Streitfaelle außergerichtlich loesen
als auch im internationalen Bereich. „Ständiges Schiedsgericht“ bedeutet allerdings nicht, dass die Schiedsrichter bereits feststehen. Regelmäßig besteht auch bei institutionellen Schiedsgerichten für die Parteien die Möglichkeit, Schiedsrichter aus einer Liste oder auch frei auszuwählen. Die Schiedsgerichtsorganisation stellt regelmäßig eine Verfahrensordnung zur Verfügung, die insbesondere Vorschriften über die Bildung des Schiedsgerichts, das Verfahren vor dem Schiedsgericht und den Erlass des Schiedsspruchs enthält. Darüber hinaus wird in mehr oder weniger großem Umfang auch die administrative Tätigkeit zur Abwicklung des Schiedsgerichtsverfahrens von der Organisation geleistet.
Die Parteien sind an ihre Vereinbarungen über die Konfliktlösung gebunden. Die Schiedsordnung eines institutionellen Schiedsgerichts ist dann verbindlich. Die Bindung an die Verfahrensordnung reicht so weit, wie die Parteien über das Verfahren verfügen können. Bestehen zwingende gesetzliche Vorschriften, können diese nicht durch eine Verfahrensordnung abgeändert werden.
2.2 Inhalt von Schiedsvereinbarungen
Mindestanforderungen an eine Schiedsvereinbarung sind die Bestellung des Schiedsgerichts und von Schiedsrichtern, die Qualifikation der Schiedsrichter sowie ihre Befugnisse und die Durchführung des Verfahrens.
Die ZPO verlangt zunächst die Einigung darüber, dass ein Rechtsstreit durch ein Schiedsgericht, bestehend aus einem oder mehreren Schiedsrichtern, entschieden werden soll. Die Streitigkeit, die von der Schiedsvereinbarung umfasst werden soll, muss aus einem bestimmten Rechtsverhältnis, entweder vertraglicher oder auch nicht vertraglicher Art, stammen und in der Schiedsvereinbarung ausdrücklich bezeichnet sein.
Die folgenden Punkte sollten idealerweise in einer Schiedsvereinbarung durch die Vertragsparteien geregelt sein:
Umfang der Schiedsvereinbarung
Benennung der Gegenstände und Ansprüche, die in der Schiedsvereinbarung geregelt werden sollen. Meist werden es alle Rechtsstreitigkeiten sein, die sich aus einem Vertrag ergeben können. Darüber hinaus kann auch die Zulässigkeit der Aufrechnung oder von Widerklagen sowie Zurückbehaltungsrechten geregelt werden. Häufig werden Bagatellstreitigkeiten von der Schiedsvereinbarung ausgenommen, um eine möglicherweise hohe Kostenbelastung zu vermeiden, die nicht in Relation zu dem Streitwert steht.
Besetzung des Schiedsgerichts
Üblich sind Entscheidungen durch einen Einzelschiedsrichter oder durch ein kollegiales Schiedsgericht, meist besetzt mit drei Schiedsrichtern. Ein Einzelschiedsrichter ist sicherlich kostengünstiger, möglicherweise wird aber ein bestimmter Sachverstand verlangt, der es erforderlich erscheinen lässt, dass beispielsweise juristische und technische Kenntnisse gebündelt werden. Sinnvollerweise wird generell bestimmt, ob der Schiedsrichter eine bestimmte Qualifikation, zum Beispiel die Befähigung zum Richteramt, Zulassung als Rechtsanwalt, eine Sachverständigenbestellung für ein bestimmtes Sachgebiet oder die Beherrschung einer bestimmten Sprache, haben soll.
Bestellung des Schiedsgerichts
Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung, wie der oder die Schiedsrichter bestellt werden. Entweder müssen sich die Parteien schon zum Zeitpunkt der Schiedsvereinbarung oder für den Fall, dass eine Partei ein Schiedsgerichtsverfahren beantragt, auf eine oder mehrere Personen einigen, oder die Auswahl wird einer bestimmten Person, meistens dem Inhaber eines bestimmten Amtes, überlassen. Oft ist es der Präsident einer Industrie- und Handelskammer oder eines Gerichts, der die Bestellung eines Schiedsrichters übernehmen soll. Der Auswahl der Schiedsrichter ist große Aufmerksamkeit zu schenken; das Schiedsgerichtsverfahren könnte möglicherweise in diesem Stadium schon wegen Unstimmigkeiten oder unterschiedlicher Auffassungen aus formalen Gründen scheitern. Auch der Umstand, dass ein bestimmter Schiedsrichter nicht zur Verfügung stehen kann oder will, sollte im Vorfeld abgeklärt werden.
Vergütung der Schiedsrichter
Fehlt eine Bestimmung über die Vergütung der Schiedsrichter, müsste auch hierüber eine weitere Vereinbarung der Parteien erfolgen. Um Diskussionen und möglicherweise Streit zu vermeiden, ist die Vergütung in der Schiedsvereinbarung detailliert festzulegen.
Staatlicher Rechtsordnungsrahmen
Deutsches Schiedsverfahrensrecht und damit die Regelungen der Zivilprozessordnung kommen zur Anwendung, wenn der
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