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Tagebücher der Henker von Paris

Tagebücher der Henker von Paris

Titel: Tagebücher der Henker von Paris Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Henri Sanson
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besserem Zustande befinde.
    Der Prozeß ging nur langsam vorwärts; das Parlament, das sich indirekt durch die Teilnahme, die Damiens für einige seiner Mitglieder kundgegeben hatte, verpflichtet fühlte, hielt es für eine Ehrensache, dies durch die umständlichste Untersuchung zu betätigen.
    Achtzehn Personen wurden arretiert und in den Prozeß wegen der Mitschuld an dem Verbrechen verwickelt. Aber die Untersuchungsrichter konnten machen, was sie wollten – trotz aller Prüfung verschwand das vermutete Komplott immer wieder und die vermeintlichen Mitschuldigen wurden für unschuldig befunden.
    Am Sonnabend, dem 26. März, versammelte sich die große Kammer. Die Prinzen von Geblüt, die Herzöge und Pairs, die Präsidenten, Räte und Requêtenminister waren auf ihren Sitzen.
    Als Damiens auf die Anklagebank gesetzt worden, war er weit davon entfernt, sich bestürzt zu zeigen; er schien eine besondere Geistesgegenwart aus der Wichtigkeit, die seine Person gewonnen hatte, zu schöpfen.
    Aus der Untersuchung, die ihm mitgeteilt worden war, hatte der Generalprokurator seine Schlüsse gezogen und sie versiegelt auf dem Bureau des Gerichtshofes niedergelegt.
    Nachdem einige neue Fragen an den Angeklagten gerichtet worden waren, ermahnte ihn Herr Pasquier, seine Mitschuldigen zu nennen.
    »Das Geständnis Eurer Mitschuldigen«, sagte er zu ihm, »ist die einzige Sühne, die Ihr Gott und den Menschen geben könnt; Ihr seid sie der Ruhe des Staates und der guten Untertanen Seiner Majestät schuldig. Ihr seid sie der Rettung Eurer Seele schuldig, wenn Ihr eine solche zu haben glaubt.«
    Damiens antwortete ihm:
    »Sie haben gut sprechen, Herr Pasquier, aber so wahr wie ich jenes Kruzifix vor mir habe, habe ich Ihnen nichts zu gestehen.«
    Man öffnete und verlas nun den Bericht des Generalprokurators; er beantragte, daß Damiens zur Strafe der Königsmörder und vorhergehender Tortur verurteilt würde.
    Um sieben Uhr abends erließ der Gerichtshof sein Urteil, wie folgt:
    »Der Gerichtshof erklärt Robert François Damiens schuldig und überführt des Verbrechens der Majestätsbeleidigung für den schändlichen und verabscheuungswürdigen, an der Person des Königs begangenen Vatermord und verurteilt dafür genannten Damiens, Buße zu tun vor der Hauptpforte der Kirche von Paris, wohin er geführt werden soll in einem Karren, nackt bis auf das Hemde, eine brennende Wachskerze von zwei Pfund Schwere in der Hand; und dort soll er auf den Knien sagen und erklären, daß er schändlicher- und verräterischerweise den besagten schändlichen und verabscheuungswürdigen Vatermord begangen und den König durch einen Messerstich in die rechte Seite verwundet hat, was er bereut und wofür er Gott, den König und die Gerechtigkeit um Verzeihung bittet; wenn dies geschehen, soll er in besagtem Karren auf den Grèveplatz geführt und auf einem Schafott, das dort aufgerichtet sein wird, an Brust, Armen, Schenkeln und Waden mit glühenden Zangen gerissen werden; seine rechte Hand, das Messer, mit dem er den besagten Mord begangen hat, haltend, soll an Schwefelfeuer verbrannt werden; und in die Stellen, an denen er mit Zangen gerissen, soll geschmolzenes Blei, siedendes Öl und brennendes Pechharz, Wachs und geschmolzener Schwefel zusammen gegossen und darauf sein Körper von vier Pferden auseinandergerissen, Glieder und Rumpf dem Feuer übergeben, zu Asche verbrannt und letztere in alle Winde geworfen werden. Wir erklären seine Güter, bewegliche und unbewegliche, wo sie auch seien, zu Nutzen des Königs konfisziert. Befehlen, daß vor besagter Hinrichtung besagter Damiens auf die gewöhnliche und außergewöhnliche Folter gebracht werde, damit er seine Mitschuldigen bekenne. Befehlen, daß das Haus, in dem er geboren, niedergerissen werde, ohne daß jemals in Zukunft auf demselben Grunde ein anderes Gebäude errichtet werden dürfe. Erklären wohl und gültig als
in contumaciam
verurteilt einen gewissen Unbekannten, fünfunddreißig bis vierzig Jahre alt, fünf Fuß und etwas darüber hoch, die Haare in einem Beutel tragend, bekleidet mit einem braunen, ziemlich abgenutzten Rocke und einem flachen Hute auf dem Kopfe.
    So geschehen im Parlament vor versammelter großer Kammer, am 26. März 1757.
    Richard.«
    Dieses Urteil, das so genau die Einzelheiten der Hinrichtung bestimmte, deren Erwähnung allein schon hinreicht, den Leser mit unwiderstehlichem Schreck zu erfüllen, hatte nicht entschieden, welcher Art die bei Damiens anzuwendende

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