Überwachtes Netz
schützt, als eines, das nach Erreichen der Unabhängigkeit verabschiedet wurde!) Der IT Act setzt daher die Schranke für das Abhören hinab. Da die meiste Kommunikation digital ist, Mobilfunk-Telefonate inbegriffen, ist unklar, in welchen Fällen der Telegraph Act angewandt wird und in welchen der IT Act.
Abgesehen von diesen beiden Bestimmungen, die das Abhören betreffen (ohne Berücksichtigung spezieller Antiterrorgesetze), gibt es viele Gesetze, die gespeicherte Metadaten behandeln, und sie alle haben weitaus niedrigere Anforderungen. Laut der Strafprozessordnung benötigt man keinen Gerichtsbeschluss, es sei denn, der Gegenstand ist eine »Post- oder Telefonbehörde« – in der Regel werden Email-Anbieter und soziale Netzwerke nicht als solche betrachtet.
Unbefugter Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nicht per se strafbar. Das ist der Grund dafür, dass der Privatdetektiv, der sich Zugriff auf die Anrufprotokolle von Arun Jaitley, einem Führer der Bharatiya Janata Partei, verschafft hat, unter Vorwand des Betruges angeklagt wurde und nicht wegen Eindringens in die Privatsphäre. Es gibt zwar eine Bestimmung im Telegraph Act zur Bestrafung unbefugten Abhörens, diese beinhaltet jedoch wesentlich geringere Strafen – bis zu drei Jahren Haft – als diejenige, die einen Bürger trifft, der einer Behörde, die abhören, überwachen oder entschlüsseln will, die Mithilfe verweigert – bis zu sieben Jahre Haft gibt es dann laut Abschnitt 69 des IT Acts. Ja, sieben Jahre Haft.
Um die Lächerlichkeit der harten Sanktionen und sowie die Lächerlichkeit von Abschnitt 69 des IT Act ins rechte Licht zu rücken, betrachte man Folgendes: Ein Geheimdienstbeamter, der nationale Geheimnisse preisgibt, könnte für drei Jahre ins Gefängnis gehen; wenn man ein Dokument nicht aushändigen kann, bei dem man gesetzlich dazu verpflichtet ist, kann man laut indischem Strafgesetzbuch mit bis zu einem Monat Haft belangt werden. Weiterhin könnte ein Bürger, der einer Behörde verweigert, seine Daten zu entschlüsseln, einfach von seinem Recht Gebrauch machen, sich nicht selbst belasten zu müssen.
Aber wie schlecht der IT Act auch sein mag, die Regierung hat gesetzmäßig weitaus Schlimmeres getan. In den Lizenzen, welche die Telekommunikationsbehörde ISPs, Mobilfunkanbietern etc. ausstellt, finden sich Regelungen, die sie zwingen, auch ohne richterlichen Beschluss Zugriff auf alle Kommunikationsdaten und -inhalte zu gewähren. Das wird von den existierenden Abhörgesetzen nicht erlaubt. Die Lizenzen nötigen die Mobilfunkbetreiber auch, Verschlüsselung mit weniger als 40 Bit zu benutzen. (Da GSM Netzwerkverschlüsselung-Systeme wie A5/1, A5/2, und A5/3 feste Schlüssellängen von 64 Bit haben, benutzen die Anbieter scheinbar A5/0, das heißt, überhaupt keine Verschlüsselung. Das bedeutet, dass jeder – nicht nur die Regierung – Techniken zum Abfangen aus der Luft benutzen kann, um Anrufe mitzuhören.)
Laut Regeln, die von der Regierung erlassen wurden, sind Internetcafés – aber nicht Telefonzellen-Betreiber – verpflichtet, detaillierte Daten zu den Indentitätsnachweisen ihrer Kunden, zu deren Fotos und den Webseiten, die sie besucht haben, für mindestens ein Jahr zu speichern. Gemäß den Regeln, die als Indisches Datenschutzgesetzt (oh, welch’ Ironie!) erlassen wurden, müssen den Regierungsbehörden sensible persönliche Daten mitgeteilt werden, wenn sie »für die Verifizierung der Identität oder das Verhindern, Erkennen, Ermitteln, Verfolgen und Berstrafen von Vorfällen, eingeschlossen Cyber-Kriminalität« erforderlich sind.
In den Regelungen, die beschreiben, wann ein Internet-Intermediär für die Aktionen seiner Nutzer verantwortlich ist, gibt es eine Bestimmung mit ähnlicher Begründung, die von Internetfirmen verlangt, dass sie »befugten Regierungsbehörden Informationen und Unterstützung in Sachen investigativer, protektiver Cybersicherheits-Aktivitäten bieten«. (Inkohärente, vage und grammatikalisch falsche Sätze sind ein konsistenter Bestandteil von Gesetzen, die vom Kommunikations- und IT-Ministerium verfasst wurden; eine der Telekommunikationslizenzen besagt: »Der Lizenznehmer sollte Vorkehrungen zum Überwachen gleichzeitiger Anrufe der Sicherheitsbehörden treffen«, wobei sicherlich »zum gleichzeitigen Überwachen von Anrufen duch die Sicherheitsbehörden« gemeint war.)
Der Indische Obergerichtshof hat darauf hingewiesen: »Telefonüberwachung ist ein tiefer Eingriff in die
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