Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
ausüben kann â sie tritt erst ein, wenn man so gut wie gar nicht mehr arbeiten kann. Wer immerhin sechs Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, geht leer aus. Eine Diplomkauffrau muss dann beispielsweise auch Regale auffüllen. Nur eine private BU-Vorsorge bietet den nötigen Schutz, wenn man eines Tages nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.
Eine Absicherung ist kein Sparkonto
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist eine reine Risikopolice. Das macht sie eben nicht gerade attraktiv, da sie vergleichsweise viel kostet, aber kein Vermögen aufhäuft. Doch die Ãberlegung
mancher Kundinnen, dann stattdessen in einen Fondssparplan oder auf dem Sparkonto das Geld anzusparen, birgt die Gefahr, dass im Ernstfall das Geld fehlt. Während bei einer BU-Versicherung eine Rente bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zuverlässig gezahlt wird, kann aus dem Fondsvermögen nur so viel entnommen werden, wie zuvor angespart wurde. Meist reicht das Geld nur wenige Jahre.
Die Versicherung zahlt die Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf wegen anhaltender gesundheitlicher Störungen zu 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Dauer der Berufsunfähigkeit muss mindestens sechs Monate betragen und sie muss ärztlich nachgewiesen werden. Wie wertvoll eine BU-Police ist, zeigt sich also erst im Leistungsfall.
Mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurden 2008 die Bedingungen kundenfreundlicher und klarer formuliert. Es gibt allerdings auch heute keine Garantie, dass jeder Antrag auf eine BU-Versicherung auch angenommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen guten Versicherer wählen und nicht der Preis das ausschlaggebende Kriterium ist. Ein guter Versicherer kann eine lange Erfahrung in der Zahlung von BU-Policen, eine rasche Antragsbearbeitung und eine geringe Prozessquote vorweisen. Letztere gibt an, wie viele Fälle im Rechtsstreit enden. Denn die Versicherer haben ihre Leistungsprüfung verschärft. SchlieÃlich sind die finanziellen Verpflichtungen groÃ. Immerhin: Nur ein Drittel der BU-Prozesse geht aus Kundensicht verloren. Die Mehrzahl der Kunden gewinnt oder man einigt sich auf einen Vergleich. Doch der Rechtsstreit ist immer nur der letzte Ausweg.
Was ist, wenn Sie wieder arbeiten können?
Das sollte zunächst ein Grund zur Freude sein, denn Sie sind wieder gesund und fit! Sinkt der Grad der Berufsunfähigkeit unter den Mindestgrad von 50 Prozent und Sie arbeiten wieder voll in Ihrem alten Job, erlischt natürlich der Anspruch auf die Rente. Führen Sie aber unbedingt die Versicherung fort! Denn wer weiÃ,
wie belastbar Sie sind. Der alte BU-Schutz lebt nämlich auch wieder auf. Der Beitrag bleibt üblicherweise gleich. Ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen ist zwingend.
Sie möchten nach einer überstandenen Krankheit wieder zaghaft ins Berufsleben einsteigen?
Klasse â und machen Sie sich keine Sorgen wegen Ihres Einkommens. Wer beispielsweise vorher Umweltingenieurin war und nach einem Krebsleiden zunächst nur ein wenig im Sekretariat stundenweise mithilft, hat nichts zu befürchten. Weder die Tätigkeit noch das Einkommen, das erheblich (in aller Regel mehr als 20 Prozent) unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt, führen zu einer Kürzung der BU-Rente.
Ãbrigens, die meisten Versicherer zahlen die BU-Rente auch, wenn Sie nach dem Abschluss arbeitslos und dann berufsunfähig werden. Die Prüfung richtet sich nach dem zuletzt ausgeübten Beruf.
Die Versicherungsbedingungen sind kundenfreundlicher geworden. Dennoch gibt es Abweichungen zwischen den Versicherern. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Police vor allem diese Merkmale aufweist:
â Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen auch bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Berufsleben: Sie können nicht vom Versicherer auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden, die Ihrer lediglich nahe kommt und einen Abstieg in puncto Status und Einkommen bedeutet .
â Freie Arztwahl
â 100% Leistung auch bei einem Pflegepunkt und kein Leistungsausschluss bei Verkehrsfolgen. Es gibt nur sehr wenige Versicherer, die nicht zwischen Verursacher und Betroffenem unterscheiden.
â Verzicht auf die gesetzlich vorgesehenen Beitragserhöhungsmöglichkeiten durch Ausschluss von § 163 VVG. Es kann also nicht zu einer Erhöhung des Beitrags
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