vertretung durch Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte sowie die richtige Besetzung des Schiedsgerichts mit Schiedsrichtern. Vor allem aber kann ein mit „groben Mängeln“ behafteter Schiedsspruch von staatlichen Gerichten auch wieder aufgehoben werden.
Auch die Vollstreckung von Schiedssprüchen und Vergleichen unterliegt wieder den staatlichen Regeln. Es wäre undenkbar, die Zwangsvollstreckung aus einem Schiedsspruch, die weitgehend in grundlegende Rechte von Menschen und Unternehmen eingreift, nach anderen Grundsätzen oder in anderer Form vornehmen zu lassen als diejenige einer staatlichen Entscheidung. Der Staat muss deshalb prüfen, ob wirklich eine ordnungsgemäße, unparteiische Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren vorliegt und ob der einer privaten Regelung gesteckte Rahmen nicht verlassen ist. Dazu hat der Gesetzgeber Spielregeln in Form von Rechtsvorschriften aufgestellt.
2. Notwendigkeit und Nutzen von Schiedsgerichten
2.1 Das Verfahren vor den Schiedsgerichten
2.2 Inhalt von Schiedsvereinbarungen
Warum ist es notwendig, neben der Mediation und dem Schlichtungsverfahren noch ein Schiedsgerichtsverfahren zu installieren? Historisch betrachtet gibt es das Schiedsgerichtsverfahren als Institution schon sehr lange, das Schlichtungsverfahren und die Mediation für den Bereich der zivilrechtlichen Streitigkeiten kennt man erst seit geraumer Zeit. Die Schiedsgerichtsbarkeit hat sich vor allem im Bereich der Ökonomie entwickelt. In der Regel sind es Fälle von großer Bedeutung mit oft komplexen Sachverhalten und höheren Streitwerten, die in dieser Form der privaten Gerichtsbarkeit entschieden werden. Ein Schwerpunkt liegt zudem im Bereich von Konflikten mit internationalem Bezug.
Immer wieder aufgeführt werden folgende Vorteile der
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