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Vergesst Auschwitz!: Der deutsche Erinnerungswahn und die Endlösung der Israel-Frage (German Edition)

Vergesst Auschwitz!: Der deutsche Erinnerungswahn und die Endlösung der Israel-Frage (German Edition)

Titel: Vergesst Auschwitz!: Der deutsche Erinnerungswahn und die Endlösung der Israel-Frage (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Henryk M. Broder
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Authentizität dieser Mail besitzen? Da ich mal ganz stark annehme, dass sie nicht einfach so auf Verleumdungen Dritter reinfallen, würde ich mich freuen, wenn Sie diesen nachliefern könnten, denn ich bin gerne dazu bereit, meine bisherige Meinung über Ken Jebsen zu überdenken. Andernfalls müsste ich wohl meine Meinung über Sie nochmal stark überdenken …
    Inwiefern können Sie sicher gehen, dass es sich bei dem Schreiber tatsächlich um Herrn Jebsen handelt und nicht etwa um einen verblendeten Irren, der nicht mehr alle Speichen im Rad hat?
    Welche Querverbindung gibt es zwischen Ihnen und der RBB Indendanz? Ihre Art von journalistischer A rbeit scheint mir doch sehr fraglich zu sein. Beantworten Sie doch einfach nur meine Frage, ob sie jemals mit Herrn Jebsen persönlich gesprochen haben?
    Sie sind einfach nur widerlich, Broder …
    Sie bestätigen wirklich JEDES jüdische Klischee perfekt! Da schreiben Sie sich mit Ken Jebsen, und oho – der nimmt ja kein Blatt vor den Mund, und nennt den Holocaust PR! – Moment mal! Haben Sie nicht in Ihrer, ja nennen wir es einfach mal Sendung, »Entweder Broder«, sich darüber aufgeregt, dass man den Holocaust immer so zelebrieren würde, anstatt doch lieber still zu gedenken??
    Und nun stimmt Ihnen Ken Jebsen, ein Nichtjude, zu, und Sie nutzen dies, um Ihn öffentlich zu schädigen, Ihm den Job wegzunehmen??!! Sagen Sie mal, gehts noch??!! Schämen Sie sich!!
    Aber wie ich schon zu Anfang sagte, damit bestätigen Sie die jüdischen Klischees perfekt. Denn dem Juden wurde seit hunderten von Jahren ja nachgesagt, dass er einen hinterlistigen, nur zu seinem Vorteil bedachten Charakter hat, und wenn man nicht aufpasst sticht er einem von hinten das Messer in den Rücken – genau DAS haben Sie mit Ihrer Rufschädigung nun bestätigt – bravo, Sie tun den netten und ehrlichen Juden damit sicherlich keinen Gefallen!!
    Aber Ken Jebsen war Ihnen von Anfang an ein Dorn im A uge, ich weiß … Eben weil er nicht Ihre bedingungslose Israel – und Amerikaliebe mitgespielt hat, sondern auch mal den Mut hatte, sich gegen diese beiden Verbrecherregime zu äußern.
    Die Terrorlüge 9/11 (JEDER weiß, wer wirklich dahinter steckte, auch Sie wissen das, da bin ich mir sicher;), Wikileaks, Israels geplanten Angriffskrieg gegen den Iran (endlich wa? Da geht Ihnen doch einer ab, oder?), alles Themen die er anders sah als Sie.
    Der hinterlistige Jude, der sich grad die Hände reibt und dabei grinst, so stell ich mir Sie gerade vor.
    Naja, aber danke nochmal für die Bestätigung eines uralten Klischees ;-)
    Und viel Spaß beim Rufmorden noch, mal gucken wer Ihr nächstes Opfer ist!

Abbildung 9
    I know it when I see it
    Über ein Jahr lang, von März 1963 bis Juni 1964, verhandelte das Oberste Gericht der USA, der Supreme Court, einen relativ belanglosen Fall: Jacobellis gegen den Bundesstaat Ohio. Der Kläger, Nico Jacobellis, war von einem Bezirksgericht wegen Verbreitung unzüchtiger Darstellungen zu einer Strafe von 2.500 Dollar verurteilt worden. Das Oberste Gericht des Staates Ohio hatte das Urteil bestätigt, woraufhin Jacobellis das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten anrief. Gegenstand des Verfahrens war ein Film, den der Kläger in seinem Filmtheater in der Stadt Cleveland gezeigt hatte: »The Lovers« (Les Amants) von Louis Malle mit Jeanne Moreau in der Hauptrolle, eine Geschichte über Liebe und Sex, Ehe und Ehebruch. In Frankreich war der Film ein Riesenhit, in den USA zog er nicht nur Cineasten, sondern auch Moralapostel in seinen Bann, die sich über die für damalige Verhältnisse ungemein freizügigen Stellen aufregten.
    Die Richter am Supreme Court der USA entschieden schließlich zugunsten des Klägers und gaben den Film frei. Allerdings konnten sie sich weder auf eine Definition des Begriffs »Pornographie« noch auf eine gemeinsame Urteilsbegründung einigen und gaben divergierende Statements ab. Eines davon ging in die Rechtsgeschichte ein, nämlich die Erklärung von Richter Potter Stewart: »I shall not today attempt further to define the kinds of material I understand to be embraced within that shorthand description; and perhaps I could never succeed in intelligibly doing so. But I know it when I see it, and the motion picture involved in this case is not that.« (Ich werde heute nicht mehr versuchen, zu definieren, was ich als dieser Bezeichnung zugehörig betrachte; und vielleicht werde ich es nie auf nachvollziehbare Art tun können. Aber ich weiß es,

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