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Tod in Blau

Tod in Blau

Titel: Tod in Blau Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Susanne Goga
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Kriminaloberkommissar Ernst Gennat in der Tür.
    »Guten Appetit, Herr
     Wechsler.« Er war dick, unglaublich dick, doch hinter den Hängebacken
     und den kleinen Äuglein verbarg sich ein ungeheuer scharfer Verstand.
    Leo stellte rasch den Teller
     ab und begrüßte seinen Vorgesetzten, der ihn nach nebenan führte
     und ihm einen Platz anbot. Gennats Büro war im ganzen Präsidium
     berühmt - nicht nur, weil es mit einem Sofa und zwei Plüschsesseln
     ausgestattet war, sondern auch wegen der Fotos von Mördern und Mörderinnen,
     die die Wände zierten. Am Sofa lehnte eine Axt, die an einen längst
     gelösten Mordfall erinnerte. Leo kam sich hier immer vor wie in einem
     Kriminalmuseum.
    »Was kann ich für
     Sie tun? Mal wieder Ärger mit denen da oben?«, fragte Gennat
     augenzwinkernd, da Leo gelegentlich aufbrausend reagierte und mehr als
     einmal mit seinen Vorgesetzten aneinandergeraten war.
    »Ja und nein,
     eigentlich geht es nur um von Malchow«, sagte Leo und berichtete,
     was dieser ihm über Bruno Schneider erzählt hatte.
    Gennat wiegte den Kopf.
     »Schwierige Lage, Herr Kollege, da können Sie nicht viel machen
     außer abwarten. Ihnen ist wohl klar, dass Sie sich in Teufels Küche
     begeben, wenn Sie Ihrer Schwester davon erzählen.«
    Leo nickte. »Gewiss.
     Ich werde schweigen, auch wenn es mir schwerfällt. Sie sollten nur
     Bescheid wissen, falls von Malchow die Geschichte verbreitet. Ich dulde
     nicht, dass hier im Präsidium über meine Schwester geklatscht
     wird.«
    Gennat lächelte
     beschwichtigend. »Keine Sorge, Wechsler, dazu wird es nicht kommen.«
     Er überlegte. »Und noch eins. Ich werde mich einmal in Ruhe mit
     dem Leiter der Inspektion D unterhalten und ihm sagen, dass wir ihm Herrn
     von Malchow gern noch länger zur Verfügung stellen.«
    *
    Robert Walther zog den Schal
     enger um den Hals und duckte sich, um dem eisigen Wind weniger Angriffsfläche
     zu bieten. An einer Hauswand hockte ein sogenannter Schüttler, ein
     ehemaliger Soldat, der einen Nervenzusammenbruch erlitten hatte und nun
     zuckend und zitternd um Almosen bettelte. Er trug noch immer seine
     zerlumpte Uniform, vielleicht um größeres Mitleid zu wecken.
     Berlin war voll von solchen armen Schweinen, die es besonders schwer
     hatten, weil sie nicht mit fehlenden Gliedmaßen oder beeindruckenden
     Narben aufwarten konnten. Robert warf einen Schein in den hingestreckten
     Hut und ging weiter, wobei er suchend die Schilder neben den Hauseingängen
     musterte. Schließlich hatte er die Kanzlei gefunden.
    Rechtsanwalt Dr. Holderer bot
     Walther einen Stuhl an. »Was kann ich für Sie tun?«
    »Sie kennen sich mit
     Familiensachen aus?«
    »Familienrecht ist mein
     Fachgebiet, Herr Kriminalsekretär. «
    »Gut. Ich möchte
     wissen, unter welchen Umständen man in Deutschland ein Kind
     adoptieren kann.«
    »Das ist eine sehr
     allgemeine Frage. Vielleicht beschreiben Sie mir die Situation der
     fraglichen Partei ein wenig näher.«
    »Es handelt sich um ein
     kinderloses Ehepaar. Der Mann möchte keinen Nachwuchs, die Frau
     schon. Der Mann lehnt auch eine Adoption ab. Der Mann
     stirbt. Kann die Frau nun ein Kind annehmen?«
    Der Anwalt legte die
     Fingerspitzen zusammen und sah Walther lächelnd an. »Die
     rechtliche Lage ist ziemlich eindeutig. Ich zitiere: ›Das Bürgerliche
     Gesetzbuch kennt nur eine Art der Annahme an Kindesstatt, die sowohl von
     einem Manne als auch von einer Frau ausgehen kann.‹ Dies ist also
     grundsätzlich möglich. Eine weitere Bedingung besteht darin,
     dass die annehmende Person keine eigenen ehelichen Kinder haben darf. Auch
     dies wäre in Ihrem Fall gegeben.«
    »Existieren weitere
     Voraussetzungen?«
    »Ja. Im Grunde besagt
     § 1744, dass die annehmende Person das fünfzigste Lebensjahr
     vollendet haben muss.«
    »Unsere Frau ist
     deutlich jünger, Anfang dreißig, würde ich sagen«,
     warf Walther rasch ein.
    Der Anwalt hob die Hand.
     »Immer langsam, es gibt eine staatliche Befreiung von dieser
     Voraussetzung, das kann ich Ihnen gleich schriftlich mitgeben.« Er
     beugte sich vor und schaute Walther eindringlich an. »Nun aber das
     eigentlich Wichtige: Solange die annehmende Person verheiratet ist, benötigt
     sie die Zustimmung des Ehegatten. Ist sie verwitwet, kann sie allein
     entscheiden.«
    Walther klappte sein
     Notizbuch zu und stand auf. »Das war sehr hilfreich, Herr Dr.
     Holderer.«
    »War das schon alles?
     Sie haben mich neugierig gemacht«, meinte

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