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Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Titel: Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walhalla-Fachredaktion
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Spende auszunehmen. Im Falle des eigenen Bedarfs nach einem Spendeorgan haben die gemeldeten Spender keinen Anspruch auf eine bevorzugte Behandlung. Auch hier wird nach Dringlichkeit entschieden.
    Praxis-Tipp:
    Wenn Sie nicht abwarten wollen, in Sachen Organspende von Ihrer Krankenkasse oder -versicherung angeschrieben zu werden, können Sie einen Ausweisvordruck unter www.organspende- info.de anfordern oder direkt ausdrucken. Ausweise sind auch in vielen Apotheken oder Arztpraxen und demnächst auch Bürger- oder Passämtern zu haben.
    Sonderfall Lebendspende
    Das Transplantationsgesetz erlaubt jetzt die Organspende (z. B. eine der beiden Nieren) unter Lebenden, allerdings nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades oder sehr nahestehenden Personen wie Eltern und Geschwister, Ehepartner oder Verlobten.
    Bei Lebendspenden sieht die Neuregelung außerdem eine verbesserte soziale Absicherung des Spenders vor. Unter anderem sollen Lebendspender von Organen und Geweben einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung, ein höheres Krankengeld entsprechend dem tatsächlichen Verdienstausfall und einen Anspruch auf medizinische Behandlung, Rehabilitation und Fahrtkosten bekommen. Zuständig für die Leistungen ist die Krankenkasse des Organempfängers. Nur bei Folgeerkrankungen, die in einem zeitlichen Abstand zur Spende eintreten, soll laut dem geänderten Gesetzentwurf die Krankenkasse des Spenders für die Behandlung zuständig sein.
    Damit hat sich dann wohl auch weitgehend die Haftung der Unfallversicherung erübrigt, wie das Bundessozialgericht zuletzt noch angenommen hatte. Das hatte nämlich in einem Grundsatzurteil Folgendes festgehalten: Erleidet ein Spender bei der Organentnahme einen Gesundheitsschaden, der über den mit der Operation verbundenen Eingriff in den Körper hinausgeht, besteht Anspruch auf eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 13.05.2012, Az. B 2 U 16/11).
    Was auf die Angehörigen zukommt
    Eine Organspende bedeutet einen erheblichen Eingriff in den Körper. Dessen sollten sich Angehörige bewusst sein, wenn sie sich von dem geliebten Menschen verabschieden wollen. Spuren der Operation wie Operationsnarben werden daher auf jeden Fall zu sehen sein, außerdem macht die Prozedur einen vertraulichen Abschied beinahe unmöglich. Angehörige des Organempfängers werden in Deutschland keine Möglichkeit haben, von der Identität des Lebensretters zu erfahren. Das Spenden erfolgt anonym.
    Wichtig: Es gibt Unterschiede zwischen einer Organ- und Gewebespende. Bei einer Gewebespende können Teile des Körpers, z. B. Knochenmehl, als Bestandteil von Arzneimitteln auf den Markt kommen. Es empfiehlt sich für Spender, die dies nicht wollen, daher eine genaue Nennung der potentiellen Spendeorgane auf dem Ausweis.

4. Ärztebewertungsportal: Welcher Arzt passt zu mir?
    Diese Frage beschäftigt täglich viele. Bei welchem Arzt fühle ich mich mit meinen Beschwerden am besten aufgehoben? Zumindest für Patienten der drei großen Krankenkassen AOK, Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK) gibt es seit Mai 2011 eine große Entscheidungshilfe. Mit Unterstützung der Bertelsmann- Stiftung wurde das Portal www.weisse-liste.de zu einem Bewertungsportal für Haus- und Fachärzte aufgebaut. Im Februar 2012 folgte dann eine Erweiterung auch auf Zahnärzte. Bis Ende 2012 soll auf diesem Weg jeder zehnte in Deutschland niedergelassene Haus- und Facharzt erfasst sein.
    Wer sich informieren möchte oder eine Bewertung abgeben will, sollte allerdings etwas Geduld besitzen. Bei der Registrierung muss ein rund 40-seitiger Fragebogen ausgefüllt werden. Der Vorgang nimmt also einige Zeit in Anspruch. Weiter werden zur Registrierung die Daten der Versichertenkarte benötigt. Mancher Patient mag hier Angst vor der Verwendung seiner Daten haben. Hier beruhigen die Krankenkassen. Die Bewertung selbst erfolgt demnach anonym.
    Wem dieser Aufwand zu groß ist, bietet sich im Internet noch eine ganze Reihe von Ärztebewertungsportalen. Doch Vorsicht ist geboten. Ohne wirkliche Identitätsüberprüfung kann nicht festgestellt werden, wer die Bewertungen im Einzelfall verfasst hat. Manipulationen sind damit nicht ausgeschlossen. Auch sollten sich Patienten hüten, ihrem Unmut auf solchen Portalen zu freien Lauf zu lassen. Eine Anzeige wegen Verleumdung droht schnell.
    Die Reaktion der Ärzte auf die Transparenzoffensive der Krankenkasse folgte unverzüglich. Sie planen in Kürze ein

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